Abstract: | Abstrakt Die ?ffentlich-rechtliche Bindung des Honoraranspruchs kann nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein Vertragsarzt, zu dessen vertrags?rztlichen Pflichten die Rückzahlung überzahlten Honorars geh?rt, sich durch Gründung einer Gemeinschaftspraxis dieser Verpflichtung entzieht. (Leitsatz des Bearbeiters) |