Abstract: | Abstrakt 1. Ein nicht ausgefülltes und nicht unterschriebenes Aufkl?rungsformular in der Krankenakte bildet ein Indiz nicht für, sondern
gegen die Durchführung eines Aufkl?rungsgespr?chs.
2. Wenn vor dem ?rztlichen Eingriff überhaupt keine Aufkl?rung erfolgt, genügt für den Beginn der Verj?hrung eines auf eine
Aufkl?rungspflichtverletzung gestützten Anspruchs die Kenntnis vom Eintritt schwerwiegender Komplikationen. Nicht erforderlich
ist das Wissen, dass sich ein typisches Risiko des Eingriffs verwirklicht hat. |