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Postmortale Urinmengenmessung mit Ultraschall
Authors:Dr S Uchigasaki  H Lach  L Oesterhelweg  J P Sperhake  K Püschel  S Oshida
Institution:(1) Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,;(2) Department of Legal Medicine, Nihon University, School of Medicine, Tokyo, Japan;(3) Tokyo Medical Examinerrsquos Office, Tokyo Metropolitan Government, Tokyo, Japan;(4) Department of Legal Medicine, School of Medicine, Nihon University, 30–1 Ohyaguchi-kamicho, Itabashi-ku, Tokyo 173–8610, Japan
Abstract:Zusammenfassung Der Füllungszustand der Harnblase wurde an 20 Leichen mit den in der Urologie gebräuchlichen Berechnungsformeln nach Hofer und Tanahashi sonographisch ermittelt. Dazu wurde die Harnblase zunächst mit einem Katheter entleert und dann mit einer definierten Menge Wasser gefüllt. Die Untersuchung erfolgte mit den tragbaren Ultraschallgeräten SonoSite 180® und SonoSite 180plus® (SonoSite Inc., USA). Die Methode stellte sich dabei als geeignet für die Volumenmessung heraus. Es zeigte sich eine sehr gute Übereinstimmung zwischen dem errechneten und dem instillierten Flüssigkeitsvolumen. Die Differenz zwischen instilliertem und errechnetem Volumen ist umso höher, je größer die Harnblasenfüllung ist 65,1 ml (±64,79) bei 400 ml Füllungsvolumen]. Der von Hofer für die Berechnung verwendete Korrekturfaktor 0,50 scheint für den rechtsmedizinisch relevanten Bereich (starke Harnblasenfüllung) besser geeignet zu sein als der von Tanahashi vorgeschlagene Korrekturfaktor von 0,53.
Keywords:Ultraschall  Harnblasenfü  llung  Rechtsmedizin  Urologie
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