Abstract: | Abstrakt Fahrten eines Selbst?ndigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück stellen eine „private“ Nutzung des Kraftfahrzeuges
dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitger?te unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht. (Leitsatz
der Bearbeiterin) |