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Berücksichtigung von „KO-Leistungen“ bei der Bestimmung des Individualbudgets hausärztlicher Leistungserbringer
Authors:SG Berlin
Abstract:Abstrakt Bei der Bestimmung des Individualbudgets eines haus?rztlich t?tigen Vertragsarztes sind auch von diesem im Bemessungszeitraum zul?ssig erbrachte sog. „KO-Leistungen“ zu berücksichtigen. Es ist irrelevant, wenn diese Leistungen nach Ende des Bemessungszeitraums vom Leistungserbringer nicht mehr abgerechnet werden dürfen. (Leitsatz des Bearbeiters)
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