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1.
Zusammenfassung Die verschiedenen Aspekte des Hirntodes werden besprochen. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine den Hirntod verursachende Vergiftung durch chemisch-toxikologische Untersuchungen von Gehirn und Sinusblut zu sichern, da in Gehirn und Sinusblut der Stoff-wechsel maximal gedrosselt bzw. aufgehoben ist, in den übrigen Körperorganen Arzneimittel oder toxische Substanzen aber abgebaut werden. Ein sehr wichtiger Aspekt ist gegeben, wenn durch Gewalteinwirkung die Voraussetzungen für den Hirntod geschaffen wurden und die Wertigkeit einer folgenden zweiten Gewaltanwendung, z.B. in Form eines Stiches mit Blutung, beurteilt werden soll. In dieser Konstellation hat die vitale Reaktion in Form der Blutung nämlich dann keinen Beweiswert, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, daß der Hirntod eingetreten war, als die zweite Gewalteinwirkung erfolgte. Andererseits kann der Hirntod — bei Befunden, die ihn verursachen können — für den Zeitpunkt der zweiten Gewalteinwirkung ausgeschlossen werden, wenn komplizierte Vitalreaktionen, z.B. in Form einer Entzündung, vorhanden sind.Hernn Prof. Dr. med. J. Gerchow zur Vollendung des 65. Lebensjahres gewidmet  相似文献   

2.
Ohne ZusammenfassungHerrLauer-Hamburg berichtet über 250 forensische Fälle des Vaterschaftsnachweises mit im ganzen 16% Ausschließungen der Vaterschaft nach der kombinierten Methode. Nach der Überzeugung der Hamburger und Altonaer Gerichte gehören zu einer vollständigen Blutuntersuchung auch die Bestimmung der Merkmale M und N, nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg sich für das neue Verfahren ausgesprochen habe.Herr AMayser-Stuttgart: Die seit 2 Jahren im Württembergischen Med. Landesuntersuchungsamt ausgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen im vollen Umfang die von HerrnSchiff berichteten Tatsachen der Eigenschaften M und N und der Unterteilung der Gruppe A in A, 1 und A, 2. Die an 200 einwandfreien Familien vorgenommenen Untersuchungen auf die klassischen Blutgruppen haben ebensowenig eine Ausnahme von den bekannten Vererbungsregeln erkennen lassen, wie die Untersuchungen von 111 Familien mit 338 Kindern auf M und N sowie von 79 Familien mit 159 Kindern auf A, 1 und A, 2. Für Vaterschaftsausschließungen werden daher beide Methoden als Erweiterung der Untersuchung auf die klassischen Blutgruppen angewandt. Für Institute, die sich mit der M- und N-Diagnose beschäftigen wollen, wird die Beschaffung eigener Immunseren und die Anstellung fortlaufender Untersuchungen in Frage kommen, da eben eingehende serologische Erfahrung, die nur in dauernder Übung erworben werden kann, erforderlich ist.HerrSchlirf-Oldenburg: Vor 1/2 Jahre wurde die MN-Bestimmung durch das Gericht in einem Falle gefordert. Herr KollegeSchiff konnte mir MN-Sera nicht zur Verfügung stellen, hatte jedoch die Liebenswürdigkeit, bei mir und meinem Personal die MN-Bestimmung vorzunehmen, damit ich selbst imstande wäre, mir MN-Sera herzustellen. Durch das Entgegenkommen von Herrn KollegenLauer, dem Vorstand des Erbbiologischen Instituts, Hamburg, hatte ich Gelegenheit, die MN-Bestimmung näher kennenzulernen und technisch selbst auszuführen.Ich habe anläßlich dieser Arbeiten und im weiteren Verlaufe die Überzeugung gewonnen, daß diese neue Untersuchungsmethode, die zwar eine gewisse serologische Schulung verlangt, ohne weiteres von jedem erfahrenen Blutgruppensachverständigen ausgeführt werden kann, wenn geeignete Testsera und Testblutkörperchen zur Verfügung stehen. Ich habe mich daher an die Serumwerke Marburg (Prof.Schmidt) gewandt mit der Bitte um Herstellung von MN-Immunsera. Wie mir Herr Prof.Schmidt jetzt persönlich mitgeteilt hat, werden in kurzem diese Sera geliefert werden können. Ich glaube nicht, daß sie schlechter haltbar sind als andere Immunsera.Durch Verwendung staatlich geprüfter Testsera, ferner frischer Blutkörperchen vom Institutspersonal oder andern Spendern, mit bekannten MN-Eigenschaften wird eine ganz wesentliche Vereinfachung der MN-Bestimmung bedingt sein, sodaß diese wichtige neue Untersuchungsmethode auch durch andere Sachverständige ausführbar ist. Nähere diesbezügliche Vorschriften wären evtl. durch den Reichsgesundheitsrat noch auszuarbeiten.HerrSeiffert-Freiburg: Das Referat von HerrnSchiff hat eingehend den komplizierten Charakter der M- und N-Bestimmung dargelegt. Derartig komplizierte Bestimmungen gehören zunächst grundsätzlich in die Hand des Spezialisten, in diesem Falle des Serologen. Solange genügend Serologen zur Herstellung der Sera, zur Durchführung der Untersuchungen und vor allem zur Bewertung (Fehlerquellen) zur Verfügung stehen, ist nicht einzusehen, warum man Nichtspezialisten damit betrauen soll. — Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera läßt sich zur Zeit nichts sagen.HerrB. Mudeller erwähnt, daß auch im Halleschen Institut mit der Ausarbeitung der Technik der Herstellung der Sera begonnen wurde. Er fragt, ob man immunisierte Kaninchen zwecks Serumgewinnung töten muß, oder ob sich der Titer hält, wenn das Tier am Leben bleibt. Er rät in Zweifelsfällen zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Serologen.HerrLaubenheimer-Frankfurt warnt vor Durchführung der Untersuchung auf M und N durch nicht genügend vorgebildete Untersucher, da sonst Fehlbestimmungen unvermeidlich sind und die Methode in Mißkredit kommen muß. Er verlangt für Antisera, die von der Industrie hergestellt werden, staatliche Kontrolle. Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera wissen wir noch nichts. Trookensera A und B sind 3 Jahre lang als wirksam beobachtet worden.HerrPietrusky-Bonn: Die Untersuchungen auf M und N lassen sich in gerichtsärztlichen Untersuchungen ausführen, wenn die Untersucher genügend eingearbeitet sind. Wenn darauf hingewiesen wird, daß Fehldiagnosen bei den alten Blutgruppen zu dem wenig erfreulichen bekannten Urteil des Kammergerichts geführt haben, so sei bemerkt, daß diese Diagnose nicht in einem gerichtlichmedizinischen Institut, sondern in einem serologischen gestellt worden sind.HerrCrome-Bonn betont, daß die Bonner Untersuchungen auf M und N durchaus, dem Ergebnis nach, das Merkmal der objektiven Sicherheit tragen.HerrMeixner-Innsbruck hat vor Jahren mit getrockneten Präcipitinen die in für die Einzeluntersuchungen abgemessenen Mengen abgegeben wurden, ausgezeichnete Erfolge gehabt und sie durch Jahre unverändert gefunden. Von der staatlichen Untersuchung solcher Sera verspricht er sich nichts, sie wird verhängnisvolle Fehlbestimmungen nicht verhüten. Die Hauptsache ist, daß Sachverständige, die nicht imstande sind, alle gegen Täuschungen erforderlichen Vergleichsuntersuchungen auszuführen, und die nicht das Verständnis für die Notwendigkeit solcher Vergleichsuntersuchungen haben, von diesen Aufgaben überhaupt die Hand lassen.HerrSchiff (Schlußwort): Die Frage der Haltbarkeit der Sera läßt sich nicht allgemeingültig beantworten. Ich habe ein Anti-M-Serum nach mehr als 4 Jahren noch brauchbar gefunden, andere Sera waren schon nach kurzer Zeit stark abgeschwächt; absorbierte gebrauchsfertige Sera halten sich im allgemeinen höchstens wenige Wochen, siekönnen aber gefroren auch einmal viele Monate brauchbar bleiben. Eigene Versuche mit getrocknetem Serum fielen ermutigend aus, sind aber noch nicht abgeschlossen. Im immunisierten Tier (Frage von HerrnB. Mueller) hält sich der Titer nicht dauernd, er kann aber auch nach dem Absinken durch eine oder wenige Reinjektionen (evtl. intraperitoneal) wieder hochgetrieben werden. Die MN-Methode ist im Prinzip einfach, mit den HerrenLaubenheimer, Mayser undSeiffert muß aber vor einer Unterschätzung der Gefahr von Fehldiagnosen gewarnt werden. Mit HerrnLaubenheimer halte ich die staatliche Kontrolle der Handelssera für unerläßlich, das Schwergewicht der Kontrolle muß unabhängig hiervon bei dem Untersucher selbst liegen, der nicht nur die Routinediagnose mit gebrauchsfertig absorbiertem Serum kennen darf, sondern auch die Verfahren zur Kontrolle der Sera und der Einzelbefunde beherrschen muß. Erst wenn man seine Befunde kontrolliert, erkennt man, ob serienweise ausgeführte Routineuntersuchungen zu 100% richtig waren, rein gefühlsmäßig kann niemand, am wenigsten der ungeübte Untersucher, die Überflüssigkeit von Kontrolluntersuchungen proklamieren. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse nicht anders als bei den 4 Blutgruppen.  相似文献   

3.
Zusammenfassung Die mitgeteilten Versuche zeigen, daß im Anschluß an einen tödlichen Schlag auf den Kopf augenblicklich eine generelle, von einer Erweiterung der Venen und vor allen Dingen der Venülen begleitete Kreislaufsstörung auftritt in den inneren Organen unter Exsudation (Ödembildung) aus den erweiterten Capillaren (Venülen) und Blutungen in den Lungen, dem Mesenterium usw. mit oder ohne Steigerung des Venendruckes. Gleichzeitig mit dieser Kreislaufsstörung oder etwas früher als diese hört die Respiration auf, auch die Herztätigkeit wird oberflächlich, schnell und unregelmäßig, um nach kurzer Zeit ganz aufzuhören.Diese Veränderungen, die in der gewöhnlichen Agonie bei Todesfällen infolge anderer Ursachen, mehr oder weniger langsam und in verschiedener Reihenfolge stattfinden, treten bei starken Kopftraumen momentan auf, sind aber im übrigen von derselben Art. Der Gefäßtonus, insbesondere derjenige der Eingeweidevenen, verschwindet alsbald, und die Blutmasse sammelt sich in letzteren an, indem sich die Arterien und Capillaren entleeren, genau so wie das bei der agonalen Gefäßkontraktion aus anderer Ursache der Fall ist. Das Blut sammelt sich auch in den Venen im Gehirn ebenso wie in denjenigen der anderen inneren Organe, und liefert dadurch die Möglichkeit oder die Bedingung für Rupturen einer Reihe der übermäßig dilatierten Venülen an der Hirnoberfläche und in den lockeren subependymalen Gewebe in der nämlicheren Weise wie in den Lungen, dem Mesenterium und an anderen Stellen.Selbstredend sind diese Blutungen nicht die Todesursache, sondern eine Folge der wirklichen Todesursache, genau so wie die üblichen agonalen Blutungen. Wir sahen, wie sich die Symptome der tödlichen Hirnerschütterung vom unteren Teile der Med. obl. auslösen lassen, und wie die Funktion sämtlicher Hirnzentren ausgelöscht werden kann, vergleichbar dem Umdrehen eines elektrischen Hauptschalters an dieser Stelle. Die Wirkung ist vermutlich dieselbe, wenn man sich denkt, das Trauma träfe jedes der Zentren des Gehirns und lähme jedes für sich. Wesentlich ist jedoch, daß die lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Herztätigkeit und Gefäßtonus) gleichzeitig gelähmt werden und zu dem fatalen Ergebnisse vermutlich in gleich hohem Ausmaße beitragen.Die Arbeit wurde nach Dr. med.Dahls Tod hinsichtlich einiger Punkte nach seinen Protokollen und Präparaten ergänzt, insbesondere durch seine eigenhändige Beschreibung der Serienschnitte eines Falles.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Die Beurteilung von Barbituratintoxikationen als Todesursache kann problematisch sein, wenn die in Körperflüssigkeiten und Organen aufgefundenen Konzentrationen nicht extrem hoch sind. Dies ergibt sich aus der erheblichen Toleranzentwicklung bei chronischem Barbituratabusus, über den in vielen Fällen keine Informationen vorliegen. Es wurde daher untersucht, ob die chronische Einnahme der am häufigsten gebrauchten Barbiturate Leberveränderungen verursacht. Es wurde gefunden, daß der Abusus von seco-, cyclo-, brallo- und/oder pentobarbitalhaltigen Medikamenten eine Hypertrophie des glatten endoplasmatischen Retikulums erzeugt, wie sie vom Phenobarbital bekannt ist. Eine einmalige Barbituratüberdosis oder auch der chronische Opiatmißbrauch rufen solche Veränderungen nicht hervor. Deshalb kann auch postmortal eine Barbiturattoleranz anhand der lichtmikroskopisch sichtbaren Leberveränderungen erkannt werden.Herrn Prof. Dr. W. Janssen zum 60. Geburtstag in Verehrung gewidmet  相似文献   

5.
Zusammenfassung Auch wenn sich die reparativen Vorgänge bei der Wundheilung in den verschiedenen Organsystemen grundsätzlich ähneln, müssen bei der Wundaltersschätzung von Hautläsionen und Hirnkontusionen spezielle Aspekte berücksichtigt werden. Unterschiede im Hinblick auf Chronologie und Ausprägung der zellulären Reaktion und Phagozytoseaktivität sind u. a. auf die Blut-Hirn-Schranke und das organspezifische Makrophagen- und Mikrogliasystem im ZNS zurückzuführen. Allgemein sollte man bei der Probenasservierung auf eine ausreichende Zahl an Präparaten von verletztem und unverletztem Gewebe mit reproduzierbarer Entnahmestelle und adäquater Dicke achten sowie die Fixierung zeitlich begrenzen, um Fixationsartefakte zu vermeiden. Da die Färbeintensität gerade bei der immunhistochemischen Reaktion die Ergebnisse entscheidend beeinflussen kann, sind die verwendeten Methoden zu validieren. Kommt ein immunhistochemischer Parameter auch in unverletztem Kontrollgewebe vor, ist in der Regel eine morphometrische Analyse erforderlich, um die traumatisch induzierte Änderung der Immunreaktion zuverlässig erfassen zu können.  相似文献   

6.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Dierkes-Marburg: HerrBuhtz-Jena, fragt an, ob bei den Untersuchungen die Jahreszeiten berücksichtigt werden.HerrNippe-Königsberg wirft die Frage auf, wie schnell histologisch verwertbare Erscheinungen bei kurzfristig im Wasser gelegenen Leichen auftraten.HerrSchrader-Halle macht geltend, daß Zeitschätzungen aus der Lockerung und Ablösung der Oberhaut nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung zahl reicher üßerer Paktoren möglich sind. Schon nach 2–4 Tagen kann in heißer Jahreszeit in unseren Gegenden eine weitgehende Lockerung bis zur handschuhfingerartigen Ablösung zustande kommen, wie bei zwei einschlägigen Beobachtungen festzustellen war.HerrFörster-Marburg: Zweck der Untersuchungen war vor allem, die Wirkung des Wassers auf das funktioneile elastische System zu studieren. Whrend bei lngerer Wasserwirkung das übrige Gewebe noch frbbar ist, können die elastischen Fasern nicht mehr dargestellt werden, obwohl diese bekanntermaßen sonst gegen Fülnis resistent sind. Diese Ergebnisse sind auch für die Histologie der Lungen Ertrunkener bedeutungsvoll, bei denen dieser Schwund gleichfalls zu finden ist.HerrBreitenecher-Wien: Die Faltenbildung der Oberhaut in der Waschhaut erklrt sich in einfacher Weise dadurch, daß jede Epithelzelle durch Wasseraufnahme quillt. Geschieht dies im Zellverband, so ist die notwendige Folge, daß sich die Oberhaut in Falten legen muß, da sie gewissermaßen zu groß geworden ist. HerrDierkes-Marburg (Schlußwort) hält den Einfluß der Temperatur für Entstehung und Ablösung der Waschhaut für gering. Er konnte bei Einwirkung sehr niedriger und relativ hoher Temperaturen keine wesentlichen Unterschiede, besonders im elastischen System, feststellen. Auch erscheint es ihm unwahrscheinlich, die typische Faltenbildung als eine reine Folge von Quellungsvorgngen der Epithelzellen anzusehen.  相似文献   

7.
Zusammenfassung Die 4 Beispiele sollen zeigen, daß die Historöntgenographie (Mikro-radiographie) sowohl bei der Diagnose einer Vergiftung mit Schwermetall höheren Molekulargewichtes als auch bei der Lokalisation der Schwer-metalleinlagerungen in den Organen Aufschlüsse liefern und als ergänzende Untersuchung zur Histochemie und Histotopographie von Vergiftungen empfohlen werden kann.  相似文献   

8.
    
Ohne Zusammenfassung Wechselrede, zum Vortrage Pietrusky: HerrB. Mueller-Göttingen weist auf die Notwendigkeit eines gerichtlich-medizinischen Unterrichts der Polizei- und Gendarmeriebeamten hin. Die staatliche Kriminalpolizei sei meist ganz gut unterrichtet, Gendarmerie- und Polizeibeamte seien jedoch diejenigen, die zuerst am Tatort wären.HerrMerkel-München betont nachdrücklichst für die anwesenden Vertreter der Rechtspflege die aus den Darlegungen des Vortragenden sich ergebenden praktischen Gesichtspunkte, insbesondere die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Vornahme von Leichenöffnungen bei nicht ganz einwandfreien und unklaren Todesfällen; dieselben sollten aber auch nur vontüchtig gerichtlich-medizinisch geschulten Gerichtsärzten vorgenommen werden. Die dabei entstehenden Kosten sollten keine so große Rolle spielen gegenüber der Feststellung des Tatbestandes. Immer wieder sind von uns auf Grund unserer reichhaltigen Erfahrungenhauptamtlich tätige Gerichtsärzte zu fordern und eine Verbindung mit verwaltungsärztlicher Tätigkeit (Kreisärzte)abzulehnen, zumal diese letztere im neuen nationalsozialistischen Staate ganz andere Zwecke und Ziele verfolgt und allein die ganze Arbeitskraft des Kreisarztes absorbiert. Bei Doppelstellungen, wie sie meist — außer Bayern und in wenigen Fällen auch noch in Bayern — bestehen, muß daher notwendig die für Staat und Rechtssicherheit so unentbehrliche und wichtige gerichtsärztliche Tätigkeit zu kurz kommen; erfreut sie sich doch bei den Amtsärzten keiner besonderen Wertschätzung. In Bayern hat sich die seit vielen Jahrzehnten fast ganz durchgeführte Trennung in Bezirks- und Landgerichtsärzte zum Vorteil der praktischen Rechtspflege glänzend bewährt und sollte auch sonst außerhalb Bayerns, besonders in Preußen, durchgeführt werden. Es sind daher, wo notwendig, eher größere Gerichtsbezirke füreinen voll besoldeten Gerichtsarzt mit Beschränkung auf die gerichtsärztliehe und sozial-versicherungsärztliche Tätigkeit zu bilden. Wir wünschen aber auch entsprechend den größeren Anforderungen an die beruflichen Fähigkeiten der Gerichtsärzte im Dritten Reich eine intensivere Fachausbildung in der gerichtlichen Medizin, die zweckmäßig in den gerichtlich-medizinischen Universitätsinstituten zu bieten und evtl. noch außerdem in der Tätigkeit als Hilfsarzt oder Medizinal-Assessor bei größeren Gerichten bzw. anerkannt tüchtigen vollbesoldeten Gerichtsärzten gewährleistet wäre. Diese Hilfsarzttätigkeit müßte aber auch überall auf das Dienstalter bei der Anstellung als Gerichtsarzt angerechnet werden Andererseits muß noch mehr für die dauerndeFortbildung der Gerichtsärzte getan werden, insbesondere durch die Gewährung von Sektionsmöglichkeit und durch Kennenlernen der neueren kriminalistischen und gerichtlich-medizinischen Forschungsergebnisse und Untersuchungsmethoden, was wieder zweckmäßig in den gerichtlich-medizinischen Instituten zu geschehen hätte. Vorbildlich waren auch in dieser Beziehung die Verhältnisse inBayern, bis die landgerichtsärztliche Tätigkeit in den letzten Jahren etwas im Kurswert bei den Staatsbehörden — nicht bei den Richtern — gesunken ist; es wäre zu hoffen, daß auch die anderen Länder aus der Darstellung der Verhältnisse in Bayern Anregungen empfangen. Neben der Notwendigkeit häufigerer Sektionen zur Feststellung des Tatbestandes bei gewaltsamem Tod, von denen auch wieder in Bayern viel mehr Gebrauch gemacht wird wie außerhalb Bayerns, soll auch die Wichtigkeit der fachspezialistischen Untersuchungen betont werden. Ähnlich wie in Bayern die sog. Medizinal-Komités an den 3 Landesuniversitäten mit Anlehnung besonders an die gerichtlich-medizinischen Institute mit allen Spurenuntersuchungen (kriminalistische, chemische, physikalische, histologische, serologische usw.) regelmäßig betraut werden, was sich nach meiner mehr wie 20 jährigen Erfahrung sehr bewährt hat, so sollten auch anderwärts diese Spurenund fachwissenschaftlichen Untersuchungen ausschließlich solchen in den gerichtlich-medizinischen Instituten verankerten Untersuchungsstellen überwiesen werden und nicht auf Verdienst hin arbeitenden Privatinstituten. Gewisse, mit derartigen Untersuchungen verknüpfte Kosten lohnen sich reichlich für die Rechtspflege und sollten von allzu ängstlichen Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichtern nicht gescheut werden.HerrWirz-München betont, daß die im Vortrage gestellten Forderungen nur unter zwei Voraussetzungen erfüllt werden könnten: Es müsse eine größere Anzahl von gerichtlichen Medizinern zur Verfügung stehen, und es müsse fernerhin bei der Fortbildung der Ärzte, die in einem kommenden Reichsärztegesetz voraussichtlich allen Ärzten zur Pflicht gemacht werden würde, auch die gerichtliche Medizin ihren Platz haben.HerrPietrusky-Bonn stimmt in seinem Schlußwort HerrnWirz dahin zu, daß zur Zeit nicht die Möglichkeit bestehe, schon jetzt die erforderliche Zahl von Fachärzten für gerichtliche Medizin zu beschaffen. Ein großer Fortschritt wäre aber schon die Betrauung der gerichtlich-medizinischen Universitätsinstitute mit den Leichenöffnungen in einer ganzen Provinz oder in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken. Die Institute wären glücklich, die Leichenöffnungen auch ohne Entschädigung vornehmen zu können, wenn ihnen nur die Fahrtkosten ersetzt oder ein eigener Kraftwagen zur Verfügung stehen würde.  相似文献   

9.
Zusammenfassung Die Untersuchungen ergaben, daß sich die Zusammengehörigkeit zerschnittener Stricke (starker Bindfaden) aus Sisalhanf nur unter günstigen Umständen feststellen läßt. Dies ist der Fall, wenn die Faserenden nicht gleich lang sind, sondern einzelne Bündel verschiedener Länge und Stärke vorhanden sind, oder Fasern andersartiger Farbe oder Stärke in gleicher Anzahl vorhanden sind. Das Vorhandensein eines Bündels langer Fasern, die die Schnittstelle weit überragen, deutet darauf hin, daß der Strick beim Zerschneiden unter Zug gestanden hatte.Bei Stricken (starker Bindfaden) aus gewöhnlichem Hanf lassen sich die zusammengehörigen Stücke meistens gut erkennen. Die Art der Schnittfläche läßt gewisse Rückschlüsse auf die Art der Zertrennung zu. Vollkommen glatte Schnittflächen mit glatten Rändern deuten auf Zerschneiden mit der Schere hin. Stoßen die beiden Strickenden, wenn man sie richtig aneinanderpaßt, in einem Winkel zusammen, und überragen einige verfilzte oder verholzte Fasern die Schnittfläche, so wurde der Strick höchstwahrscheinlich in üblicher Weise mit dem Messer zerschnitten.Findet man an einer sonst glatten Schnittfläche ein Büschel kurzer Fransen, so deutet dies darauf hin, daß der Strick höchstwahrscheinlich beim Zerschneiden unter Zug gestanden hatte.Nach einem Vortrag, gehalten auf der 24. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in München.In derWechselrede weist HerrSpecht-Jena darauf hin, daß aus den Richtungen und der Art der Schnitte auf die Anzahl der Leute geschlossen werden könne, die am Zerschneiden beteiligt waren.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Bei Schüssen mit automatischen Selbstladepistolen entstehen Schürfungs- und Stanzverletzungen der Haut am Einschuß durch die Mündungsfläche der Waffe sehr häufig, wenn die Laufmündung beim Feuern angesetzt wird. Beim Selbstmord mit bestimmten, besonders geeigneten Waffen werden sie mit großer Regelmäßigkeit beobachtet (z. B. bei der Steyr-Kipplaufpistole, bei der Browning-Pistole und bei der Little Tom-Pistole der Wiener Waffenfabrik).Oft werden diese Nebenverletzungen am Einschuß durch allzu starke braune Vertrocknungen verdeckt, kommen aber bei geeigneter Behandlung der Haut (Quellenlassen im Wasser) meist deutlich wieder zum Vorschein.Solche Schürfungs- und Stanzverletzungen der Haut wurden auch beim Schuß durch Kleider und Wäsche in 2 Fällen gesehen, in denen der Schuß die Kleider breit zerrissen hatte.In einem dieser Fälle wurde auch Pulverausstreuung auf der Haut in recht beträchtlichem Umkreise um den Einschuß festgestellt, obwohl die Mündung angesetzt worden war.An der Schußhand werden manchmal Verletzungen infolge Einklemmung der Haut durch das vorgleitende Verschlußstück der Selbstladepistolen in Form kleiner Blutunterlaufungen und Bißwunden verursacht. Auch streifenförmige Schwärzungen der feuernden Hand kommen durch das Verschlußstück zustande.Bei einem mit der rechten Hand in die linke Brustseite abgegebenen Schuß (Selbstmord) wurden zahlreiche, offenbar aus der Einschußwunde herausgeschleuderte Blutspritzer an der linken Hand gefunden und bei einem Schuß in die rechte Schläfe waren 2 Finger der linken Hand durch Pulverschmauch geschwärzt. In beiden Fällen war augenscheinlich der Lauf der Waffe mit der linken Hand festgehalten worden.Die bei Schüssen aus angesetzten Selbstladepistolen entstandenen Schürfungs- und Stanzverletzungen werden manchmal verkannt und unrichtig gedeutet, wie an einem Beispiel aus der Literatur gezeigt wurde. Die Verkennung dieser Verletzungen könnte unter Umständen zu schwerwiegenden unrichtigen Schlußfolgerungen führen.  相似文献   

11.
Zusammenfassung Mit der zunehmenden Motorisierung haben auch die plötzlichen Todesfälle aus natürlicher Ursache am Steuer eine zunehmende Bedeutung erlangt, wenn es sich auch nicht um ein allzu häufiges Ereignis handelt.Die im Schrifttum verstreuten Berichte werden zusammengefaßt und hinsichtlich der Erkennung solcher Zwischenfälle, ihrer Häufigkeit, der Alters- und Geschlechtsverteilung, der krankhaften Veränderungen und der Randprobleme, z. B. diagnostische Schwierigkeiten, Risiko und Prophylaxe, erörtert.Unter den Ursachen beim plötzlichen Tod aus natürlicher Ursache am Steuer stehen die Herzkreislauferkrankungen und darunter wiederum die ischämischen Herzkrankheiten mit 83 % an erster Stelle.Der Häufigkeitsgipfel liegt im 6. Lebensjahrzehnt. Bei den ischämischen Herzkrankheiten im allgemeinen im 7. Lebensjahrzehnt, ein Zeichen dafür, daß der Straßenverkehr eine besondere Kreislaufbelastung bedeutet. Der Anteil der Frauen (2,6 %) liegt rd. 10 mal niedriger als bei plötzlichen Todesfällen im allgemeinen, offensichtlich, weil Frauen im fortgeschrittenen Lebensalter im motorisierten Straßenverkehr eine weit geringere Rolle spielen als Männer.In rd. 50 % der Fälle ereignet sich der plötzliche natürliche Tod im ruhenden Straßenverkehr. Schwere Unfälle sind selten. Diagnostische Schwierigkeiten ergeben sich bei gleichzeitiger Alkoholbeeinflussung, wenn bei einem krankheitsbedingten Unfall auch tödliche Verletzungen entstanden sind oder wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Auch durch restriktive Maßnahmen lassen sich plötzliche Todesfälle im Straßenverkehr nicht völlig vermeiden; eine Beratung durch den behandelnden Arzt ist bei überstandenem Herzinfarkt und fortgeschrittenem Alter vordringlich.Herrn Prof. Boleslaw Popielski zum 70. Geburtstag  相似文献   

12.
Zusammenfassung Es wurde die Zusammensetzung eines Luminolreagens mit Natronlauge angegeben, das sich sehr gut zum Nachweis forensisch wichtiger Blutspuren eignet. Angetrocknetes oder Frischblut kann mit Hilfe des angeführten Reagens bis zu Verdünnungen 110000000 sicher durch die gut sichtbare Chemiluminescenz des Luminols nachgewiesen werden. Die durch die Blutspuren verursachte Chemiluminescenz des Luminols kann sehr genau photoelektrisch gemessen und registriert werden.Zwischen der maximalen Luminescenzintensität (Ø m ) bzw. der Lichtsumme (L) und der Blutkonzentration besteht in weiten Grenzen eine lineare Beziehung.Die Stammlösungen für das Luminolreagens sind monatelang haltbar, und das gebrauchsfertige Reagens zeigt bei sorgfältiger Bereitung keine Eigenluminescenz. Es ist auch im verdünnten gebrauchsfertigen Zustand einige Tage haltbar und verwendbar.Urin löscht in großem Maße die Chemiluminescenz des Luminols beim Blutnachweis. Diese Erscheinung stört beim Spurennachweis von Blut, kann aber zum Nachweis von Urin herangezogen werden.Die Chemiluminescenz des Luminols kann auch zum Unterscheiden des Oxyhämoglobins von Methämoglobin und Kohlenoxydhämoglobin verwendet werden.  相似文献   

13.
Zusammenfassung Die keimzellenwidrigen Stoffe in den Kondomen sind dem Gummi eigen. Auch gewöhnlicher Schlauehgummi enthält sie. Sie sind weder durch Waschen noch durch Auskochen entfernbar. Sie gehen in eiweißhältige Lösungen (Serum) über, nicht dagegen in eiweißfreie Kochsalzlösungen.HerrBuhtz-Breslau weist auf die unbedingte Notwendigkeit hin, eine Täuschung durch mitgebrachtes Sperma auszuschließen. Er wirft die Frage der etwa zu verneinenden Zeugungsfähigkeit bei Oligospermie und Nekrospermie auf.HerrBreitenecker-Wien betont, daß für die Schädigung der Samenfäden auch die Temperaturverhältnisse sehr wesentlich sind. Bei Zimmertemperatur behalten sie ihre Beweglichkeit mehrere Tage lang, bei 37° ist die Beweglichkeit schon kürzer dauernd und bei steigernder Temperatur (38–40°) können sie in weniger als einer Stunde unbeweglich werden.HerrPanning-Berlin berichtet über eine Beobachtung, die die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung bei Samenuntersuchungen unterstreicht: Ein zu Untersuchender brachte das erstemal heimlich Sperma im Condom in seiner Tasche mit. Bei der zweiten Untersuchung unter schärfster Bewachung verbarg er die Samenprobe in einem Condom in der Backentasche. Er ging dabei so weit, auch eine positive Ausstreifprobe vorzutäuschen, indem er die Gliedspitze mit der in das Glas entleerten Probe benetzte. Dies konnte durch Nachweis von Condompuder in dem Ausstreifpräparat festgestellt werden. Nach Überführung lieferte er ein regelrechtes samenzellhaltiges Sperma.HerrMeixner-Innsbruck bestätigt aus reicher Erfahrung, daß die Samenfäden in gesundem Sperma bei Aufbewahrung unter selbst niedriger Zimmertemperatur tagelang beweglich bleiben. Er erinnert daran, daß auch in der Harnröhre männlicher Leichen bis zu 5 Tagen nach dem Tode bewegliche Samenfäden gefunden wurden. Im vorzeitigen Verlust der Beweglichkeit sieht er sogar einen Maßstab für mangelhafte. Befruchtungsfähigkeit des betreffenden Mannes. Auf eine Schädigung der Keimzellenbildung durch die Körperwärme hat man auch die Unfruchtbarkeit von Kryptorchen und die Tatsache zurückgeführt, daß bei einigen Säugern die Hoden nur während der Brunst aus der Bauchhöhle herabtreten. Wieweit diese Annahme zutrifft muß dahingestellt bleiben. Was die Gefahr einer Unterschiebung von mitgebrachtem Sperma anlangt, so wird betont, daßein solcher verflüssigter Samen doch mit dem frisch entleerten Sperma gar nicht zu verwechseln ist. Zur Frage der Zeugungsunfähigkeit wird der Standpunkt vertreten, daß man einen Mann, in dessen Sperma sich nur ein einzigergutbeweglicher Samenfaden fände, als zeugungsunfähig bezeichnen könne, vorausgesetzt, daß dieses Ergebnis sich auf wiederholte Untersuchungen stützt. Zu einem solchen Urteil berechtigt uns die Erfahrung, daß man derartiges Sperma vor allem bei kinderlosen oder seit längerer Zeit kinderlosen Männern findet. Bei Gutachten auf Grund naturwissenschaftlicher Erfahrung kommen wir über einen wenn auch hohen Grad von Wahrscheinlichkeit kaum je hinaus. Die Anwendung des Rechtsbegriffes offenbar unmöglich in einem medizinischen Gutachten wird abgelehnt, weil dessen juristische Auslegung eine Sicherheit voraussetzt, die es nicht gibt.HerrRücker-Hamburg betont die Notwendigkeit, daß stets mehrere Spermauntersuchungen vorgenommen werden müssen, da der Gehalt an Samenzellen sehr schwankend sein kann.HerrMayer-Wien: Es ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß den Gummilösungen, aus denen die Gummihüllen hergestellt werden, Desinfektionsmittel zugesetzt sind. Dementsprechende Beobachtungen über Thymolgehalt in Gummihüllen liegen bereits vor.  相似文献   

14.
Zusammenfassung Das Referat gibt eine Übersicht über die Mechanogenese und Pathomorphologie der traumatischen Hirnschäden. In der Einführung wird auf die wirtschaftliche Bedeutung der ZNS-Traumen hingewiesen. Schädelhirntraumen sind die Folge einer kurzdauernden mechanischen Gewalteinwirkung auf den Schädel, bei denen je nach der Querschnittfläche der einwirkenden Masse stumpfe und scharfe Gewalteinwirkungen unterschieden werden, die geschlossene oder gedeckte bzw. offene Hirnverletzungen erzengen. Die entstehenden Gewebeschäden sind primär- oder sekundärtraumatischer (kreislaufbedingter) Natur. Gewalteinwirkung auf den frei beweglichen Schädel erzeugt Beschleunigungs- bzw. Verzögerungstraumen, während bei fixiertem Schädel Kompressions- oder Quetschungstraumen entstehen. Es handelt sich um Translationstraumen, wenn die Stoßachse durch den Mittelpunkt des Schädels oder in seiner Nähe verläuft, um Rotationstraumen (Winkelbeschleunigungen), wenn die Stoßachse tangential zum Schädel verläuft. Beide Beschleunigungsformen kommen kombiniert vor. Impressionstraumen entstehen, wenn die Gewalt auf eine kleine Fläche des Schädels einwirkt; sie sind mit Gewebeschäden an der Stoßstelle verbunden. Die in Tierversuchen genannte Percussion concussion wird kurz erwähnt. Die verschiedenen traumatischen Schäden des Gehirns und seiner Hüllen werden sodann besprochen. Beginnend mit den epiduralen Blutungen wird besonders deren Mechanogenese hervorgehoben. In gleicher Weise werden die Häufigkeit der subduralen Blutungen und ihre Entstehungsmechanismen besprochen. Auf die akuten, subakuten und chronischen Verlaufsformen wird hingewiesen. Die kombinierten traumatischen intrakraniellen Hämatome werden dargestellt. Auf die subduralen Hygrome und Empyeme wird kurz eingegangen. Bei der Besprechung der traumatischen subarachnoidealen Blutungen und Hämatome wird besonders auf deren Pathomorphologie eingegangen. Die sog. corticalen Kontusionen oder Rindenprellungsherde, typische primärtraumatische Gewebealterationen, werden in ihrer Abhängigkeit von der Stoßrichtung betrachtet, und es wird ihre Pathomorphologie dargestellt. Mechanogenese und Pathomorphologie der zentralen traumatischen Großhirnschäden werden zusammenfassend referiert. Es wird für die Aufgabe der Diagnose Duret-Bernersche Blutung eingetreten. Auch die Diagnose der sog. Hirnstammkontusion wird geprüft. Es wird gezeigt, daß echte Kontusionen im Hirnstamm nicht auftreten, daß vielmehr den anzutreffenden primärtraumatischen Alterationen Zug- und Scherbeanspruchung mit Gefäßrissen zugrunde liegen. Die sog. Bollingersche Spätapoplexie wird kritisch betrachtet, und es wird hervorgehoben, daß sie nicht Gegenstand von Bollingers Ausführungen war. Die traumatischen Encephalopathien mit prolongierten Bewußtseinsstörungen werden abgehandelt. Sie sind unter zahlreichen Bezeichnungen beschrieben worden, denen doch ähnliche oder gleichartige Symptome zugrunde liegen. Es handelt sich um Endzustände recht verschiedenartiger Prozesse, wie epi-, subduraler, kombinierter und intracerebraler Hämatome, sowie ausgedehnter frontotemporaler raumfordernder Rindenprellungsherde, wie auch gedeckter Hirnschäden mit nur geringen oder keinen primärtraumatischen Schäden. Als Folgen schwerer Schädelhirnverletzungen kann ein klinisches Bild auftreten, das Coma dépassé genannt wurde. Mit der Aufrechterhaltung von Atmung und Körperkreislauf durch den Respirator bilden sich Gewebeveränderungen, die postmortalen Veränderungen gleichen. Man spricht vom Hirntod, cerebral death, respirator brain, morts du cerveau. Ärztlich-ethische, juristische und medizinische Gesichtspunkte werden berührt. Die traumatischen Gefäßverletzungen werden an Hand ihrer Mechanogenese dargestellt und sodann nach ihrer Lokalisation besprochen. Ein besonderer Abschnitt befaßt sich mit den arteriovenösen Fisteln. Die Häufigkeit von traumatischen Schäden der Hypophyse wird betont. Die traumatischen Hirnnervenschäden sind kurz erwähnt. Auf das gemeinsame Vorkommen von traumatischen Schäden an Gehirn und Wirbelsäule und/oder Rückenmark wird aufmerksam gemacht. Der anschließende Abschnitt befaßt sich mit den Besonderheiten kindlicher Schädelhirnverletzungen. Wegen der extremen Deformierbarkeit des Schädels treten andere Gewebeschäden auf als beim Erwachsenen. Die morphologischen Alterationen bei cerebraler Fettembolie werden kurz beschrieben. Grundzüge der Ballistik der Schußverletzungen werden dargestellt und die Gewebeschäden mechanogenetisch abgeleitet. Schußverletzungen durch Militärwaffen und zivile Waffen erzeugen verschiedenartige Gewebeschäden. Kurz sind noch die Verletzungen des Gehirns durch Bolzenschuß- sowie durch Nagelschuß- oder Bolzensetzgeräte erwähnt. Es wird die klinische Diagnose Hirnerschutterung definiert und festgestellt, daß mit dem Syndrom keine lichtmikroskopisch faßbaren morphologischen Befunde verbunden sind. Ein weiterer Abschnitt befaßt sich mit den Explosions-und Detonationserschütterungen. Hirnödem und Hirnschwellung werden besprochen und ihre Folgeerscheinungen dargestellt. Abschließend wird am praktischen Beispiel des Boxers die Frage diskutiert, ob die Übertragung einiger eigener Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen berechtigt ist. Dafür spricht u. a. die Beobachtung, daß die gehäuften Gewalteinwirkungen beim Boxen zu einem Hirndauerschaden führen, der um so stärker ist, je früher mit dem Boxen begonnen, je häufiger und je länger geboxt wurde. Eigene tierexperimentelle Untersuchungen mit linearer sowie mit Rotationsbeschleunigungen an verschiedenen Tierspecies werden zusammenfassend dargestellt. Die Gewalteinwirkungen erfolgten mit bekannten Intensitäten verschiedenen Grades, so daß für die verwandten Tierspecies ein Kontinuum an Befunden vorliegt, das vom unauffälligen klinischen Befund über die Commotio cerebri, die primärtraumatischen Alterationen bis zu Gewebeschäden reicht, die nicht mehr überlebt werden.Dr. med. Milton Helpern, Professor fü Rechtsmedizin, Chief Medical Examiner, City of New York, und Direktor, Department of Forensic Medicine, New York University Schools of Medicine, New York, N.Y., zum 70. Geburstag gewidmet.  相似文献   

15.
Zusammenfassung Zur Prüfung des Zusammenhangs zwischen Herzvolumen und Herzschattenfläche werden 385 Thorax-Röntgenaufnahmen ausgewählt und deren Herzschattenfläche mit den entsprechenden, aus den Sektionsprotokollen ermittelten Herzvolumina verglichen. Der Vergleich ergab einen Zusammenhang der beiden Größen über die Formel H vol = 0,49 F a× (H vol = Herzvolumen in cm3, F a= Herzschattenfläche der sagittalen Aufnahme in cm 2 korrigiert um die Strahlendivergenz). Eine Überprüfung der Formel an 25 obduzierten Leichen ergab eine sehr hohe Korrelation von r = 0,984. Beim Herztod nach chronischer Herzkrankheit kann die Blutfüllung eine ähnliche Größenordnung erreichen wie bei akuten Vergiftungen, beim Ertrinken oder Ersticken, aber die akute Dilatation betrifft ein um mindestens 100g leichteres Herz, so daß das Herzvolumen beim Herztod um 100 ml größer und dadurch auf these Todesursache hinweiskrdftig ist. Da eine Röntgenaufnahme des Thorax auch aus anderen Gründen vor jeder Obduktion gemacht werden sollte, kann die Herzvolumenbestimmung ohne Mehraufwand durchgeführt werden.Herrn Professor Dr. med. Gustav Adebahr zum 65. Geburtstag gewidmet  相似文献   

16.
Abstrakt 1. Ein wirksamer Gesamtvergütungsvertrag zwischen einem Landesverband der Betriebskrankenkassen und einer KV bindet auch die dem Landesverband angehörenden Einzelbetriebskrankenkassen. Eine Mitwirkung der einzelnen Betriebskrankenkasse an den Vertragsverhandlungen oder einen Zustimmungsvorbehalt sieht das Gesetz nicht vor. Verträge über die Gesamtvergütung sind Normsetzungsverträge, die nicht nur die Vertragsparteien binden, sondern über Satzungsbestimmungen auch die Mitglieder der KV und kraft Gesetzes (x 83 Abs. 1 S. 1 SGB V) auch die Krankenkassen.2. Die Gesamtvergütung kann nach einer Kopfpauschale berechnet werden (x 85 Abs. 2 S. 2 SGB V), auch soweit diese den tatsächlichen Leistungsbedarf der geänderten Mitgliederstruktur nicht voll berücksichtigen.3. Der KV steht ein Anspruch auf Verzugszinsen bei rückständiger Gesamtvergütung nicht zu; auch durch die Neufassung des x 69 S. 3 SGB V zum 1. 1. 2000 sind die Verzinsungsvorschriften nach dem BGB auf Gesamtvergütungsverträge nicht anwendbar. Verzugszins fällt nur an, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. (Leitsätze des Bearbeiters)  相似文献   

17.
Zusammenfassung Tödliche basale Subarachnoidalblutungen nach Gewalteinwirkungen gegen den Kopf bereiten bei der Begutachtung erhebliche Schwierigkeiten. Wie sich aus der Kasuistik ergibt, dürften Gewalteinwirkungen gegen das Gesicht und den Hinterkopf, d. h. in einer Ebene mit der Schädelbasis, besonders gefährlich sein. Dies läßt sich vielleicht auch aus dem Ergebnis von Tierversuchen herleiten. Die Begutachtung kann sich nicht nur auf die Sektionsbefunde stützen, sondern auch auf die Begleitumstände. Eine wesentliche Bedeutung für das Zustandekommen der Blutung dürfte der Alkoholgenuß bzw. -einfluß haben.Die Besonderheiten bei der Beurteilung der Fälle nach dem schwedischen Strafrecht werden besprochen.  相似文献   

18.
Ohne ZusammenfassungHerrPietrusky-Bonn: Daß bei intensivem Würgen durch einen kräftigen Menschen, zumal wenn sich das Opfer auch nur etwas wehrt, gar keine Spuren außen, in und unter der Haut zurückbleiben, ist nicht anzunehmen. Dagegen wird nicht auszuschließen sein, daß ein Griff an den Hals und Druck auf den Sinus caroticus mit Besinnungslosigkeit usw., keine Spuren hinterläßt.HerrSchackwitz-Hannover berichtet über einen Fall von Erwürgen mit sehr geringen äußeren Spuren, die kaum als Würgespuren bezeichnet werden konnten.HerrLochte-Göttingen weist auf die in der Literatur niedergelegten Erfahrungen hin. Der Vagusreflex ist in der Schwangerschaft, soweit wir darüber unterrichtet sind, erhöht. Wenn ein Geständnis des Täters vorliegt, wird man es auf seine Glaubwürdigkeit prüfen müssen. Die AuffassungLachtes wird durch den von HerrnSchackwitz mitgeteilten Fall bestätigt. Im Fall des HerrnEsser hat Tötung durch Erdrosseln vorgelegen.HerrBerg-Düsseldorf: Wir werden als Ausnahme gelten lassen müssen, daß ein einzelner Würgegriff an den Hals zu einem plötzlichen Tod führen kann (F. Strassmann). Der Heringsche Reflex braucht dabei nicht mitzuwirken, sondern diese Todesfälle entsprechen dem, was wir als Shocktod einstweilen noch zu bezeichnen genötigt sind. Ein echtes Würgen wird am unbekleideten Hals stets Verletzungsspuren hinterlassen. Ohne diese gibt es keine gerichtsmedizinisehe Diagnose Erwürgen. Auch der von HerrnSchackwitz gegen diese Meinung angeführte Fall wies doch einen Nageleindruck auf, wenn auch nur in der Form einer geringen Schürfung der Oberhaut.HerrBöhmer-Kiel: Man sollte nicht ohne weiteres von Erwürgen reden, wenn örtliche Spuren nicht nachweisbar sind. Bei histologischer Untersuchung der Halshaut findet man häufig noch Veränderungen, Risse und Blutungen, die makroskopisch nicht zu sehen waren.HerrMerkel-München: Fast könnte es nach den bisherigen Ausführungen scheinen, als ob negative Sektionsbefunde an den Halsorganen bei Erwürgungstod besonders häufig seien; ich möchte dem nach unsern Erfahrungen an einem recht erheblichen Sektionsmaterial entschieden widersprechen. Bei möglichst frisch sezierten Leichen derartig gewaltsam Getöteter wird eine sorgfältig präparatorisch vorgenommene Untersuchung der Halsorgane — ich möchte sagen fast ausnahmslos — Spuren von Gewalteinwirkung in Form von makro- und mikroskopisch erweisbaren Blutungen im Platysma, oberflächlich oder in tieferen Muskeln, Gefäß- und Nervenscheiden usw. nachweisen lassen. Bei älteren Leichen freilich mag dies, wie wir auch gesehen haben, schwierig ja selbst durch mikroskopische Untersuchung nicht mehr möglich sein. Die wenigsten aller sog. Erwürgungstodesfälle sind meines Erachtens richtige Erstickungstodesfälle, sicher viel häufiger Synkope-Herztodesfälle, ob mit oder ohne Beteiligung des Carotissinusgeflechtes ist von nebensächlicher Bedeutung. Das Wichtigste für den Richter ist doch die Feststellung, daß infolge des Würgegriffs der Tod eingetreten ist.HerrZiemke-Kiel: Ich muß nach meinen nicht ganz geringen Erfahrungen beim Tode durch Erwürgen der Meinung beipflichten, daß Fehlen von Haut- oder inneren Halsverletzungen bei wirklichem Erwürgen wohl kaum beobachtet sind. Freilich ist zur Feststellung solcher Verletzungen die genaue Präparation der Halsmuskeln usw. notwendig, ebenso ist eine mikroskopische Untersuchung namentlich verdächtiger Hautstellen erforderlich. Daß der Carotissinusreflex plötzlich den Tod verursachen kann, scheint mir fraglos zu sein, wenn die vonHering angegebene Tatsache richtig ist, daß ein isolierter Reiz auf diese Gegend Herzstillstand bewirken kann.HerrMeixner-Innsbruck: Der Ausdruck Heringscher Reflex droht in der gerichtlichen Medizin zu einem Schlagwort zu werden. Schlagwörter wirken immer erkenntnishemmend, in der gerichtlichen Medizin aber sind sie eine Gefahr. Sie besteht darin, daß minder Erfahrene sich bei dem Wort beruhigen und daß dann nicht entsprechend genau untersucht wird.HerrSchwarzacher: Kurze Mitteilung eines Falles, wo die Obduzenten Würgespuren richtig beobachtet aber nicht verwertet haben, da der begründete Verdacht einer Vergiftung bestand.HerrF. Strassmann-Berlin: Der schon von HerrnBerg erwähnte, früher von mir veröffentlichte Fall erscheint mir immer noch als sicher beweisend für die Möglichkeit eines sofortigen Reflextodes nach Griff an den Hals. Denn hier mußte das Gestaändnis des Täters nach der ganzen Sachlage als durchaas glaubwürdig gelten.HerrUngar-Bonn spricht seine Überzeugung dahin aus, daß ohne Würgespuren die Diagnose Erwürgungstod nicht zulässig sei.  相似文献   

19.
Zusammenfassung Natur- und Zivilisationskatastrophen können in großem Ausmaß zur Vernichtung menschlichen Lebens führen. In beinahe regelmäßigen Abständen ereignen sich Flutwellen, Wirbelstürme, Flugzeugabstürze, Schiffsuntergänge und Eisenbahnunfälle. Die Aufklärung der Ursachen und die Identifizierung der Opfer ist weltweit ein gesellschaftlicher Anspruch, der in den meisten Fällen umgesetzt werden kann. In Deutschland übernimmt bei Großschadensereignissen/Massenkatastrophen die Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes die organisatorische Führung, ggf. auch Landeskatastrophenkommissionen. Die Rechtsmedizin ist immer nur ein integrierter Teil innerhalb der Kommission.Neben einem Überblick über mögliche Arten von Katastrophen mit Beispielen stellt der Artikel die wesentlichen rechtsmedizinischen Identifikationsmethoden und den Ablauf der Bearbeitung im Schadensfall vor. Dazu gehören Beschreibung von Kleidung, Dokumenten oder Wertgegenständen der Opfer, Fingerabdrücke oder andere körperliche Identifizierungsmerkmale, Röntgenbilder, DNA-Analyse oder odontologische Untersuchungen. Vergleichsmaterialien aller Art werden vorgestellt. Die Notwendigkeit einer guten Organisation (und evtl. eines Trainings für den Einsatz bei einer Massenkatastrophe) und die vorurteilsfreie Durchführung aller notwendigen Methoden wird betont. Die Identifizierung wenigstens eines Großteils der Opfer kann nur gelingen, wenn Methodik und Logistik gleichermaßen beherrscht werden.  相似文献   

20.
Ohne ZusammenfassungIch will damit keineswegs den Wert der Leichenschießversuche herabsetzen. DieKipperschen Ermittelungen sind von größtem Wert. Sie müssen nur durch die lebendige Erfahrung ergänzt und eingeschränkt werden. In dieser Beziehung muß ich auch bei der Prüfung der Fortschleuderung der Pulverrest-Bestandteile bemerken, daß der Institutsversuch die Verhältnisse des Kriminalfalles nicht nachahmen kann. Schon eine mäßige Luftbewegung draußen lenkt bei einem im Freien abgefeuerten Schuß die leichten Pulverblättchen und Kohlestäubchen ab, zu schweigen von einem lebhaften Wind. Daraus erklärt sich, daß wir bei Schüssen, die erwiesenermaßen draußen aus geringer Entfernung abgegeben wurden, die Einsprengungen vermissen. Eine Ergänzung seiner Versuche nach dieser Richtung hin würde dem Autor weiteren Dank einbringen.  相似文献   

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