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1.
Zusammenfassung Die mitgeteilten Versuche zeigen, daß im Anschluß an einen tödlichen Schlag auf den Kopf augenblicklich eine generelle, von einer Erweiterung der Venen und vor allen Dingen der Venülen begleitete Kreislaufsstörung auftritt in den inneren Organen unter Exsudation (Ödembildung) aus den erweiterten Capillaren (Venülen) und Blutungen in den Lungen, dem Mesenterium usw. mit oder ohne Steigerung des Venendruckes. Gleichzeitig mit dieser Kreislaufsstörung oder etwas früher als diese hört die Respiration auf, auch die Herztätigkeit wird oberflächlich, schnell und unregelmäßig, um nach kurzer Zeit ganz aufzuhören.Diese Veränderungen, die in der gewöhnlichen Agonie bei Todesfällen infolge anderer Ursachen, mehr oder weniger langsam und in verschiedener Reihenfolge stattfinden, treten bei starken Kopftraumen momentan auf, sind aber im übrigen von derselben Art. Der Gefäßtonus, insbesondere derjenige der Eingeweidevenen, verschwindet alsbald, und die Blutmasse sammelt sich in letzteren an, indem sich die Arterien und Capillaren entleeren, genau so wie das bei der agonalen Gefäßkontraktion aus anderer Ursache der Fall ist. Das Blut sammelt sich auch in den Venen im Gehirn ebenso wie in denjenigen der anderen inneren Organe, und liefert dadurch die Möglichkeit oder die Bedingung für Rupturen einer Reihe der übermäßig dilatierten Venülen an der Hirnoberfläche und in den lockeren subependymalen Gewebe in der nämlicheren Weise wie in den Lungen, dem Mesenterium und an anderen Stellen.Selbstredend sind diese Blutungen nicht die Todesursache, sondern eine Folge der wirklichen Todesursache, genau so wie die üblichen agonalen Blutungen. Wir sahen, wie sich die Symptome der tödlichen Hirnerschütterung vom unteren Teile der Med. obl. auslösen lassen, und wie die Funktion sämtlicher Hirnzentren ausgelöscht werden kann, vergleichbar dem Umdrehen eines elektrischen Hauptschalters an dieser Stelle. Die Wirkung ist vermutlich dieselbe, wenn man sich denkt, das Trauma träfe jedes der Zentren des Gehirns und lähme jedes für sich. Wesentlich ist jedoch, daß die lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Herztätigkeit und Gefäßtonus) gleichzeitig gelähmt werden und zu dem fatalen Ergebnisse vermutlich in gleich hohem Ausmaße beitragen.Die Arbeit wurde nach Dr. med.Dahls Tod hinsichtlich einiger Punkte nach seinen Protokollen und Präparaten ergänzt, insbesondere durch seine eigenhändige Beschreibung der Serienschnitte eines Falles.  相似文献   

2.
Ohne ZusammenfassungHerrLauer-Hamburg berichtet über 250 forensische Fälle des Vaterschaftsnachweises mit im ganzen 16% Ausschließungen der Vaterschaft nach der kombinierten Methode. Nach der Überzeugung der Hamburger und Altonaer Gerichte gehören zu einer vollständigen Blutuntersuchung auch die Bestimmung der Merkmale M und N, nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg sich für das neue Verfahren ausgesprochen habe.Herr AMayser-Stuttgart: Die seit 2 Jahren im Württembergischen Med. Landesuntersuchungsamt ausgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen im vollen Umfang die von HerrnSchiff berichteten Tatsachen der Eigenschaften M und N und der Unterteilung der Gruppe A in A, 1 und A, 2. Die an 200 einwandfreien Familien vorgenommenen Untersuchungen auf die klassischen Blutgruppen haben ebensowenig eine Ausnahme von den bekannten Vererbungsregeln erkennen lassen, wie die Untersuchungen von 111 Familien mit 338 Kindern auf M und N sowie von 79 Familien mit 159 Kindern auf A, 1 und A, 2. Für Vaterschaftsausschließungen werden daher beide Methoden als Erweiterung der Untersuchung auf die klassischen Blutgruppen angewandt. Für Institute, die sich mit der M- und N-Diagnose beschäftigen wollen, wird die Beschaffung eigener Immunseren und die Anstellung fortlaufender Untersuchungen in Frage kommen, da eben eingehende serologische Erfahrung, die nur in dauernder Übung erworben werden kann, erforderlich ist.HerrSchlirf-Oldenburg: Vor 1/2 Jahre wurde die MN-Bestimmung durch das Gericht in einem Falle gefordert. Herr KollegeSchiff konnte mir MN-Sera nicht zur Verfügung stellen, hatte jedoch die Liebenswürdigkeit, bei mir und meinem Personal die MN-Bestimmung vorzunehmen, damit ich selbst imstande wäre, mir MN-Sera herzustellen. Durch das Entgegenkommen von Herrn KollegenLauer, dem Vorstand des Erbbiologischen Instituts, Hamburg, hatte ich Gelegenheit, die MN-Bestimmung näher kennenzulernen und technisch selbst auszuführen.Ich habe anläßlich dieser Arbeiten und im weiteren Verlaufe die Überzeugung gewonnen, daß diese neue Untersuchungsmethode, die zwar eine gewisse serologische Schulung verlangt, ohne weiteres von jedem erfahrenen Blutgruppensachverständigen ausgeführt werden kann, wenn geeignete Testsera und Testblutkörperchen zur Verfügung stehen. Ich habe mich daher an die Serumwerke Marburg (Prof.Schmidt) gewandt mit der Bitte um Herstellung von MN-Immunsera. Wie mir Herr Prof.Schmidt jetzt persönlich mitgeteilt hat, werden in kurzem diese Sera geliefert werden können. Ich glaube nicht, daß sie schlechter haltbar sind als andere Immunsera.Durch Verwendung staatlich geprüfter Testsera, ferner frischer Blutkörperchen vom Institutspersonal oder andern Spendern, mit bekannten MN-Eigenschaften wird eine ganz wesentliche Vereinfachung der MN-Bestimmung bedingt sein, sodaß diese wichtige neue Untersuchungsmethode auch durch andere Sachverständige ausführbar ist. Nähere diesbezügliche Vorschriften wären evtl. durch den Reichsgesundheitsrat noch auszuarbeiten.HerrSeiffert-Freiburg: Das Referat von HerrnSchiff hat eingehend den komplizierten Charakter der M- und N-Bestimmung dargelegt. Derartig komplizierte Bestimmungen gehören zunächst grundsätzlich in die Hand des Spezialisten, in diesem Falle des Serologen. Solange genügend Serologen zur Herstellung der Sera, zur Durchführung der Untersuchungen und vor allem zur Bewertung (Fehlerquellen) zur Verfügung stehen, ist nicht einzusehen, warum man Nichtspezialisten damit betrauen soll. — Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera läßt sich zur Zeit nichts sagen.HerrB. Mudeller erwähnt, daß auch im Halleschen Institut mit der Ausarbeitung der Technik der Herstellung der Sera begonnen wurde. Er fragt, ob man immunisierte Kaninchen zwecks Serumgewinnung töten muß, oder ob sich der Titer hält, wenn das Tier am Leben bleibt. Er rät in Zweifelsfällen zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Serologen.HerrLaubenheimer-Frankfurt warnt vor Durchführung der Untersuchung auf M und N durch nicht genügend vorgebildete Untersucher, da sonst Fehlbestimmungen unvermeidlich sind und die Methode in Mißkredit kommen muß. Er verlangt für Antisera, die von der Industrie hergestellt werden, staatliche Kontrolle. Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera wissen wir noch nichts. Trookensera A und B sind 3 Jahre lang als wirksam beobachtet worden.HerrPietrusky-Bonn: Die Untersuchungen auf M und N lassen sich in gerichtsärztlichen Untersuchungen ausführen, wenn die Untersucher genügend eingearbeitet sind. Wenn darauf hingewiesen wird, daß Fehldiagnosen bei den alten Blutgruppen zu dem wenig erfreulichen bekannten Urteil des Kammergerichts geführt haben, so sei bemerkt, daß diese Diagnose nicht in einem gerichtlichmedizinischen Institut, sondern in einem serologischen gestellt worden sind.HerrCrome-Bonn betont, daß die Bonner Untersuchungen auf M und N durchaus, dem Ergebnis nach, das Merkmal der objektiven Sicherheit tragen.HerrMeixner-Innsbruck hat vor Jahren mit getrockneten Präcipitinen die in für die Einzeluntersuchungen abgemessenen Mengen abgegeben wurden, ausgezeichnete Erfolge gehabt und sie durch Jahre unverändert gefunden. Von der staatlichen Untersuchung solcher Sera verspricht er sich nichts, sie wird verhängnisvolle Fehlbestimmungen nicht verhüten. Die Hauptsache ist, daß Sachverständige, die nicht imstande sind, alle gegen Täuschungen erforderlichen Vergleichsuntersuchungen auszuführen, und die nicht das Verständnis für die Notwendigkeit solcher Vergleichsuntersuchungen haben, von diesen Aufgaben überhaupt die Hand lassen.HerrSchiff (Schlußwort): Die Frage der Haltbarkeit der Sera läßt sich nicht allgemeingültig beantworten. Ich habe ein Anti-M-Serum nach mehr als 4 Jahren noch brauchbar gefunden, andere Sera waren schon nach kurzer Zeit stark abgeschwächt; absorbierte gebrauchsfertige Sera halten sich im allgemeinen höchstens wenige Wochen, siekönnen aber gefroren auch einmal viele Monate brauchbar bleiben. Eigene Versuche mit getrocknetem Serum fielen ermutigend aus, sind aber noch nicht abgeschlossen. Im immunisierten Tier (Frage von HerrnB. Mueller) hält sich der Titer nicht dauernd, er kann aber auch nach dem Absinken durch eine oder wenige Reinjektionen (evtl. intraperitoneal) wieder hochgetrieben werden. Die MN-Methode ist im Prinzip einfach, mit den HerrenLaubenheimer, Mayser undSeiffert muß aber vor einer Unterschätzung der Gefahr von Fehldiagnosen gewarnt werden. Mit HerrnLaubenheimer halte ich die staatliche Kontrolle der Handelssera für unerläßlich, das Schwergewicht der Kontrolle muß unabhängig hiervon bei dem Untersucher selbst liegen, der nicht nur die Routinediagnose mit gebrauchsfertig absorbiertem Serum kennen darf, sondern auch die Verfahren zur Kontrolle der Sera und der Einzelbefunde beherrschen muß. Erst wenn man seine Befunde kontrolliert, erkennt man, ob serienweise ausgeführte Routineuntersuchungen zu 100% richtig waren, rein gefühlsmäßig kann niemand, am wenigsten der ungeübte Untersucher, die Überflüssigkeit von Kontrolluntersuchungen proklamieren. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse nicht anders als bei den 4 Blutgruppen.  相似文献   

3.
Expertisen an biologischen spuren   总被引:1,自引:0,他引:1  
Zusammenfassung Das Referat unternimmt den Versuch einer kritischen Bestandsaufnahme mit besonderer Betonung der Blutspuren-Analyse. Die Integration in die Praxis ist hierbei ein wesentliches Ziel. Als Grundbestandteile der Spurenexpertise werden beschrieben: (1) Analyse der Spurenform, (2) Diskriminierende und zuordnende Analysen, (3) Individualisierende Analysen. Zu 1: Die Analyse der Spurenform basiert auf einem umfangreichen experimentellen Schrifttum seit 1895 im wesentlichen im kontinentaleuropäischen Bereich. Seit 1971 finden sich auch Publikationen im amerikanischen Schrifttum. — Die große Familie der Formspuren und deren Abhängigkeit von zahlreichen Variablen wird beschrieben. Besonders gilt dies für die Entstehungsmodalitäten, für die Aufprallenergie, für die physikalischen Eigenschaften der Spurenträger. Die wesentlichen Elemente für die Tatrekonstruktion werden genannt. Einige Bereiche der Anwendung werden fallgruppenartig skizziert. Da in der Praxis das Spurenbild durch zahlreiche Artefakte und Überlagerungen kompliziert ist, wird es für notwendig gehalten, daß der forensiche Pathologe, welcher die Arten und Reihenfolgen der Verletzungen kennt, der ideale Experte auch für die Analyse des Spurenbildes sei. In der praktischen Anwendung wird die Analyse der Spurenform nicht immer in der erforderlichen Qualität durchgeführt. Die Fortbildung und Weiterbildung der Obduzenten in diesem Punkt sollte verbessert werden. Eine gezielte Analyse der Spurenform ist auch eine wesentliche Voraussetzung für sinnvolle weitergehende Untersuchungen. Zu 2: Durch die diskriminierenden und zuordnenden Analysen werden in der Regel mit einem Test entscheidende Antworten erzielt. Dies gilt sowohl für grundlegende Fragen wie den Blutnachweis usw. als auch für den Ausschlußbeweis. Zu unterscheiden ist zwischen klassichen Methoden, dem neuen Bereich der Immunchemie und den sog. seltenen Methoden. Durch den Einsatz der Immunchemie ist es in den letzten Jahren möglich geworden, die Blutgruppenprägung von Haaren sicher zu bestimmen. Sog. seltene Methoden werden u.a. deswesen in der Praxis selten angewendet, weil das erforderliche ständige Training fehlt. Es wird hierzu empfohlen, Referenz-Laboratorien einzurichten. Zu 3: Die individualisierenden Analysen untergliedern sich in 2 große Unterbereiche: Non-DNA-Individualisierung und DNA-Individualisierung. Es wird postuliert, daß beide Bereiche im zukünftigen Spurenlabor nebeneinander Bestand haben werden. In der Non-DNA-Individualisierung sind wesentliche Fortschritte dadurch erzielt worden, daß der Nachweis der Proteinpolymorphismen durch Blot-Verfahren mit nachfolgender Visualisierung durch Enzym-Substratreaktionen zu erheblicher Empfindlichkeitssteigerung und Spezifitätssteigerung geführt hat. Unter Berücksichtigung auch der klassischen Nachweismethoden beträgt im Non-DNA-Bereich der Discrimination-Index nunmehr 1×10–6. Dieser Discrimination-Index ist mit sehr kleinen Spurenmengen erreichbar. — Die DNA-Individualisierung hat erhebliche Fortschritte gemacht. Offen ist z.Zt. noch, welche System — hochpolymorphe Systeme oder mittelpolymorphe Systeme — in der ferneren Zukunft in die Spurenanalytik einbezogen werden. Beide Systemgruppen haben ihre Vor- und Nachteile. Erhebliche Arbeit muß noch bei der Standardisierung der Methoden geleistet werden. Dies gilt auch für zukünftige Methodenentwicklungen und für die erforderliche Steigerung der Empfindlichkeit. Ein letzter Abschnitt ist der Qualitätssicherung gewidmet. Hier wird empfohlen, daß zur Vermeidung von Fehlern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Bei der Einführung neuer Systeme sollte ein mehrphasiges Verfahren angestrebt werden.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Bei einer Vergiftung mit Nitrobenzol, das zur Herbeiführung der Menses genommen wurde, trat sofort narkoseähnliche Bewußtlosigkeit ein, aus der die Kranke am nächsten Tage von selbst erwachte. Dieses Stadium der Bewußtlosigkeit wird auf eine Benzolwirkung zurückgeführt. Erscheinungen von Seiten des Blutes treten immer bedrohlicher hervor: Cyanose, Atemnot, beginnender Blutzerfall (Ikterus). Eine blutgruppengleiche Bluttransfusion wird ausgeführt (am 5. Krankheitstage). Am 8. Tage Tod unter dem Bilde einer Encephalitis.Bei der Obduktion fand sich abweichend von anderen Befunden ein völliges Geronnensein des Blutes, auch in den Arterien, und eine hämorrhagische Encephalitis.Der erste Befund wird als postmortale Erscheinung gedeutet, die sich infolge kurz vor dem Tode einsetzender Capillarthrombose bilden konnte.Der zweite wird im Vergleich mit anderen Vergiftungen und mit selten bei Nitrobenzolvergiftungen beobachteten Blutaustritten in die Haut auf eine toxische Gefäßschädigung zurückgeführt; es scheint dies eine Erklärung zu geben für die bei Nitrobenzolvergiftungen oft hochgradigen Symptome einer Schädigung des Zentralnervensystems.  相似文献   

5.
Zusammenfassung Anhand tierexperimenteller Untersuchungen wurde neuerlich der Frage nach dem qualitativen und quantitativen Übertritt von Diatomeen beim Ertrinken in den großen Kreislauf und somit auch ins Knochenmark nachgegangen. Es kam eine Versuchsanordnung zur Anwendung, die dieser komplexen Fragestellung gerecht wird. So wurden den Tieren (Kaninchen) knapp vor dem Ertränken ein Hinterlauf amputiert und die Gefäße einer Niere abgeklemmt, um auch Diatomeenwerte vor dem Ertrinken zu erhalten. Sodann erfolgte die qualitative und quantitative Untersuchung des Knochenmarks beider Hinterläufe und beider Nieren auf Diatomeen. Dabei zeigte sich in allen Fällen ein Anstieg der Diatomeenzahl in den zuvor nicht amputierten Hinterläufen. Aufgrund der Versuchsergebnisse und den bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnissen wird auf jene Kriterien eingegangen, deren Beachtung vorausgesetzt, der Diatomeenbefund einen wertvollen diagnostischen Hinweis für einen Ertrinkungstod liefern kann. Auf eine mögliche Asservierung der Ertrinkungsflüssigkeit im Magen wird hingewiesen.Auszugsweise vorgetragen anläßlich des Treffens der Süddeutschen Rechtsmediziner in München, Mai 1981  相似文献   

6.
Zusammenfassung Die Beobachtung eines absoluten Nahschusses aus einem Jagdgewehr (Drilling) mit Ausbildung einer charakteristischenWerkgartnerschen Schürfungs- und Stanzverletzung, die zu einer vollständigen Wiedergabe des Waffengesichtes führte, wird mitgeteilt. Aus dem Mechanismus des Schußablaufes und dem Stanzmarkenbefund werden Rückschlüsse auf die Entstehung der Schürfungs- und Stanzverletzung im allgemeinen gezogen. Danach ist allein maßgebend die rückwirkende Expansionskraft der Explosivgase unter Mitwirkung der Eigenelastizität der im Schuß gespannten Haut. Im Bereich der Schrotläufe ließ sich neben dem äußeren Dehnungsring (Hausbrandt) durch die äußere Laufkante auch eine Schürfungslinie durch die innere Laufkante beobachten. Die Annahme, daß der unmittelbar nach Austritt der Explosivgase an der Laufmündung wirksam werdende Sog für die Entstehung des Schürfhofes mit verantwortlich ist, ist nicht erforderlich. Im übrigen decken sich die eigenen Beobachtungen mit den diesbezüglichen experimentellen Untersuchungsergebnissen vonHausbrandt.  相似文献   

7.
Zusammenfassung Das Referat gibt eine Übersicht über die Mechanogenese und Pathomorphologie der traumatischen Hirnschäden. In der Einführung wird auf die wirtschaftliche Bedeutung der ZNS-Traumen hingewiesen. Schädelhirntraumen sind die Folge einer kurzdauernden mechanischen Gewalteinwirkung auf den Schädel, bei denen je nach der Querschnittfläche der einwirkenden Masse stumpfe und scharfe Gewalteinwirkungen unterschieden werden, die geschlossene oder gedeckte bzw. offene Hirnverletzungen erzengen. Die entstehenden Gewebeschäden sind primär- oder sekundärtraumatischer (kreislaufbedingter) Natur. Gewalteinwirkung auf den frei beweglichen Schädel erzeugt Beschleunigungs- bzw. Verzögerungstraumen, während bei fixiertem Schädel Kompressions- oder Quetschungstraumen entstehen. Es handelt sich um Translationstraumen, wenn die Stoßachse durch den Mittelpunkt des Schädels oder in seiner Nähe verläuft, um Rotationstraumen (Winkelbeschleunigungen), wenn die Stoßachse tangential zum Schädel verläuft. Beide Beschleunigungsformen kommen kombiniert vor. Impressionstraumen entstehen, wenn die Gewalt auf eine kleine Fläche des Schädels einwirkt; sie sind mit Gewebeschäden an der Stoßstelle verbunden. Die in Tierversuchen genannte Percussion concussion wird kurz erwähnt. Die verschiedenen traumatischen Schäden des Gehirns und seiner Hüllen werden sodann besprochen. Beginnend mit den epiduralen Blutungen wird besonders deren Mechanogenese hervorgehoben. In gleicher Weise werden die Häufigkeit der subduralen Blutungen und ihre Entstehungsmechanismen besprochen. Auf die akuten, subakuten und chronischen Verlaufsformen wird hingewiesen. Die kombinierten traumatischen intrakraniellen Hämatome werden dargestellt. Auf die subduralen Hygrome und Empyeme wird kurz eingegangen. Bei der Besprechung der traumatischen subarachnoidealen Blutungen und Hämatome wird besonders auf deren Pathomorphologie eingegangen. Die sog. corticalen Kontusionen oder Rindenprellungsherde, typische primärtraumatische Gewebealterationen, werden in ihrer Abhängigkeit von der Stoßrichtung betrachtet, und es wird ihre Pathomorphologie dargestellt. Mechanogenese und Pathomorphologie der zentralen traumatischen Großhirnschäden werden zusammenfassend referiert. Es wird für die Aufgabe der Diagnose Duret-Bernersche Blutung eingetreten. Auch die Diagnose der sog. Hirnstammkontusion wird geprüft. Es wird gezeigt, daß echte Kontusionen im Hirnstamm nicht auftreten, daß vielmehr den anzutreffenden primärtraumatischen Alterationen Zug- und Scherbeanspruchung mit Gefäßrissen zugrunde liegen. Die sog. Bollingersche Spätapoplexie wird kritisch betrachtet, und es wird hervorgehoben, daß sie nicht Gegenstand von Bollingers Ausführungen war. Die traumatischen Encephalopathien mit prolongierten Bewußtseinsstörungen werden abgehandelt. Sie sind unter zahlreichen Bezeichnungen beschrieben worden, denen doch ähnliche oder gleichartige Symptome zugrunde liegen. Es handelt sich um Endzustände recht verschiedenartiger Prozesse, wie epi-, subduraler, kombinierter und intracerebraler Hämatome, sowie ausgedehnter frontotemporaler raumfordernder Rindenprellungsherde, wie auch gedeckter Hirnschäden mit nur geringen oder keinen primärtraumatischen Schäden. Als Folgen schwerer Schädelhirnverletzungen kann ein klinisches Bild auftreten, das Coma dépassé genannt wurde. Mit der Aufrechterhaltung von Atmung und Körperkreislauf durch den Respirator bilden sich Gewebeveränderungen, die postmortalen Veränderungen gleichen. Man spricht vom Hirntod, cerebral death, respirator brain, morts du cerveau. Ärztlich-ethische, juristische und medizinische Gesichtspunkte werden berührt. Die traumatischen Gefäßverletzungen werden an Hand ihrer Mechanogenese dargestellt und sodann nach ihrer Lokalisation besprochen. Ein besonderer Abschnitt befaßt sich mit den arteriovenösen Fisteln. Die Häufigkeit von traumatischen Schäden der Hypophyse wird betont. Die traumatischen Hirnnervenschäden sind kurz erwähnt. Auf das gemeinsame Vorkommen von traumatischen Schäden an Gehirn und Wirbelsäule und/oder Rückenmark wird aufmerksam gemacht. Der anschließende Abschnitt befaßt sich mit den Besonderheiten kindlicher Schädelhirnverletzungen. Wegen der extremen Deformierbarkeit des Schädels treten andere Gewebeschäden auf als beim Erwachsenen. Die morphologischen Alterationen bei cerebraler Fettembolie werden kurz beschrieben. Grundzüge der Ballistik der Schußverletzungen werden dargestellt und die Gewebeschäden mechanogenetisch abgeleitet. Schußverletzungen durch Militärwaffen und zivile Waffen erzeugen verschiedenartige Gewebeschäden. Kurz sind noch die Verletzungen des Gehirns durch Bolzenschuß- sowie durch Nagelschuß- oder Bolzensetzgeräte erwähnt. Es wird die klinische Diagnose Hirnerschutterung definiert und festgestellt, daß mit dem Syndrom keine lichtmikroskopisch faßbaren morphologischen Befunde verbunden sind. Ein weiterer Abschnitt befaßt sich mit den Explosions-und Detonationserschütterungen. Hirnödem und Hirnschwellung werden besprochen und ihre Folgeerscheinungen dargestellt. Abschließend wird am praktischen Beispiel des Boxers die Frage diskutiert, ob die Übertragung einiger eigener Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen berechtigt ist. Dafür spricht u. a. die Beobachtung, daß die gehäuften Gewalteinwirkungen beim Boxen zu einem Hirndauerschaden führen, der um so stärker ist, je früher mit dem Boxen begonnen, je häufiger und je länger geboxt wurde. Eigene tierexperimentelle Untersuchungen mit linearer sowie mit Rotationsbeschleunigungen an verschiedenen Tierspecies werden zusammenfassend dargestellt. Die Gewalteinwirkungen erfolgten mit bekannten Intensitäten verschiedenen Grades, so daß für die verwandten Tierspecies ein Kontinuum an Befunden vorliegt, das vom unauffälligen klinischen Befund über die Commotio cerebri, die primärtraumatischen Alterationen bis zu Gewebeschäden reicht, die nicht mehr überlebt werden.Dr. med. Milton Helpern, Professor fü Rechtsmedizin, Chief Medical Examiner, City of New York, und Direktor, Department of Forensic Medicine, New York University Schools of Medicine, New York, N.Y., zum 70. Geburstag gewidmet.  相似文献   

8.
Zusammenfassung In 2 Fällen elektrischer Stromeinwirkung von 15000 Volt gegen den Schädel wurden neben Sprüngen und Knochenausbrüchen in beiden vorderen Augenhöhlendächern — mit teilweiser Verschleppung der ausgebrochenen Knochenplättchen nach außen hin — auch noch Vorquellung des gesamten Augenhöhleninhaltes und eigenartige Verkochung und Versinterung von Hirngewebe an der Unterfläche beider Stirnlappen beobachtet, die lediglich auf Explosionswirkung von innen heraus durch plötzlich einsetzende Dampfentwicklung verkochten Liquors und Hirngewebes erklärt werden können.HerrMeixner-Innsbruck: Den mitgeteilten Befunden liegt offenbar eine schlagartige Dampfentwicklung zugrunde, auf der auch die Hitzewaben beruhen, an welchen die Strommarken mikroskopisch erkannt werden können. — Bei mehreren Hochspannungsunfällen wurde ebenfalls beobachtet, daß die äußeren Kleiderschichten, besonders der Oberstoff, entweder ganz unversehrt oder nur hier und da meist in der Nähe der Polstellen durchgebrannt, dagegen die Unterwäsche und der Futterstoff flächenhaft verkohlt oder verbrannt waren. Dies wird damit erklärt, daß das elektrische Spannungsgefälle über die durch Schweiß etwas feuchte Oberfläche abfließt und die Wäsche entzündet. Deren Brand erlischt rasch mit dem Verbrauch der geringen Luftmenge unter den Kleidern. Doch genügt die kurze Zeit, um ausgedehnteste Brandwunden zu hinterlassen. Die verunglückten Arbeiter sind trotz zahlreicher Strommarken nicht unmittelbar durch den Strom getötet worden, sondern erst im Krankenhaus ihren Brandwunden erlegen.HerrBreitenecker-Wien: Die eigentümliche Verteilung der vonFritz geschilderten Hautveränderung nur im Bereich der Augenlider, erinnert an Bilder von Starkstromverletzungen durch 5000 Volt, bei denen in der Achselhöhle,. Ellenbeuge und an den Handgelenken umschriebene Verbrennungen zu sehen sind. Diese dünneren Hautstellen bieten offenbar einen geringeren Widerstand, so daß die Stromstärke sich hier besonders schädigend auswirken kann.HerrSchrader-Halle berichtet über eine Beobachtung von starker Hitzeentwicklung im Schädelinnern bei Hochspannungsunfall. Der Stromübertritt war unter Lichtbogenbildung auf der Scheitelhöhe erfolgt. Neben ausgedehnten sekundären Verbrennungen im Gesicht, am Rumpf und den Armen fand sich eine Verkochung der Schläfenmuskeln, des Schädeldachperiost, der Dura und der Hirnrinde im Bereich der Scheitelhirnteile.  相似文献   

9.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Referaten Buhtz und Hellmann: HerrWalcher-Halle a. d. S. schildert Serienbrüche der Dornfortsätze, die bei der äußeren Besichtigung der Erfassung entgehen können und erst durch Einschnitt klargelegt werden, ferner auch Ringbrüche der Schädelbasis. Diese Verletzungen entstehen bei Verkehrsunfällen durch Anfahren von hinten mit Schleuderung des Körpers in der Längsachse gegen den Oberteil des Wagens. Weiter wird betont, daß eine Ablederung (Décollement) nicht sicher beweisend für Überfahrung durch die Räder ist. Vor der Ausdeutung: von Sektionsprotokollen durch technische Sachverständige wird gewarnt.HerrKoopmann-Hamburg: Die Zahl der Verkehrsunfälle in Hamburg weist in der Zeit von 1929–1935 trotz enormen Anwachsens des Verkehrs keine wesentlichen Schwankungen auf. 1929. 5278 Verletzte, 133 Getötete. 1935, 5265, 121.Die Zahl der im Gerichtlich-Medizinischen Institut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) aufgenommenen getöteten Verkehrsopfer hat sich von 1929 bis 1935 von 36,8% auf 53,7% erhöht. Gerichtliche Obduktionen im Anschluß an Verkehrsunfälle nahmen im gleichen Zeitraum von 6,7% auf 12,4% zu. Dabei war das männliche Geschlecht mit 70–78% weit höher vertreten als das weibliche mit 22–30%.HerrJungmichel-Heidelberg gibt einen kasuistischen Beitrag: Tödliche Überfahrung eines 60 jährigen Mannes, der beim Heraustreten aus einer Toreinfahrt trotz Warnung von einem von links kommenden Lastwagen erfaßt wurde. Die Erklärung für die Nichtbeachtung der Gefahrsituation fand sich darin, daß der Überfahrene links ein Glasauge trug, an doppelseitiger Schwerhörigkeit litt und außerdem starke Erhöhung des Blutalkoholgehaltes aufwies. (Ausführliche Mitteilung im Arch. Kriminol.100.)HerrSchneider-Wien hebt hervor, daß bei tödlichen Verkehrsunfällen gerichtliche Leichenöffnungen auch deshalb unerläßlich sind, weil bei späteren. Rentenansprüchen der Hinterbliebenen die Zivilgerichte häufig an den ärztlichen Sachverständigen die Frage stellen, ob etwa eine Verminderung der mittleren Lebenserwartung bei dem Getöteten vorlag (infolge des sonstigen Körperzustandes). Dies läßt sich nur auf Grund eines sorgfältigen Leichenöffnungsbefundes beantworten.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Kurz nach der Einführung des Wirkstoffes (1945) konnten Vergiftungen mit Diphenhydramin beobachtet werden. Seit Diphenhydramin, zusammen mit 8-Chlortheophyllin als Dimenhydrinat im Handel, anstelle des gefährlicheren Diethylpentenamid als rezeptfreies Schlafmittel angeboten wird, stiegen auch die Zahlen von Vergiftungen und Verkehrsunfällen unter Diphenhydramin-Einfluß. Der Vergleich von vier klinisch behandelten und überlebenden Patienten mit sieben unter Diphenhydramin-Einfluß verunfallten Verkehrsteilnehmern zeigt, daß hier massive Intoxikationen bei erheblichem Tablettenmißbrauch vorgelegen haben. Aus den Verhältnissen der Diphenhydramin-Konzentration in Blut und Urin sowie den Konzentrationen der als Hauptstoffwechselprodukt entstehenden Diphenmethoxyessigsäure lassen sich wertvolle Hinweise auf chronischen Mißbrauch bzw. den Aufnahmezeitpunkt der Tabletten gewinnen. Bei verschiedenen tödlichen Vergiftungen wurde unter anderem eine massive Vergiftung vorgefunden, die zu bisher noch nicht beschriebenen hohen Konzentrationen von Diphenhydramin in Körperflüssigkeiten und Geweben geführt hat.Poster-Demonstration auf der 59. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Heidelberg, September 1980  相似文献   

11.
Ohne ZusammenfassungHerrFritz-München macht auf den histologischen Nachweis von Nitraten und Nitriten mittels Nitron-Acetat aufmerksam. Es bilden sich bei größeren Nitritmengen lange zarte Krystallnadeln. Eine Nachprüfung wird angeregt, ob, dieses Reagens auch beim Pulvernachweis Anwendung finden könnte. — Ferner werden Bilder einer fahrlässigen Tötung mittels Tiertötungsapparates demonstriert. In der Bauchhöhle konnten ausgestanzte Kleiderplättchen gefunden werden.HerrKlauer-Halle: Der Nachweis von fetthaltigem Schmutzsaum auf Kleidern läßt sich gut durch Luminescenz im UV-Licht führen.HerrSchrader-Halle berichtet über 2 eigene Beobachtungen zur Frage, ob beim absoluten Nahschuß mit modernen Faustfeuerwaffen CO-Hämoglobin am Einschuß zu finden ist. Bei entsprechenden Schußverletzungen wurde einmal im Schläfenmuskel und einmal im Brustmuskel ein derartiger Befund erhoben. Es handelte sich aber um seltene Vorkommnisse unter vielen absoluten Nahschüssen gleicher Waffen ohne diese Erscheinung.HerrBreitenecker-Wien berichtet über spektrophotometrischen CO-Hb-Nachweis bei angesetzten Schüssen, wobei im Schläfenmuskel bis zu 70% nachzuweisen war, während sich das übrige Blut CO-frei fand. Es liegt offenbar eine hofartige Bindung des CO der Explosionsgase an das Muskelhämoglobin vor. — Bei Schrotschüssen ist zur Feststellung der Schußentfernung die Verwendung der Tatwaffe bei den Probeschüssen besonders wichtig, da Wilderer mitunter den Waffenlauf kürzen zwecks besseren Transportes unter der Kleidung. Dadurch entsteht eine stärkere Streuung, wodurch größere Schußentfernung vorgetäuscht wird. — Als Kuriosum wird eine Kindestötung im Mutterleibe durch Schuß mit Steckschuß im Kopf des Kindes mitgeteilt, wobei die Kindesmutter ohne wesentliche Krankheitserscheinungen am Leben blieb.HerrBuhtz-Breslau: Hinweis auf den spektrographischen Nachweis von Kupfer, das von der Patronenhülse stammt. Mit den jetzt kupferfreien Kohlen vonZeiss ist auch ein einwandfreier quantitativer Kupfernachweis möglich. — Ferner wird über mehrere Fälle von Fehlbeurteilungen bei Schußverletzungen berichtet: 1. Absoluter Nahschuß als Ausschuß angesprochen, woraus Mordverdacht folgte. 2. Schußverletzung eines erfroren aufgefundenen Motorradfahrers als Aufprallverletzung gedeutet. 3. Übersehen einer tödlichen Schrotschußverletzung in den Rücken infolge oberflächlicher äußerer Besichtigung. — Querschlägerverletzungen auf kurze Entfernungen sind fast ausschließlich durch Geschoßabprallen bedingt. Hierzu zwei weitere Beobachtungen: Abprallen eines Teschinggeschosses von Wasseroberfläche (beim Schießen auf Hechte) mit Querschlägerverletzung der Stirn eines am anderen Ufer stehenden Kindes. Ferner Querschlägerverletzung einer Frau durch Abprallen von Hauswand bei Abgabe eines Schreckschusses. — Fingerabdrücke von unbekannten Erschossenen dürfen erst abgenommen werden, wenn die Hände auf Schußspuren (Schmauch) sachgemäß untersucht sind.HerrJungmichel-Göttingen berichtet über einen Selbstmord mittels Viehtötungsbolzenapparates. Die Haut- und Schädelverletzungen boten unter dem Bild einer Schußverletzung typische Nahschußzeichen.HerrBöhmer-Düsseldorf macht geltend, daß Verkennung von Ein- oder Ausschuß vorkommen kann, wenn eine Schußverletzung in einem Bezirk liegt, wie Nase oder Mund, in welchem blutige Ödemflüssigkeit die Annahme einer anderweitigen Verletzung unterstützt.HerrKamerer-München bringt einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit nach Schädelschuß; Selbstmordversuch eines 51 jährigen Mannes mit Einschuß an der rechten Schläfe und Ausschuß auf der Scheitelhöhe. Keine Bewußtlosigkeit, nur kurz dauernde Lähmung des 3. Facialisastes und motorische Unruhe in der rechten Hand. Röntgenologisch deutliche Berstungssprünge des Schädeldaches. 5 Wochen später geheilt entlassen ohne neurologischen oder psychiatrischen Befund. Nach 8 Jahren Selbstmord durch Erhängen. Bei der Sektion fanden sich als Restzustände des Schädeldurchschusses: Kleine weiße Einschußnarbe der rechten Schläfe mit verheilten Knochensprüngen. Trichterförmige Ausschußlücke auf der Scheitelhöhe. Feste Duraverwachsung mit Schußlücken. Keine Blutungsreste. Fingerdicker cystisch entarteter Schußkanal an der Grenze zwischen dem rechten Stirn- und Scheitellappen bis zur linken Hirnhälfte hinüber reichend.HerrRücker-Hamburg berichtet über die Untersuchungshandhabung in Hamburg. Bei Leichenfunden von nieht ganz klarer Sachlage tritt stets die Mordkommission in Tätigkeit. Die Fälle liegen oft sehr schwierig wie an bemerkenswertem Beispiel gezeigt wird: Bewußtlos aufgefundener Gastwirt wird wegen Augenverletzung in die Augenklinik geschafft. Dort Tod einige Stunden nach Operation. Bei der Sektion fand sich ein Einschuß im Hinterkopf mit Ausschuß durch das Auge. — In den Fällen, wo kein strafrechtliches Interesse vorliegt, wird zum mindesten eine Verwaltungssektion veranlaßt, deren Ergebnis den rechtlich interessierten Stellen mitgeteilt wird.HerrMeixner-Innsbruck berichtet über eine bemerkenswerte Querschlägerverletzung aus einem alten Trommelrevolver: Schießversuche mit der Waffe ergaben, daß das Geschoß sich bald nach dem Verlassen der Mündung überschlug und regelmäßig in 1 und 3 m Entfernung quer stand. Da die Wirkung bei diesen Abständen verschieden waren, ließ sich sogar die Entfernung bestimmen.HerrWalcher-Würzburg: Schießversuche müssen unter möglichst gleichen Bedingungen angestellt werden. Dabei ist auch der Zustand der Munition wesentlich, weil schlechtgewordenes Pulver mehr Schmauch liefert als guterhaltenes. Dadurch kann bei gleicher Schußentfernung verschieden starke Schmauchbildung am Einschuß zustande kommen und verschiedene Distanz vorgetäuscht werden. Da wir den Zustand der bei der Tat verwandten Munition fast niemals kennen, kann man sich hinsichtlich des Ergebnisses der Schießversuche und seiner Auswertung für die. Entfernungsbestimmung des Tatschusses nicht auf den Zentimeter genau festlegen.HerrÖkrös-Debrecen weist darauf hin, daß prä- und postmortale Schußwunden auf Grund der histologischen Befunde gut voneinander unterschieden werden können. Anden elastischen Fasern sind nämlich die Veränderungen bei vitalgesetzten Wunden viel ausgeprägter und durch Aufrollung, Zerreißung bzw. Zusammenballung gekennzeichnet.  相似文献   

12.
Zusammenfassung Die Fettembolie in den Lungen ist pathologisch-anatomisch ein außerordentlich häufiger Befund, den man nicht nur bei den verschiedensten Arten von Knochen-, Weichteil- und Organverletzungen findet, sondern den man auch bei einer Reihe anderer gewaltsamer Todesarten erheben kann.Interessant ist der häufige Befund von Lungenfettembolie bei Tod durch innere Erkrankungen, von denen die des Herzens und Gefäßsystems im Vordergrund stehen.Inwieweit die Lungenfettembolie als Todesursache in Frage kommt, läßt sich nur im Verein mit genauesten klinischen Daten entscheiden. Meist wird sich eine größere letale Fettembolie nicht nur in den Lungen, sondern auch in den anderen Organen, wie Nieren, und vor allem im Gehirn, vorfinden. Diese Organe sind von mir unberücksichtigt gelassen. Es ist aber anzunehmen, daß in den weitaus meisten Fällen, wo eine Fettembolie zum Tode führt, es sich um Fettembolie der Lungen und des Gehirns handeln wird, bei welcher in den meisten Fällen wahrscheinlich die Fettembolie des Gehirns die eigentliche Todesursache abgibt. Es ist daher wichtig, genaue klinische Anhaltspunkte zu gewinnen, unter welchen Erscheinungen ein Patient zum Exitus kommt, ob es sich um einen reinen Lungentod handelt oder ob cerebrale Erscheinungen im Vordergrund stehen.Im großen ganzen wird der Befund einer Lungenfettembolie dem eigentlichen Leiden resp. der Todesursache gegenüber nur eine untergeordnete Rolle spielen und auch am Sektionstisch als Nebenbefund erhoben werden.Die Frage der Lungenfettembolie wie der Fettembolie als Todesursache hat vor allem für den Gerichtsarzt große Bedeutung, besonders wenn die bei der Sektion vorgefundenen Schädigungen des Organismus nicht genügen, um den Tod zu erklären.  相似文献   

13.
Zusammenfassung Es wird über einen Mordversuch mit Zeliopaste an einem 4 Wochen alten Säugling berichtet. Der Nachweis der Giftaufnahme wurde geführt durch spektroskopischen Nachweis des Thalliums im Kot und die Feststellung, daß der Kot den gleichen Farbstoff enthielt wie die Zeliopaste. Abgesehen von einem vorübergehenden Durchfall traten bei dem Säugling keine Krankheitserscheinungen auf. Die aufgenommene Thalliummenge wird auf erheblich weniger als 26 mg (Thalliumsulfat) geschätzt.  相似文献   

14.
Zusammenfassung Abgesehen von den wenigen Trocknerbränden, deren Ursachen aller Wahrscheinlichkeit nach exogener Natur waren, ist auf Grund der bisherigen Untersuchungsergebnisse anzunehmen, daß als Ursache der übrigen Schadensfälle Selbstentzündung des Trockengutes, in erster Linie des in der Luftführung mitgerissenen Fasermaterials, in Frage kommt.Auf den Heizkörpern kontinuierlicher Hitzestrahlung ausgesetzt, wird die Faser zu einer nachweislich stark autoxydablen Kohle ausgeschwelt, die als solche und sicher in noch erheblicherem Maße unter dem katalytischen Einfluß von Eisenoxyd die Entstehung von Glimmbränden durch Selbstentzündung als Ursache der Schadensfälle auslöst.Wenn auch die bislang durchgeführten Autoxydationsversuche noch keine einheitlichen Ergebnisse geliefert haben, so zeigen sie doch, daß die Zellwollekohle eine äußerst aktive Substanz darstellt, aus der sich besondere Brandgefahrenmomente für den technischen Betrieb ableiten lassen.Jedenfalls ist die Autoxydationsneigung ausgeschwelter Zellwolle in den Rahmen möglicher Entstehungsursachen von Bränden in Zellwolletrocknern einzubeziehen und somit als endogene Zündungsursache zu berücksichtigen.Hinweise darauf, daß das durch den Trockner laufende Fasergut als solches mit der Entstehung der Brände in Zusammenhang zu bringen ist, haben sich nicht ergeben.Allenfalls könnte man noch an die Möglichkeit einer elektrostatischen Aufladung des Trocknungsgutes und einer Ausgleichszündung am Zellwolleaustrag des Trockners denken; denn, wie bekannt, hat man als Ursache von Bränden, die bei pneumatischer Förderung von Baumwolle wiederholt entstanden sind, Zündung durch elektrische Erregung vermutet.Die Untersuchungen wurden mit dankenswerter Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft durchgeführt.  相似文献   

15.
Zusammenfassung Bei 20 Strangulationsfällen wurde zweimal eine Blutung aus den Ohren und viermal aus der Nase beobachtet. In Bestätigung der alten Ansicht v.Hofmanns fand sich bei dem histologisch untersuchten Fall einer Ohrblutung als Blutungsquelle eine subepidermale geplatzte Blutblase im knöchernen Teil des äußeren Gehörganges. Hinsichtlich der Stauungsblutung aus der Nase ergab sich auf Grund von Serienschnittuntersuchungen der unteren Nasenmuscheln, daß der übertritt von Erythrocyten aus den petechialen Blutungsherden der Schleimhaut in die Nasenlichtung über präformierte Lücken der Basalmembran erfolgt, nämlich durch die Basalkanälchen, die Basalmembran durchlaufende Capillarschlingen und die Drüsenausführungsgänge. Es hat sich ferner gezeigt, daß der Füllungsgrad der verschiedenen Gefäßabschnitte der Nasenmuscheln Hinweise auf den Grad der Blutstauung im Kopfbereich geben kann.Der Deutschen Forschungsgemeinschaft sei für die Unterstützung dieser Untersuchung gedankt.Vortrag anläßlich der 42. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliehe und soziale Medizin in München am 9. 10. 1963.  相似文献   

16.
Zusammenfassung Es werden zunächst einige Vergiftungsfälle aus der Literatur der letzten Jahre angeführt und dann 2 tödliche medizinale Kupfersulfatvergiftungen, die sich durch Verwechslung von zur Magenausheberung verwendeter Coffeinreizlösung mit Kupfersulfatlösung ereignet haben, eingehender beschrieben. Die Verteilung des Kupfers im Körper und seine Ausscheidung konnte vonSchubert durch experimentelle Verwendung von Badiokupfer einwandfrei geklärt werden. Nach diesen Untersuchungen weist die Leber zu allen Zeiten den weitaus größten Kupfergehalt auf. Die Kupferausscheidung vollzieht sich im wesentlichen über das Gallengangsystem in bedeutend geringerem Ausmaße durch die Nieren. Kupfer wirkt außer auf den peripheren Kreislauf hauptsächlich auf die roten Blutkörperchen im Sinne einer Hämolyse. Bei länger dauernder Vergiftungszeit findet sich ein ganz ähnliches Blutbild wie bei der perniziösen Anämie. Auf Grund der hier beschriebenen Vergiftungsfälle spielt für den Verlauf der Vergiftung außer der zugeführten Kupfersulfatlösung (Menge und Konzentration) dem Alter und der Konstitution, sicher auch die Temperatur der Lösung und der Zustand der Magenschleimhaut eine wesentliche Rolle. Schließlich wird noch gutachtlich zu diesen Fällen Stellung genommen.  相似文献   

17.
Zusammenfassung Die keimzellenwidrigen Stoffe in den Kondomen sind dem Gummi eigen. Auch gewöhnlicher Schlauehgummi enthält sie. Sie sind weder durch Waschen noch durch Auskochen entfernbar. Sie gehen in eiweißhältige Lösungen (Serum) über, nicht dagegen in eiweißfreie Kochsalzlösungen.HerrBuhtz-Breslau weist auf die unbedingte Notwendigkeit hin, eine Täuschung durch mitgebrachtes Sperma auszuschließen. Er wirft die Frage der etwa zu verneinenden Zeugungsfähigkeit bei Oligospermie und Nekrospermie auf.HerrBreitenecker-Wien betont, daß für die Schädigung der Samenfäden auch die Temperaturverhältnisse sehr wesentlich sind. Bei Zimmertemperatur behalten sie ihre Beweglichkeit mehrere Tage lang, bei 37° ist die Beweglichkeit schon kürzer dauernd und bei steigernder Temperatur (38–40°) können sie in weniger als einer Stunde unbeweglich werden.HerrPanning-Berlin berichtet über eine Beobachtung, die die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung bei Samenuntersuchungen unterstreicht: Ein zu Untersuchender brachte das erstemal heimlich Sperma im Condom in seiner Tasche mit. Bei der zweiten Untersuchung unter schärfster Bewachung verbarg er die Samenprobe in einem Condom in der Backentasche. Er ging dabei so weit, auch eine positive Ausstreifprobe vorzutäuschen, indem er die Gliedspitze mit der in das Glas entleerten Probe benetzte. Dies konnte durch Nachweis von Condompuder in dem Ausstreifpräparat festgestellt werden. Nach Überführung lieferte er ein regelrechtes samenzellhaltiges Sperma.HerrMeixner-Innsbruck bestätigt aus reicher Erfahrung, daß die Samenfäden in gesundem Sperma bei Aufbewahrung unter selbst niedriger Zimmertemperatur tagelang beweglich bleiben. Er erinnert daran, daß auch in der Harnröhre männlicher Leichen bis zu 5 Tagen nach dem Tode bewegliche Samenfäden gefunden wurden. Im vorzeitigen Verlust der Beweglichkeit sieht er sogar einen Maßstab für mangelhafte. Befruchtungsfähigkeit des betreffenden Mannes. Auf eine Schädigung der Keimzellenbildung durch die Körperwärme hat man auch die Unfruchtbarkeit von Kryptorchen und die Tatsache zurückgeführt, daß bei einigen Säugern die Hoden nur während der Brunst aus der Bauchhöhle herabtreten. Wieweit diese Annahme zutrifft muß dahingestellt bleiben. Was die Gefahr einer Unterschiebung von mitgebrachtem Sperma anlangt, so wird betont, daßein solcher verflüssigter Samen doch mit dem frisch entleerten Sperma gar nicht zu verwechseln ist. Zur Frage der Zeugungsunfähigkeit wird der Standpunkt vertreten, daß man einen Mann, in dessen Sperma sich nur ein einzigergutbeweglicher Samenfaden fände, als zeugungsunfähig bezeichnen könne, vorausgesetzt, daß dieses Ergebnis sich auf wiederholte Untersuchungen stützt. Zu einem solchen Urteil berechtigt uns die Erfahrung, daß man derartiges Sperma vor allem bei kinderlosen oder seit längerer Zeit kinderlosen Männern findet. Bei Gutachten auf Grund naturwissenschaftlicher Erfahrung kommen wir über einen wenn auch hohen Grad von Wahrscheinlichkeit kaum je hinaus. Die Anwendung des Rechtsbegriffes offenbar unmöglich in einem medizinischen Gutachten wird abgelehnt, weil dessen juristische Auslegung eine Sicherheit voraussetzt, die es nicht gibt.HerrRücker-Hamburg betont die Notwendigkeit, daß stets mehrere Spermauntersuchungen vorgenommen werden müssen, da der Gehalt an Samenzellen sehr schwankend sein kann.HerrMayer-Wien: Es ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß den Gummilösungen, aus denen die Gummihüllen hergestellt werden, Desinfektionsmittel zugesetzt sind. Dementsprechende Beobachtungen über Thymolgehalt in Gummihüllen liegen bereits vor.  相似文献   

18.
Zusammenfassung Es konnte im vorliegenden Falle von Selbsttötung durch angesetzten Schuß mit einer Steyrer-Kipplaufpistole vom Kaliber 6,35 mm ein Abdruck der Mündungsfläche der Waffe und des Visierkornes in dem Seidenstoff des Kleides nachgewiesen werden, aus dem auf die Art der Waffe, auf die Tatsache, daß es sich um einen angesetzten Schuß gehandelt hat und auf die Lage der Waffe zum Körper geschlossen werden konnte, was in diesem Falle bei dem Fehlen einer Stanzverletzung auf der Haut für die Entscheidung der Frage, ob Mord oder Selbstmord vorlag, von Bedeutung war.Schießversuche zeigten, daß die Entstehung eines Abdruckes der Mündungsfläche von der Stoffart und von der Dicke der unterliegenden Weichteile abhängig ist und daß man sich die durch den Rückstoß der Pulvergase bewirkte Zerdehnung des Stoffes durch dessen Untersuchung im durchfallenden Lichte deutlicher zur Darstellung bringen kann.Seiner Spektabilität Herrn Prof. Dr.Fritz Reuter in Ergebenheit und Verehrung zum 60. Geburtstage gewidmet.  相似文献   

19.
Zusammenfassung In den Vorlesungen über Rechtsmedizin an den Hochschulen und in der Rechtsprechung wird die Entscheidungsfreiheit des Patienten über die Preisgabe seiner medizinischen Geheimnisse und über ärztliche Untersuchung und Behandlung als unantastbares Recht bezeichnet. Tatsächlich existiert diese Freiheit nur für den begüterten Privatpatienten, der in der Lage ist, auf wirtschaftliche Hilfe im täglichen Leben und im Falle der Krankheit, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit zu verzichten.Die Bevölkerung unseres Sozialstaates ist sehr weitgehenden Offenbarungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten unterworfen. Diese können im Zivilrecht, im Sozialrecht und im Arbeitsrecht zwar nicht durch Gewalt, aber durch die Verweigerung von Sozial- und Versicherungsleistungen erzwungen werden. Verweigert ein Jugendlicher die ärztliche Eignungsuntersuchung, löst dies ein Beschäftigungsverbot aus. Ein Arbeitnehmer wird in Betrieben, die kraft Gesetzes einen werksärztlichen Dienst zu stellen haben und in den öffentlichen Dienst nicht eingestellt, wenn er die Einstellungs-untersuchung ablehnt. Bei dem Bestreben, die Sozialversicherung auf praktisch die ganze Bevölkerung und die Arbeitsmedizin im Laufe der Zeit auf alle Arbeitnehmer auszudehnen, gibt es keinen ausreichenden Freiraum mehr, um sich dem sozialen Zwang zu medizinischem Wohlverhalten zu entziehen.Wer ein bürgerliches Leben führen will, muß solchen Auflagen nachkommen. Die Postulierung des Patientengeheimnisses und der Entscheidungsfreiheit des Patienten über ärztliche Untersuchung und Behandlung, wie sie durch Hochschullehrer und Obergerichte erfolgt, hat nur noch deklaratorischen Wert und berücksichtigt nicht versicherungs- und arbeitsmedizinische und sozialmedizinische Zwänge.Im Straf- und Ordnungsrecht existieren weitere befugte Einschränkungen dieser Grundrechte.Herrn Prof. Dr. med. G. Dotzauer zum 65. Geburtstag gewidmet  相似文献   

20.
Zusammenfassung Im Rahmen einer Erörterung des kindlichen subduralen Hämatomes sowie sciner eventuellen pathogenetischen und klinischen Sonderstellung werden zwei Beobachtungen akuter, durch Mißhandlung entstandener subduraler Hämatome bei einem 2 1/2- und 1 1/2jährigen Knaben behandelt, wobei besonders die Länge des freien Intervalles, die Rolle der Krampfanfälle und die Bedeutung der vitalen Reaktionen Berücksichtigung finden. Während in einem Falle, der als plötzlicher Tod aus natürlicher Ursache in Erscheinung getreten war, bei völlig negativem Polizeiberichtallein durch die anatomische Untersuchung der forensische Tatbestand erhellt werden konnte, wurde in dem anderen eine Klärung des Zusammenhanges und der kriminellen Einwirkungen in erster Linie durch den richtigen Einbau der vitalen Reaktionen in den Gesamtrahmen anatomischer und anamnestischer Gegebenheiten ermöglicht.Weiter wird das chronische kindliche subdurale Hämatom bzw. die Pachymeningitis, haemorrhagica, deren gerichtsärztliche und allgemein pathologische Bedeutung kurz besprochen und an Hand zweier eigener Fälle zu verschiedenen noch offenen Fragen der Pathogenese und pathologischen Histologie Stellung genommen, die Wichtigkeit disponierender Faktoren betont und die Rolle des Traumas hervorgehoben. Entgegen der weitverbreiteten klinischen Ansicht hinsichtlich der grundsätzlichen Entstehung des chronischen subduralen Hämatomes aus abgekapselten subduralen Blutungen wird auf die Bedeutung der primären Duraendothelwucherung und der rezidivierenden Blutungen aus den Neomembranen, die hier in beiden Fällen zum Tode geführt hatten — einmal sofort, im zweiten Falle erst nach 4 Tagen — hingewiesen und die ätiologische Bedeutung des Traumas auch für anscheinend idiopathische kindliche Pachymeningitiden in den Vordergrund gestellt.In Anbetracht der noch in der Pathogenese und pathologischen Histologie des chronischen subduralen-Hämatomes bzw. der Pachymeningitis haemorrhagica interna bestehenden Unklarheiten wird für die forensische Praxis in allen Fällen auch anscheinend spontaner Pachymeningitis eine besonders sorgfältige Würdigung der äußeren Umstände gefordert. Auch hier waren beide Fälle zunächst auf Grund der negativen Polizeiberichte unverdächtig erschienen und erst durch die Sektion wurde bei Berücksichtigung der dargelegten Auffassung der gerichtsärztlich wesentliche bzw. kriminelle Tatbestand in Form erheblicher zurückliegender Mißhandlungen geklärt.Schließlich wurde noch — infolge besonderer äußerer Umstände erst am Schluß der Arbeit — zu den Ergebnissen der MonographieLinks, soweit dies auf Grundlage des relativ kleinen eigenen Materiales möglich war, kritisch Stellung genom en. Bei gewissen Übereinstimmungen hinsichtlich Morphologie und formaler Genese wurde hier jedoch entgegenLink die Bedeutung des Traumas für die kindliche Pachymeningosis betont und auf die daraus zu ziehenden forensischen Schlüsse hingewiesen.Man wird allerdings gerade unter Berücksichtigung der neuerdings wieder bestehenden Unsicherheit hinsichtlich kausaler und formaler Genese des chronischen Subduralhämatomes und der Pachymeningitis haemorrhagica erst nach eingehender Erhebung der Vorgeschichte und sorgfältiger Abwägung aller Umstände zu einer gerichtsärztlichen Stellungnahme gelangen können, die zufällige zeitliche Verknüpfungen ebenso berücksichtigt wie wirkliche innere Zusammenhänge und die vielfach noch fließende medizinisch-wissenschaftliche Anschauungen in kritischer Weise mit praktischen Rechtsbedürfnissen zu vereinbaren weiß.  相似文献   

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