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1.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat und den Vorträgen über Abtreibung HerrPietrusky-Bonn: Einige Worte zur Frage des Schmerzes bei einem instrumentellen Eingriff zum Zwecke der Fruchtabtreibung. Nicht so selten wird eingewandt, daß die Einführung eines Gegenstandes in die Gebärmutter nicht vorgelegen haben könne, weil die Frau keine Schmerzen dabei spürte. Das ist falsch. Seit 15 Jahren habe ich dieser Frage besondere Beachtung geschenkt. Nach einer Zusammenstellung von etwa 200 Abtreibungsfällen hat nur eine einzige Frau angegeben, sie hätte dabei starke Schmerzen verspürt. Alle anderen nicht. Diese Frau hatte im übrigen keinen Erfolg gehabt und hat das Kind ausgetragen.Herr Buthz-Breslau weist auf die Verwendung von Pessaren zu Abtreibungszwecken hin. Der Verkauf von Intrauterinpessaren müßte verboten werden.HerrBöhmer -Düsseldorf: Das freie Intervall bei protrahierter Luftembolie kann nach Erfahrungen vonZiemke und eigenen bis 8 Stunden und mehr betragen. Das ist für die Suche nach dem Tatort kriminalistisch bedeutsam. Bei protrahierter Luftembolie kann die meiste Luft im linken Herzen sein.HerrWeyrich-Graz: In der Steiermark werden nicht selten Fruchtabtreibungen durch Anwendung von Arsenik per vaginam (in großen Stücken oder in Pulver) durchgeführt. Daraus resultiert schwerste nekrotisierende Colpitis und Resorption des Arseniks mit den typischen Symptomen der Arsenikvergiftung. Der Tod der Frauen erfolgt meist vor dem Fruchtabgang.HerrWerkgartner-Graz: In tödlichen Fällen von Luftembolie durch Fruchtabtreibung ist es zweckmäßig, zum Nachweis von Luft in der Gebärmutter und zur Feststellung des Weges, den die Luft genommen hat, die Bauchhöhle nach Ablösung des Darmes am Gekröseansatz mit Wasser zu füllen und die Gebärmutter nebst zugehörigen Venen, die erfahrungsgemäß meist Luft enthalten, unter dem Wasserspiegel zu eröffnen.  相似文献   

2.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Vorträgen Beck, Winkler, Schneider, Orthner HerrFritz-München berichtet über eine Schußverletzung mit auffallender Differenz zwischen der Größe der Knocheneinschußlücke (9 mm) und dem in der Schädelhöhle gefundenen 5 mm Flobertprojektil. Bei Nichtauffinden des Projektils hätte ein Schuß aus einem Trommelrevolver Kal. 7 oder 9 mm angenommen werden müssen.Herr -Buhtz-Breslau berichtet über einen Fall, bei dem sich die schwierige Frage ergab, ob Jagdunglück oder Selbstmord anzunehmen sei (Nahschuß mit Jagdgewehr durch Pelzkragen beim Sitz am Steuer).HerrFörster-Marburg berichtet über eine ähnliche Beobachtung: Ein Mann kam nach Abgabe eines Schusses auf einen Bock beim Verlassen des Ansitzes durch Unglücksfall infolge Auslösung eines weiteren Schusses zu Tode. Infolge falscher Zeugenaussagen war zunächst Selbstmord angenommen worden.HerrRücher-Hamburg: Bericht über 2 Beobachtungen: 1. Cuxhafener Frauenmord von 1929. Eine reiskorngroße Öffnung links in der Nackenhaargrenze wird für eine Stichverletzung gehalten. Nach 8 Jahren Geständnis des ermittelten Täters, daß es sich um eine Schußverletzung handelte. Bei Exhumierung findet sich nach langem Suchen das Geschoß im Fettwachs der rechten Wange. - 2. Gastwirt wird blutüberströmt und bewußtlos in seiner Wirtschaft gefunden. Keine Schußwaffe. Man nimmt Stich ins Auge an. Tod bei operativer Behandlung der Augenverletzung. Die Obduktion ergibt Kopfdurchschuß mit Einschuß am Hinterkopf und Ausschuß durch das Auge.HerrMueller-Heidelberg warnt vor Überschätzung des Indizes, daß das Gewehr gestochen war, als Selbstmordzeichen. Auch routinierte Jäger sind gelegentlich unvorsichtig.HerrSchneider-Wien betont, daß gerade bei waffenvertrauten Personen nicht so selten ganz eigenartige Unfälle beobachtet werden, die leicht Mißdeutungen im Sinne eines Selbstmordes oder Selbstmordversuches zulassen.HerrMeixner-Innsbruck berichtet über eine Streifschußverletzung. Der Schuß war in 1800 m Entfernung aus einem Militärgewehr auf eine hochsitzende Krähe abgegeben worden und hatte im absteigenden Schenkel eine Streifschußverletzung eines Spaziergängers hervorgerufen.HerrWeyrich-Graz berichtet über einen einwandfrei erwiesenen Selbstmord durch 5 knapp nebeneinanderliegende Nackenschüsse. Die Waffe war ein alter Trommelrevolver mit Bleigeschossen. Die ersten 4 Geschosse blieben abgeplattet an der Außenseite des Schädelknochens liegen. Erst das 5. Geschoß drang ins Gehirn ein und tötete den Mann.  相似文献   

3.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag K. Reuter: HerrRücker-Hamburg,Walcher-Würzburg undWerkgartner-Wien berichten über ähnliche Beobachtungen.HerrMerkel-München demonstriert einen durch die Art der Vorbereitung grotesken Fall von bewußt durchgeführtem Selbstmord. Ein Gefangener hatte sich in Rückenlage den breiten Fuß des Klapptisches auf die vordere Halsseite aufgesetzt, den er mit Bett und Matratzenstücken belastet hatte.HerrKoopmann-Hamburg: Am 26. VII. 1937 kam in Hamburg ein Fall von unbeabsichtigter Selbsttötung zur Beobachtung, der wie der Hamburger Fall aus dem Jahre 1932 dem vonKarl Reuter-Breslau beschriebenen an die Seite zu stellen ist.Die Leiche eines 62jährigen Strangulierten wurde um 10 Uhr morgens von dem Hausmädchen gefunden. Diese hatte nachts um 2 Uhr ein dumpfes Geräusch gehört. Die Leichenschau am Tatort ergab folgendes: Die Leiche befindet sich in halbsitzender Stellung an eine Tür und zum Teil an die Wand des Zimmers gelehnt. Der Kopf der Leiche ist nach links gegen einen Heizkörper gesunken. Die Leiche ist starr. Um den Hals der Leiche findet sich eine Schnürmarke, die von vorn nach hinten oben verläuft. Die Leiche ist bekleidet mit Weste, Oberhemd, Netzherrenschlüpfer, dunklen Damenstrümpfen und hohen schwarzen Damenknopfstiefeln und trägt ein Glas. Unter dem linken Arm der Leiche liegt ein Stapel von 6 Büchern, der nach links abgerutscht ist. An der oberen Türangel ist eine dünne Schnur in einfacher Schlinge befestigt, die in der Mitte durchgerissen ist. Die Schnürenden sind aufgefasert. In etwa 1 m Abstand von der Leiche ist ein großer Spiegel an einen Stuhl gelehnt. Zu beiden Seiten der Leiche Lampen, von denen die eine bei Auffindung der Leiche noch brannte. Die Ehefrau des Strangulierten ist verreist.Nach dem Tatortbefund erschien fremdes Verschulden ausgeschlossen. Es wird angenommen, daßes sich um einen Fall handelt, in dem sexual-pathologisches Reiz- und Sensationsbedürfnis durch einen Unglücksfall (Abrutschen des Bücherstapels) in actu letal ausgegangen ist.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Es konnte im vorliegenden Falle von Selbsttötung durch angesetzten Schuß mit einer Steyrer-Kipplaufpistole vom Kaliber 6,35 mm ein Abdruck der Mündungsfläche der Waffe und des Visierkornes in dem Seidenstoff des Kleides nachgewiesen werden, aus dem auf die Art der Waffe, auf die Tatsache, daß es sich um einen angesetzten Schuß gehandelt hat und auf die Lage der Waffe zum Körper geschlossen werden konnte, was in diesem Falle bei dem Fehlen einer Stanzverletzung auf der Haut für die Entscheidung der Frage, ob Mord oder Selbstmord vorlag, von Bedeutung war.Schießversuche zeigten, daß die Entstehung eines Abdruckes der Mündungsfläche von der Stoffart und von der Dicke der unterliegenden Weichteile abhängig ist und daß man sich die durch den Rückstoß der Pulvergase bewirkte Zerdehnung des Stoffes durch dessen Untersuchung im durchfallenden Lichte deutlicher zur Darstellung bringen kann.Seiner Spektabilität Herrn Prof. Dr.Fritz Reuter in Ergebenheit und Verehrung zum 60. Geburtstage gewidmet.  相似文献   

5.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Förster (Kindstötung) HerrBuhtz-Breslau weist darauf hin, daß es in jedem Fall ein Kunstfehler ist, bei fraglicher Kindstötung die histologische Lungenuntersuchung zu unterlassen. Bedeckung mit weichen Gegenständen (Tüchern, Betten, Kissen) ist die häufigste Todesursache bei Neugeborenen. Es ist hier besonders schwer, den Richter davon zu überzeugen, daß Vorsatz vorliegt.HerrHausbraand-Königsberg: Dem obersten Teil des kindlichen Rückenmarks drohen Gefahren, die durch verschiedene Stellungen der Wirbelsäule auch bei spontanen Geburten zustande kommen können. Es sind vorwiegend Verengerungen des Wirbelkanals durch Vortreten des Epistropheuszahnes und durch. Subluxation des 2. und 3. Halswirbels. An einer größeren Reihe von Neugeborenensektionen (103 Fälle) konnteHausbrand 4mal isolierte Blutungen in den obersten Epiduralraum verbunden mit kleinen Blutungen in der Rückenmarksubstanz, nachweisen. Ferner fand er im obersten Halsmark eines 5 Tage und eines 7 Tage alten Kindes umschriebene Anhäufungen von Fettkörnohenzellen ohne gröbere intrakranielle Verletzungen. Eines dieser Kinder hatte klinisch die Zeichen der allgemeinen Muskelhypertonie sowie eine Schiefhaltung des Kopfes dargeboten. Derartige Verletzungen kommen wohl auch als Ursache von vorzeitiger intrauteriner Atmung in Betracht. Zu ihrer Erfassung ist sachgemäße Öffnung des Wirbelkanals bei jeder Neugeborenensektion, besonders in unklaren Fällen, erforderlich. Die Sektionsvorschriften müßten entsprechend ergänzt werden.HerrSchmitz-Mannheim: Unter Schilderung eines Grenzfalles von Kindestötung- und fahrlässiger Tötung wird betont, daß im Unterlassen der Unterrichtung oder der Beiziehung eines Arztes bzw. Hebamme zu gegebener Zeit Fahrlässigkeitsbehandlung zu erblicken ist, für welche die Kindesmutter strafrechtlich einzutreten hat.HerrBöhmer -Düsseldorf: Die elastischen Fasern des Lungengewebes widerstehen auch der Eintrocknung und chemischen Einflüssen, so daß die zeitlichen Grenzen bei histologischen Lungenproben nicht weit genug gesteckt werden können.HerrMueller-Heidelberg regt Untersuchungen über die Frage an, wieviel Mädchen aus bestimmten Volksschichten über Geburtsvorgänge wissen.HerrSchneider-Wien verweist auf die Notwendigkeit der strengen begrifflichen Unterscheidung zwischen überstürzter Geburt (Partus praecipitatus im Sinne der Geburtshilfe) und Sturzgeburt nach Auffassung der gerichtlichen Medizin.  相似文献   

6.
Zusammenfassung Es wird über einen Todesfall nach Einnahme von 15 Tabletten Optalidon durch einen 17 jährigen jungen Mann berichtet. Der Tod war letzten Endes eingetreten infolge Erlahmen des Herzens bei bestehender chronischer Herzmuskelentzündung.Diese chronische Herzmuskelentzündung reicht aber für sich allein bei den beobachteten klinischen Erscheinungen zur Erklärung eines plötzlichen Todes nicht aus. Durch die Einnahme von 15 Optalidon-Tabletten wurde eine zusätzliche Belastung von Herz und Kreislauf herbeigeführt, die nun das an sich geschädigte Herz des X. plötzlich zum Erlahmen zu bringen geeignet war.Es handelte sich somit in diesem Falle um eine ursächliche Zusammenwirkung zweier Schädigungen, nämlich der Herzmuskelerkrankung und der Wirkung des Optalidon. Dabei war anzunehmen, daß die eine Schädigungohne die andere nicht imstande gewesen wäre, den Tod zu der gleichen Zeit herbeizuführen.  相似文献   

7.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Referaten Buhtz und Hellmann: HerrWalcher-Halle a. d. S. schildert Serienbrüche der Dornfortsätze, die bei der äußeren Besichtigung der Erfassung entgehen können und erst durch Einschnitt klargelegt werden, ferner auch Ringbrüche der Schädelbasis. Diese Verletzungen entstehen bei Verkehrsunfällen durch Anfahren von hinten mit Schleuderung des Körpers in der Längsachse gegen den Oberteil des Wagens. Weiter wird betont, daß eine Ablederung (Décollement) nicht sicher beweisend für Überfahrung durch die Räder ist. Vor der Ausdeutung: von Sektionsprotokollen durch technische Sachverständige wird gewarnt.HerrKoopmann-Hamburg: Die Zahl der Verkehrsunfälle in Hamburg weist in der Zeit von 1929–1935 trotz enormen Anwachsens des Verkehrs keine wesentlichen Schwankungen auf. 1929. 5278 Verletzte, 133 Getötete. 1935, 5265, 121.Die Zahl der im Gerichtlich-Medizinischen Institut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) aufgenommenen getöteten Verkehrsopfer hat sich von 1929 bis 1935 von 36,8% auf 53,7% erhöht. Gerichtliche Obduktionen im Anschluß an Verkehrsunfälle nahmen im gleichen Zeitraum von 6,7% auf 12,4% zu. Dabei war das männliche Geschlecht mit 70–78% weit höher vertreten als das weibliche mit 22–30%.HerrJungmichel-Heidelberg gibt einen kasuistischen Beitrag: Tödliche Überfahrung eines 60 jährigen Mannes, der beim Heraustreten aus einer Toreinfahrt trotz Warnung von einem von links kommenden Lastwagen erfaßt wurde. Die Erklärung für die Nichtbeachtung der Gefahrsituation fand sich darin, daß der Überfahrene links ein Glasauge trug, an doppelseitiger Schwerhörigkeit litt und außerdem starke Erhöhung des Blutalkoholgehaltes aufwies. (Ausführliche Mitteilung im Arch. Kriminol.100.)HerrSchneider-Wien hebt hervor, daß bei tödlichen Verkehrsunfällen gerichtliche Leichenöffnungen auch deshalb unerläßlich sind, weil bei späteren. Rentenansprüchen der Hinterbliebenen die Zivilgerichte häufig an den ärztlichen Sachverständigen die Frage stellen, ob etwa eine Verminderung der mittleren Lebenserwartung bei dem Getöteten vorlag (infolge des sonstigen Körperzustandes). Dies läßt sich nur auf Grund eines sorgfältigen Leichenöffnungsbefundes beantworten.  相似文献   

8.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Breitenecker: HerrMeixner-Innsbruck berichtet über die Beobachtung von blassen Erweichungsherden im Pallidum, wo zwischen CO-Vergiftung und Tod nur etwa 10 Stunden verstrichen waren. Die Erweichungsherde hoben sich durch eine gelblich-grüne Farbe scharf von der Umgebung ab, was die frühe Erkennbarkeit erleichtert haben dürfte. Für diese Färbung wird die vorausgegangene therapeutische Einspritzung von Chromosmon verantwortlich gemacht, die auch in der Blasenschleimhaut, am Damm und in den Nieren eine deutliche Blaufärbung besonders unter der Lufteinwirkung hervorrief.HerrWerkgartner-Wien beobachtete ebenfalls Linsenkernerweichungen nach auffallend kurzer Zeit, wo die Einatmung des CO nicht mehr als 15 Stunden vor dem Tode begonnen haben konnte.HerrK. Reuter-Breslau betont die Seltenheit der Linsenkernerweichungen bei einem Leichengut, das sich vorwiegend aus Verwaltungssektionen zusammensetzt. Solche Erweichungsherde begegnen eher dem Pathologen, wenn die CO-Vergiftung nicht sofort tödlich ausging und klinische Behandlung noch einsetzen konnte.HerrBreitenecker (Schlußwort): Die beobachtete Linsenkernerweichung unterschied sich von anderen dadurch, daß diese Herde nicht blaßgelb, sondern infolge von Durchsetzung mit kleinen Blutungen dunkelrot aussahen.  相似文献   

9.
Ohne ZusammenfassungIn Anlehnung an den auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin im September 1932 gehaltenen Experimentalvortrag.HerrSchwarzacher: Es ist der Einwand zu erheben, daß bei dem O-Nachweis technisch in den Lungen die unüberwindliche Schwierigkeit besteht, wie man die Lungen ohne fremde O-Zufuhr an die Reaktionen heranbringt.HerrMueller weist darauf hin, daß das Lungengas allmählich den Sauerstoff fast verliert, daß es anderseits praktisch nicht recht möglich ist, das Lungen gas ohne Verunreinigung durch Luftsauerstoff zu gewinnen.HerrMeixner: Für die Anwendbarkeit des vorgeschlagenen Verfahrens zum Nachweis der Luftembolie muß die Vorfrage geprüft werden, was freier Sauerstoff in einem Gasgemisch innerhalb des Herzens bedeutet; ob er auch in Fäulnis-gasen vorkommt, und wieviel anderseits vom O eingedrungener Luft verschwindet. Ich habe vor mehr als 10 Jahren Gasanalysen zur Prüfung dieser Frage anstellen lassen. Sie wurden nicht beendet, da ich die Chemikerin durch Heirat verlor. Die anfänglichen Ergebnisse waren nicht ermutigend, doch möchte ich nicht ausschließen, daß ihre Fortsetzung Grundlagen für die Anwendung des empfohlenen Verfahrens schafft.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Auf Grund eigener Beobachtungen an Leichen wird auf das Vorkommen charakteristischer violetter, häufig symmetrisch, besonders an den Knien, Knöcheln, Fersen, Fußsohlen und Zehen auftretender Flecke hingewiesen, welche offenbar als vasomotorische Störungen bzw. Druckbrandstellen aufzufassen sind und bei der Totenbeschau einen wichtigen Hinweis auf das Vorliegen einer Schlafmittelvergiftung geben können. Die Flecke entstehen bei Schlafmittelvergiftungen frühestens mehrere Stunden nach Einnahme des Mittels, sind an der Leiche gut erkennbar und von der Ausbildung der Totenflecke unabhängig.Mikroskopisch zeigen diese Flecke teils nur außerordentlich reiche Blutfülle der Gefäße, gelegentlich mit kleinen Blutaustritten, teilweise, zumal bei längerem Bestehen, ein Schwinden der Kernfärbbarkeit in der Keimschicht der Haut, Abhebung des Epithels von den Papillen und Blasenbildung mit Einwanderung weißer, vorwiegend polymorphkerniger Blutzellen in den Blaseninhalt und das angrenzende Gewebe.Gleichzeitig wird aus den 18000 Obduktionen der letzten 10 Jahre am Gerichtlich-medizinischen Institut Berlin an 300 Leichenöffnungen Schlafmittelvergifteter auf die sehr rasch einsetzende Blut- und Saftüberfüllung der Lunge und die regelmäßig nach kurzer Zeit sich einstellende Lungenentzündung hingewiesen, die sich bei über 21% der Totaufgefundenen, bei über 60% der im Krankenhaus oder auf dem Transport Gestorbenen und bei über 77 % der nach eintägigem Krankenhausaufenthalt Verstorbenen vorfand. Leichen Schlafmittelvergifteter, die noch 2 Tage und länger im Krankenhaus waren, boten bei der Obduktion alle herdförmige Lungenentzündung.Die Spättodesfälle erst mehrere Tage nach Schlafmittelvergiftung sind nach unserer Zusammenstellung außerordentlich selten. Ein Großteil, nämlich fast 45%, waren bereits tot aufgefunden worden.Einzelne Nebenbefunde werden mitgeteilt.HerrSchrader-Halle berichtet über innere Befunde bei Phanodormvergiftung, worüber im Schrifttum bislang noch nichts bekannt ist. Bei 2 Selbstmordfällen durch Aufnahme von 25 bzw. 27 Phanodormtabletten mit Tod 5 und 17 Stunden nach Giftaufnahme fand sich jeweils eine deutliche Hirnschwellung, ferner Nierenveränderungen im Sinne einer akuten Glomerulonephritis mit Exsudaten in denBowmannschen Kapseln und feinen Rundzelleinlagerungen. Letztgenannte Veränderungen stehen im Einklang mit (mündlich berichteten) klinischen Beobachtungen von vorübergehender Nierenschädigung (Eiweiß- und bisweilen auch Erythrocytenausscheidung im Urin) bei Phanodormvergiftung.Herrvon Neureiter-Hamburg fragt an, ob bei den vonHolzer beobachteten Vergiftungsfällen etwas über vorausgegangenen chronischen Schlafmittelmißbrauch bekannt sei. Es könnte dadurch eine Disposition für vasomotorische Störungen geschaffen sein, die für das Auftreten der Flecken zugrunde gelegt werden müssen.HerrBreitenecker-Wien berichtet, daß am Wiener Institut bei Schlafmittelvergiftungen wiederholt subendokardiale Blutungen und besondere Hyperämie der Hirnrinde aufgefallen seien. — An der 2. geburtshilflichen Klinik in Wien war ein Kind mit ähnlich angeordneten blauroten Flecken geboren worden, die sich als Blasen mit blutigserösem Inhalt erwiesen, aufplatzten und abheilten.HerrBuhtz-Breslau versucht die auffällige Hyperämie und die Drucknekrosen an den Fußsohlen durch festes Anliegen der Fußsohlen an dem Fußbrett der Bettlade während des bewußtlosen Zustandes zu erklären. Genaue Festlegung von Körperlänge, Bettlänge, Art und Einrichtung des Bettes bei derartigen Fällen ist wünschenswert.HerrGg. B. Gruber-Göttingen: Die auffallende Lokalisation entspricht hyperämischen Druckstellen, die man bei Menschen gelegentlich nach tiefem Schlaf finden kann. Es dürfte sich um vasomotorisch bedingte und durch Druckeinwirkung von außen her begünstigte Hyperämie handeln, wie sie als kollaterale Hyperämie nach vorausgegangener Druckanämie bekannt ist. Für die Vergiftungsfälle wird zusätzlich noch an toxisch-vasomotorische Schädigung zu denken sein.HerrSchneider-Wien: Hyperämische, livide verfärbte und manchmal symmetrische Hautflecken wurden am Wiener Leichengut bei Schlafmittelvergiftungen, die noch einige Zeit (etwa 2–3 Tage) überlebt wurden, gelegentlich beobachtet. Sie sind offenbar auf Gefäßnervenschädigung zurückzuführen.HerrTöbben-Münster berichtet, daß er an Lebenden ausgedehnte Exantheme bei Vergiftungen durch Barbitursäurepräparate nach Kumulierung gesehen habe. Sie erstreckten sich über Brust, Bauch, Rücken und Gliedmaßen und gingen erst mehrere Tage nach Absetzung des Medikamentes zurück.HerrHolzer (Schlußwort): Die Beobachtungen betrafen akute Schlafmittelvergiftungen. Über chronischen Schlafmittelmißbrauch war nichts zu erfahren. Die Flecken sind offenbar auf vasomotorische Störungen zurückzuführen. Druck von außen ist in einzelnen Fällen naheliegend. Doch wäre noch bei künftigen Beobachtungen im Krankenhaus besonders darauf zu achten. Die beschriebenen Veränderungen sind gleichen Ursprungs wie die am Lebenden beobachteten Hautflecken und Exantheme.  相似文献   

11.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Merkel: HerrBuhtz-Jena berichtet über die Thüringer Bestimmungen seit 1922 sowie die Beteiligung des Gerichtlich-Medizinischen Institutes an der Durchführung der Verwaltungssektionen seit 1935.HerrBerblinger-Jena, weist an Hand der Statistik des Pathologischen Institutes darauf hin, daß unter den Verwaltungssektionen die durch äußere Gewalteinwirkung hervorgerufenen Todesfälle zahlenmäßig zurücktreten.HerrStaemmler-Breslau betont die Notwendigkeit von Einbeziehung aller derjenigen Todesfälle unter die Verwaltungssektionen, die Menschen in einer dem Staat oder sonstigen Behörde unterstellten Anstalt betreffen (Wehrmacht, Arbeitsdienst, Landjahr, Lager irgendeiner Organisation, Kinderheime, Versorgungs- und Verwahrungsanstalten, Gefängnisse, Zuchthäuser u. a.). Eine restlose Klärung aller Todesfälle in solchen öffentlichen Einrichtungen ist schon aus dem Grunde geboten, damit Gerüchten über unsachgemäße Pflege, Überanstrengung o. Ä. mit klaren Unterlagen entgegengetreten werden kann.HerrKoopmann-Hamburg berichtet an Hand von 7 Tabellen über die Hamburger Verhältnisse. Unter den dorteingeführten Verwaltungssektionen, die im Gerichtlich-Medizinischen Universitätsinstitut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) vorgenommen werden (jährlich rund 500), finden sich durchschnittlich mehr Todesfälle durch äußere Gewalt als solche aus natürlicher Ursache.HerrKenyeres-Budapest erläutert die ungarischen Verhältnisse, wo durch Gesetz vom Jahre 1876 Verwaltungssektionen bei Leichen unbekannter Personen, bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit und bei allgemein öffentlichem Interesse eingeführt wurden; unter dem letztgenannten Gesichtspunkt läßt sich die Leichenöffnung fast sämtlicher Selbstmörder sichern. Jährlich werden im Budapester Gerichtlich-Medizinischen Institut etwa 1500 Leichenöffnungen vorgenommen.HerrMeixner-Innsbruck: In Österreich werden in den Universitätsstädten die Verwaltungssektionen durch die gerichtlich-medizinischen Institute ausgeführt (polizeiliche Leichenöffnungen). Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es dabei nur in einem geringen Bruchteil.HerrMarx-Prag schildert die Verhältnisse in der tschecho-slowakischen Republik. Bezüglich der Verwaltungssektionen gelten noch die alten österreichischen Bestimmungen. Durch Gesetz aus dem Jahre 1921 wurde angeordnet, daß bei Selbstmord sowie in allen gewaltsamen Todesfällen, wo die Leiche feuerbestattet werden soll, eine sanitätspolizeiliche Sektion durchgeführt werden muß.Herrv. Neureiter-Riga: Bei plötzlichen Todesfällen ohne vorhergehende ärztliche Behandlung sowie bei allen Arten gewaltsamen Todes wird eine Leichenöffnung teils von der Polizei, teils (bei Verdacht fremden Verschuldens) vom Gericht angeordnet; auf 2 polizeiliche Obduktionen kommt 1 gerichtliche. Diese Sektionen (rund 500 im Jahre) werden im Gerichtlich-Medizinischen Institut zu Riga ausgeführt. Für den Transport der Leiche in das Institut hat die Polizeiverwaltung zu sorgen.HerrWalcher-Halle a. d. S. weist auf die Tatsache hin, daß unter den 200 Polizeileichen des Gerichtlich-Medizinischen Institutes zu Halle im Jahre 1935 allein 40 plötzliche Todesfälle waren. (Nach der Reichsstatistik jährlich nur 300 im ganzen Reich.)HerrSchütt-Berlin: Das Reichsgesundheitsamt hat größtes Interesse an einer Verbesserung und wissenschaftlichen Untermauerung der Todesursachenstatistik, so insbesondere an der Aufklärung angeblicher Impfschädigungen sowie von Todesfällen in Anschluß an Unfruchtbarmachungen. Es wurde deshalb bereits ein Bericht an das Reichs- und Preußische Ministerium des Innern über die Notwendigkeit der Verwaltungssektionen in Arbeit genommen.HerrMerkel-München betont in seinem Schlußwort, daß der Anteil von Todesfällen durch äußere Gewalt bei den Verwaltungssektionen regionär verschieden sein wird, wie aus der Aussprache deutlich hervorging. Die Anregungen von HerrnStaemmler über die Ausdehnung der Verwaltungssektionen auf bestimmte staatliche Einrichtungen werden lebhaft begrüßt.  相似文献   

12.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Körtke: HerrRücker-Hamburg: Da der gegenwärtige Stand der Gesetzgebung noch nicht auf die neuen Schutzgesetze abgestimmt ist, ergeben sich gelegentlich in Eheanfechtungs- und Ehescheidungssachen Schwierigkeiten. So kann bei Ehezerrüttung infolge Sterilisierung des Mannes gerichtlicherseits keine Scheidung oder Nichtigkeitserklärung erfolgen, da keine Schuld bei den beiden Partnern vorliegt. Ein Anfechtungsrecht der Staatsanwaltschaft über das Erb- und Ehegesundheitsgesetz hinaus gibt es noch nicht. Doch soll eine Erweiterung bei der bevorstehenden Neuregelung des Ehescheidungsrechtes in Aussicht genommen sein.HerrDeutsch-Hamburg erwidert auf die Anfrage von HerrnK. Reuter-Breslau, daß trotz rechtskräftiger Feststellung einer Erbkrankheit im Erbgesundheitsverfahren in einem anderen Gerichtsverfahren eine erneute Nachprüfung durch einen Sachverständigen angeordnet werden kann.HerrKörtke-Langenhorn betont in seinemSchluwort, daß die geistige Gemeinschaft in einer Ehe ausgeschlossen sein kann, ohne daß manifeste Erscheinungen bei dem Kranken vorhanden sind, nämlich dann, wenn sexuelle Wahnideen sich auf den Ehepartner beziehen und ein geistiges Harmonieren verhindern.  相似文献   

13.
Zusammenfassung In 2 Fällen elektrischer Stromeinwirkung von 15000 Volt gegen den Schädel wurden neben Sprüngen und Knochenausbrüchen in beiden vorderen Augenhöhlendächern — mit teilweiser Verschleppung der ausgebrochenen Knochenplättchen nach außen hin — auch noch Vorquellung des gesamten Augenhöhleninhaltes und eigenartige Verkochung und Versinterung von Hirngewebe an der Unterfläche beider Stirnlappen beobachtet, die lediglich auf Explosionswirkung von innen heraus durch plötzlich einsetzende Dampfentwicklung verkochten Liquors und Hirngewebes erklärt werden können.HerrMeixner-Innsbruck: Den mitgeteilten Befunden liegt offenbar eine schlagartige Dampfentwicklung zugrunde, auf der auch die Hitzewaben beruhen, an welchen die Strommarken mikroskopisch erkannt werden können. — Bei mehreren Hochspannungsunfällen wurde ebenfalls beobachtet, daß die äußeren Kleiderschichten, besonders der Oberstoff, entweder ganz unversehrt oder nur hier und da meist in der Nähe der Polstellen durchgebrannt, dagegen die Unterwäsche und der Futterstoff flächenhaft verkohlt oder verbrannt waren. Dies wird damit erklärt, daß das elektrische Spannungsgefälle über die durch Schweiß etwas feuchte Oberfläche abfließt und die Wäsche entzündet. Deren Brand erlischt rasch mit dem Verbrauch der geringen Luftmenge unter den Kleidern. Doch genügt die kurze Zeit, um ausgedehnteste Brandwunden zu hinterlassen. Die verunglückten Arbeiter sind trotz zahlreicher Strommarken nicht unmittelbar durch den Strom getötet worden, sondern erst im Krankenhaus ihren Brandwunden erlegen.HerrBreitenecker-Wien: Die eigentümliche Verteilung der vonFritz geschilderten Hautveränderung nur im Bereich der Augenlider, erinnert an Bilder von Starkstromverletzungen durch 5000 Volt, bei denen in der Achselhöhle,. Ellenbeuge und an den Handgelenken umschriebene Verbrennungen zu sehen sind. Diese dünneren Hautstellen bieten offenbar einen geringeren Widerstand, so daß die Stromstärke sich hier besonders schädigend auswirken kann.HerrSchrader-Halle berichtet über eine Beobachtung von starker Hitzeentwicklung im Schädelinnern bei Hochspannungsunfall. Der Stromübertritt war unter Lichtbogenbildung auf der Scheitelhöhe erfolgt. Neben ausgedehnten sekundären Verbrennungen im Gesicht, am Rumpf und den Armen fand sich eine Verkochung der Schläfenmuskeln, des Schädeldachperiost, der Dura und der Hirnrinde im Bereich der Scheitelhirnteile.  相似文献   

14.
Ohne ZusammenfassungHerrPietrusky-Bonn: Daß bei intensivem Würgen durch einen kräftigen Menschen, zumal wenn sich das Opfer auch nur etwas wehrt, gar keine Spuren außen, in und unter der Haut zurückbleiben, ist nicht anzunehmen. Dagegen wird nicht auszuschließen sein, daß ein Griff an den Hals und Druck auf den Sinus caroticus mit Besinnungslosigkeit usw., keine Spuren hinterläßt.HerrSchackwitz-Hannover berichtet über einen Fall von Erwürgen mit sehr geringen äußeren Spuren, die kaum als Würgespuren bezeichnet werden konnten.HerrLochte-Göttingen weist auf die in der Literatur niedergelegten Erfahrungen hin. Der Vagusreflex ist in der Schwangerschaft, soweit wir darüber unterrichtet sind, erhöht. Wenn ein Geständnis des Täters vorliegt, wird man es auf seine Glaubwürdigkeit prüfen müssen. Die AuffassungLachtes wird durch den von HerrnSchackwitz mitgeteilten Fall bestätigt. Im Fall des HerrnEsser hat Tötung durch Erdrosseln vorgelegen.HerrBerg-Düsseldorf: Wir werden als Ausnahme gelten lassen müssen, daß ein einzelner Würgegriff an den Hals zu einem plötzlichen Tod führen kann (F. Strassmann). Der Heringsche Reflex braucht dabei nicht mitzuwirken, sondern diese Todesfälle entsprechen dem, was wir als Shocktod einstweilen noch zu bezeichnen genötigt sind. Ein echtes Würgen wird am unbekleideten Hals stets Verletzungsspuren hinterlassen. Ohne diese gibt es keine gerichtsmedizinisehe Diagnose Erwürgen. Auch der von HerrnSchackwitz gegen diese Meinung angeführte Fall wies doch einen Nageleindruck auf, wenn auch nur in der Form einer geringen Schürfung der Oberhaut.HerrBöhmer-Kiel: Man sollte nicht ohne weiteres von Erwürgen reden, wenn örtliche Spuren nicht nachweisbar sind. Bei histologischer Untersuchung der Halshaut findet man häufig noch Veränderungen, Risse und Blutungen, die makroskopisch nicht zu sehen waren.HerrMerkel-München: Fast könnte es nach den bisherigen Ausführungen scheinen, als ob negative Sektionsbefunde an den Halsorganen bei Erwürgungstod besonders häufig seien; ich möchte dem nach unsern Erfahrungen an einem recht erheblichen Sektionsmaterial entschieden widersprechen. Bei möglichst frisch sezierten Leichen derartig gewaltsam Getöteter wird eine sorgfältig präparatorisch vorgenommene Untersuchung der Halsorgane — ich möchte sagen fast ausnahmslos — Spuren von Gewalteinwirkung in Form von makro- und mikroskopisch erweisbaren Blutungen im Platysma, oberflächlich oder in tieferen Muskeln, Gefäß- und Nervenscheiden usw. nachweisen lassen. Bei älteren Leichen freilich mag dies, wie wir auch gesehen haben, schwierig ja selbst durch mikroskopische Untersuchung nicht mehr möglich sein. Die wenigsten aller sog. Erwürgungstodesfälle sind meines Erachtens richtige Erstickungstodesfälle, sicher viel häufiger Synkope-Herztodesfälle, ob mit oder ohne Beteiligung des Carotissinusgeflechtes ist von nebensächlicher Bedeutung. Das Wichtigste für den Richter ist doch die Feststellung, daß infolge des Würgegriffs der Tod eingetreten ist.HerrZiemke-Kiel: Ich muß nach meinen nicht ganz geringen Erfahrungen beim Tode durch Erwürgen der Meinung beipflichten, daß Fehlen von Haut- oder inneren Halsverletzungen bei wirklichem Erwürgen wohl kaum beobachtet sind. Freilich ist zur Feststellung solcher Verletzungen die genaue Präparation der Halsmuskeln usw. notwendig, ebenso ist eine mikroskopische Untersuchung namentlich verdächtiger Hautstellen erforderlich. Daß der Carotissinusreflex plötzlich den Tod verursachen kann, scheint mir fraglos zu sein, wenn die vonHering angegebene Tatsache richtig ist, daß ein isolierter Reiz auf diese Gegend Herzstillstand bewirken kann.HerrMeixner-Innsbruck: Der Ausdruck Heringscher Reflex droht in der gerichtlichen Medizin zu einem Schlagwort zu werden. Schlagwörter wirken immer erkenntnishemmend, in der gerichtlichen Medizin aber sind sie eine Gefahr. Sie besteht darin, daß minder Erfahrene sich bei dem Wort beruhigen und daß dann nicht entsprechend genau untersucht wird.HerrSchwarzacher: Kurze Mitteilung eines Falles, wo die Obduzenten Würgespuren richtig beobachtet aber nicht verwertet haben, da der begründete Verdacht einer Vergiftung bestand.HerrF. Strassmann-Berlin: Der schon von HerrnBerg erwähnte, früher von mir veröffentlichte Fall erscheint mir immer noch als sicher beweisend für die Möglichkeit eines sofortigen Reflextodes nach Griff an den Hals. Denn hier mußte das Gestaändnis des Täters nach der ganzen Sachlage als durchaas glaubwürdig gelten.HerrUngar-Bonn spricht seine Überzeugung dahin aus, daß ohne Würgespuren die Diagnose Erwürgungstod nicht zulässig sei.  相似文献   

15.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Pietrusky: HerrNeugebauer-Prag berichtet über 2 Fälle von Selbstmord durch elektrischen Strom. Der eine geschah durch Erklettern eines Hochspannungsmastes; bei dem zweiten wurde Strom von 220 Volt Spannung benutzt. Gegenüber solchen erwiesenen Selbstmordhandlungen stehen Starkstromtodesfälle infolge von leichtsinnigem Erklettern von Hochspannungsmasten. Die letzte Entscheidung, ob es sich um Selbstmord oder Unglücksfall handelt, kann nur durch Sicherstellung der näheren Tatumstände erbracht werden.HerrMeixner-Innsbruck macht darauf aufmerksam, daß durch künstliche Atmung die Blutverteilung nach Tod aus verschiedener Todesursache vollständig geändert wird. Er fand in solchen Fällen mehrmals sehr frühzeitig das Bauchfell lebhaft rot verfärbt oder auch sonst Zeichen früher Blutdurchtränkung. Solche Leichen faulen rasch. Die postmortale Blutsenkung wird bei künstlicher Atmung deutlich verzögert, während wieder nach deren Aufhören die Totenflecke sehr rasch auftreten. — Bei einem Hochspannungsunfall (120000 Volt) fand sich ausgedehnte Verbrennung 1. und 2. Grades der Körperoberfläche und in ungefähr gleicher Ausdehnung Brandspuren der Kleider, jedoch nur an deren innersten Schichten. Es wird daraus geschlossen, daß der Strom offenbar an der Körperfläche abgeflossen ist. Ähnliche Veränderungen wurden angrenzend an Zerstörungen durch elektrischen Lichtbogen gefunden, indem weit unter die Kleidung hin flächenhafte Brandwunden mit Verbrennung der inneren Kleiderschichten zustande gekommen waren.HerrWalcher-Würzburg weist auf das gelegentliche Fehlen von Strommarken hin. Bei einem Massenunfall, wo 6 Arbeiter in einem Niederspannungsstromkreis geraten waren, hatten die 5 Überlebenden deutliche Strommarken. Der 6. tödlich Verunglückte zeigte dagegen keine Strommarke, wies aber deutliches Lungenödem auf.HerrK. Reuter-Breslau empfiehlt auf Grund einschlägiger Beobachtungen bei Hochspannungstodesfällen die Lungen auch auf Fettembolie zu untersuchen.HerrSchrader-Halle a. d. S. weist die völlig einseitige AuffassungKoeppens zurück, daß angeblich Lungenödem bei elektrischem Tode nicht vorkommen könne, weil dieser Tod ein Sekundenherztod sei (nachKoeppens Ansicht) und sich Lungenödem im günstigen Fall erst zunehmend im Verlauf von Stunden entwickle.Herr Buhtz-Jena macht auf die mikrospektrographische Identifizierung des Stromleiters aufmerksam. Weiterhin gibt er eine Beobachtung bekannt, wo es infolge Übersehens der Strommarke und Verkennung von Verletzungen zu einer Verwechslung eines elektrischen Todes mit einem Verkehrsunfall kam; erst die Sektion brachte die Klärung.  相似文献   

16.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Vorträgen über Blutalkohol HerrBuhtz-Breslsiu bemängelt die häufig unzureichende Ausfüllung der Fragebogen, die den Blutproben beiliegen. DieHuberschen Untersuchungen sind bedeutungsvoll für die Widerlegung des Einwands, daß Alkoholgewöhnte weniger in der Fahrtüchtigkeit beeinflußt werden. HerrJungmichel-Göttingen betont, daß die tierexperimentellen Untersuchungsergebnisse von Hecksteden nicht ohne weiteres auf den Menschen im öffentlichen Verkehr übertragen werden können. - Unveröffentlichte Versuche und praktische Erfahrungen an Radfahrern haben gezeigt, daß bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,7 an bei langsamem Fahren Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. Bei schnellerem Fahren verläuft zwar die Radspur gerader, jedoch war die Reaktion (z. B. bei der Notwendigkeit plötzlichen Ausbiegens) offenbar verlangsamt.HerrWickenhäuser-Heidelberg: In der Praxis ergibt sich öfters die Notwendigkeit, zur Frage des Trunkenheitszustandes von Radfahrern Stellung zu nehmen. Zu ihren Gunsten spricht die niedrige Geschwindigkeit (etwa 10 km/h im Stadtverkehr). Eine verkehrsgefährdende Steigerung der Geschwindigkeit, wie bei Kraftfahrern unter Alkoholeinfluß, ist nicht zu befürchten. Erschwerend ist dagegen, daß der Radfahrer beim Aufsteigen, Anfahren, Anhalten und Absteigen das Gleichgewicht verlagern und sich sofort in dem jeweils gegebenen Gleichgewichtszustand halten muß. Diese Anforderungen brauchen an den Autofahrer garnicht, an den Motorradfahrer nur in geringem Maße gestellt zu werden.HerrHuber-Würzburg berichtet über Versuche an der Augenklinik. An 11 Personen wurde bei Blutalkoholkonzentration von etwa 0,8 immer eine Störung der Koordination der Augenmuskeln im Sinne einer Exophorie bemerkt.HerrHecksteden-Berlin: Die Bedeutung der Kraftfahrversuche von Huber undBauer ist um so größer als es sich nur um sehr kurze Prüfungen handelte und die Versuchspersonen in Kenntnis der Versuche die Alkoholwirkung in gewissem Grade durch Willensanspannung überwinden konnten. Im Verkehr wären die Leistungen der Versuchspersonen noch geringer gewesen. - In seinem Schlußwort betonte er zu dem Einwand vonJungmichel, daß eine Übertragung der Ergebnisse der Tierversuche auf die Verhältnisse beim Menschen selbstverständlich nicht stattgefunden hat, daß aber bei Verkehrsunfällen sehr wohl Situationen vorkommen können, in denen eine starke Kraftstoffeinatmung stattfindet.  相似文献   

17.
Schlu Unsere Ausführungen bezwecken die Lehre vom Hirndruck, die im Schrifttum noch verhältnismäßig geringe Beachtung gefunden hat, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Hirntumoren studiert wurde, durch Eigenbeobachtungen zu ergänzen, die aus dem engeren Fachgebiete der forensischen Thanatologie entnommen sind. Durch das wesentlich anders gelagerte Material, das dem gerichtlichen Mediziner zur Verfügung steht, sind auch Einzelheiten, die bisher vielleicht weniger berücksichtigt wurden, ausführlicher besprochen worden, was ich für um so notwendiger halte, als gerade unser Schrifttum sich noch wenig mit den Hirndruckproblemen auseinandergesetzt hat. Allerdings bin ich mir bewußt, und darauf wurde ja des öfteren an den entsprechenden Stellen hingewiesen, daß die Hirndrucklehre noch zahlreicher weiterer Einzelbeobachtungen bedarf, um einige bisher noch unklare Probleme zu lösen.Das diesen 3 Fällen Gemeinsame ist, daß in keinem dieser Fälle der Grund zur Verzweiflung am weiteren Leben vorlag, also ein Mißverhältnis zwischen Ursache und psychischer Reaktion bestand und weiter, daß in allen diesen Fällen Zeichen eines chronischen Hirndruckes gefunden wurden. Es ist naheliegend, bei Trägern eines labilen Gehirnes auch an psychische Labilität zu denken. Aussprache zum Vortrag Neugebauer: HerrNippe-Königsberg i. Pr. macht geltend, daß die fleckförmigen Erbleichungsherde der Hirnrinde und der Stammganglien für die Frage der Hirnschwellung noch nicht genügend geklärt erscheinen. Sie sollten stets genau histologisch untersucht werden.HerrPrüsener-Berlin berichtet über Beobachtungen von mehreren plötzlichen Todesfällen, bei denen sich nur eine starke Hirnquellung fand und wo dem Tode meist stärkerer Alkoholgenuß vorausgegangen war. Die histologische Untersuchung ergab Gehirnveränderungen, die für eine alte durchgemachte Encephalitis sprachen.HerrNeugebauer betont in seinemSchluwort, daß es für die Heeresmedizin wichtig sei, bei akuter Hirnschwellung stets an die Möglichkeit einer epidemischen Meningitis zu denken, um die ersten Fälle dieser Infektionskrankheit zu erfassen.  相似文献   

18.
Ohne ZusammenfassungHerrFritz-München macht auf den histologischen Nachweis von Nitraten und Nitriten mittels Nitron-Acetat aufmerksam. Es bilden sich bei größeren Nitritmengen lange zarte Krystallnadeln. Eine Nachprüfung wird angeregt, ob, dieses Reagens auch beim Pulvernachweis Anwendung finden könnte. — Ferner werden Bilder einer fahrlässigen Tötung mittels Tiertötungsapparates demonstriert. In der Bauchhöhle konnten ausgestanzte Kleiderplättchen gefunden werden.HerrKlauer-Halle: Der Nachweis von fetthaltigem Schmutzsaum auf Kleidern läßt sich gut durch Luminescenz im UV-Licht führen.HerrSchrader-Halle berichtet über 2 eigene Beobachtungen zur Frage, ob beim absoluten Nahschuß mit modernen Faustfeuerwaffen CO-Hämoglobin am Einschuß zu finden ist. Bei entsprechenden Schußverletzungen wurde einmal im Schläfenmuskel und einmal im Brustmuskel ein derartiger Befund erhoben. Es handelte sich aber um seltene Vorkommnisse unter vielen absoluten Nahschüssen gleicher Waffen ohne diese Erscheinung.HerrBreitenecker-Wien berichtet über spektrophotometrischen CO-Hb-Nachweis bei angesetzten Schüssen, wobei im Schläfenmuskel bis zu 70% nachzuweisen war, während sich das übrige Blut CO-frei fand. Es liegt offenbar eine hofartige Bindung des CO der Explosionsgase an das Muskelhämoglobin vor. — Bei Schrotschüssen ist zur Feststellung der Schußentfernung die Verwendung der Tatwaffe bei den Probeschüssen besonders wichtig, da Wilderer mitunter den Waffenlauf kürzen zwecks besseren Transportes unter der Kleidung. Dadurch entsteht eine stärkere Streuung, wodurch größere Schußentfernung vorgetäuscht wird. — Als Kuriosum wird eine Kindestötung im Mutterleibe durch Schuß mit Steckschuß im Kopf des Kindes mitgeteilt, wobei die Kindesmutter ohne wesentliche Krankheitserscheinungen am Leben blieb.HerrBuhtz-Breslau: Hinweis auf den spektrographischen Nachweis von Kupfer, das von der Patronenhülse stammt. Mit den jetzt kupferfreien Kohlen vonZeiss ist auch ein einwandfreier quantitativer Kupfernachweis möglich. — Ferner wird über mehrere Fälle von Fehlbeurteilungen bei Schußverletzungen berichtet: 1. Absoluter Nahschuß als Ausschuß angesprochen, woraus Mordverdacht folgte. 2. Schußverletzung eines erfroren aufgefundenen Motorradfahrers als Aufprallverletzung gedeutet. 3. Übersehen einer tödlichen Schrotschußverletzung in den Rücken infolge oberflächlicher äußerer Besichtigung. — Querschlägerverletzungen auf kurze Entfernungen sind fast ausschließlich durch Geschoßabprallen bedingt. Hierzu zwei weitere Beobachtungen: Abprallen eines Teschinggeschosses von Wasseroberfläche (beim Schießen auf Hechte) mit Querschlägerverletzung der Stirn eines am anderen Ufer stehenden Kindes. Ferner Querschlägerverletzung einer Frau durch Abprallen von Hauswand bei Abgabe eines Schreckschusses. — Fingerabdrücke von unbekannten Erschossenen dürfen erst abgenommen werden, wenn die Hände auf Schußspuren (Schmauch) sachgemäß untersucht sind.HerrJungmichel-Göttingen berichtet über einen Selbstmord mittels Viehtötungsbolzenapparates. Die Haut- und Schädelverletzungen boten unter dem Bild einer Schußverletzung typische Nahschußzeichen.HerrBöhmer-Düsseldorf macht geltend, daß Verkennung von Ein- oder Ausschuß vorkommen kann, wenn eine Schußverletzung in einem Bezirk liegt, wie Nase oder Mund, in welchem blutige Ödemflüssigkeit die Annahme einer anderweitigen Verletzung unterstützt.HerrKamerer-München bringt einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit nach Schädelschuß; Selbstmordversuch eines 51 jährigen Mannes mit Einschuß an der rechten Schläfe und Ausschuß auf der Scheitelhöhe. Keine Bewußtlosigkeit, nur kurz dauernde Lähmung des 3. Facialisastes und motorische Unruhe in der rechten Hand. Röntgenologisch deutliche Berstungssprünge des Schädeldaches. 5 Wochen später geheilt entlassen ohne neurologischen oder psychiatrischen Befund. Nach 8 Jahren Selbstmord durch Erhängen. Bei der Sektion fanden sich als Restzustände des Schädeldurchschusses: Kleine weiße Einschußnarbe der rechten Schläfe mit verheilten Knochensprüngen. Trichterförmige Ausschußlücke auf der Scheitelhöhe. Feste Duraverwachsung mit Schußlücken. Keine Blutungsreste. Fingerdicker cystisch entarteter Schußkanal an der Grenze zwischen dem rechten Stirn- und Scheitellappen bis zur linken Hirnhälfte hinüber reichend.HerrRücker-Hamburg berichtet über die Untersuchungshandhabung in Hamburg. Bei Leichenfunden von nieht ganz klarer Sachlage tritt stets die Mordkommission in Tätigkeit. Die Fälle liegen oft sehr schwierig wie an bemerkenswertem Beispiel gezeigt wird: Bewußtlos aufgefundener Gastwirt wird wegen Augenverletzung in die Augenklinik geschafft. Dort Tod einige Stunden nach Operation. Bei der Sektion fand sich ein Einschuß im Hinterkopf mit Ausschuß durch das Auge. — In den Fällen, wo kein strafrechtliches Interesse vorliegt, wird zum mindesten eine Verwaltungssektion veranlaßt, deren Ergebnis den rechtlich interessierten Stellen mitgeteilt wird.HerrMeixner-Innsbruck berichtet über eine bemerkenswerte Querschlägerverletzung aus einem alten Trommelrevolver: Schießversuche mit der Waffe ergaben, daß das Geschoß sich bald nach dem Verlassen der Mündung überschlug und regelmäßig in 1 und 3 m Entfernung quer stand. Da die Wirkung bei diesen Abständen verschieden waren, ließ sich sogar die Entfernung bestimmen.HerrWalcher-Würzburg: Schießversuche müssen unter möglichst gleichen Bedingungen angestellt werden. Dabei ist auch der Zustand der Munition wesentlich, weil schlechtgewordenes Pulver mehr Schmauch liefert als guterhaltenes. Dadurch kann bei gleicher Schußentfernung verschieden starke Schmauchbildung am Einschuß zustande kommen und verschiedene Distanz vorgetäuscht werden. Da wir den Zustand der bei der Tat verwandten Munition fast niemals kennen, kann man sich hinsichtlich des Ergebnisses der Schießversuche und seiner Auswertung für die. Entfernungsbestimmung des Tatschusses nicht auf den Zentimeter genau festlegen.HerrÖkrös-Debrecen weist darauf hin, daß prä- und postmortale Schußwunden auf Grund der histologischen Befunde gut voneinander unterschieden werden können. Anden elastischen Fasern sind nämlich die Veränderungen bei vitalgesetzten Wunden viel ausgeprägter und durch Aufrollung, Zerreißung bzw. Zusammenballung gekennzeichnet.  相似文献   

19.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Bonne- Altona: HerrSchütt- Berlin: Die durch 2 1/2 Jahre fortgesetzten Versuche im experimental-genetischen Forschungsinstitut des Reichsgesundheitsamtes haben bisher nicht den geringsten Beweis dafür ergeben, daß Alkohol und Nikotin Keimgifte sind. Es gibt keineNicotinsucht, sondern nur eineRauchsucht. Denn es entstehen keine Entziehungserscheinungen bei plötzlichem totalen Aussetzen des Rauchens. Der süchtige Raucher bleibt süchtig, ganz gleich, ob er nicotinfreie Ware raucht, ob durch Filter oder nicotinreiche Rauchmittel. Es ist dies eine reine Gewohnheitssache.Herrvon Neureiter-Berlin: Der Rauchsüchtige muß in Analogie zum Trunksüchtigen weiter rauchen, bis er nicht mehr kann, wohingegen der Raucher gelegentlich rauchen kann, ohne nachher eine Nötigung zur Fortsetzung zu verspüren. Die Rolle des Nicotins bei Entstehung des Verbrechens ist von dem Vortr. falsch beurteilt worden, indem er das als Ursache anspricht, was höchstens symptomatische Bedeutung hat. Der Satz, daß das Verbrechen aus Reiz und Reizverarbeitung entspringe, ist gleichfalls abzulehnen.HerrBreitenecker-Wien betont, daß Nicotin toxisch auf das Gefäßsystem.sich auswirken kann. Dafür sprechen eigene Beobachtungen, nach denen bei übermäßigem Zigarettenrauchen schon im jugendlichen Alter eine isolierte Coronarsklerose, und zwar vorwiegend des absteigenden Astes der linken Kranzschlagader auftritt; dies auch bei Frauen, bei denen Schwerarbeit als Gefäßschädigung nicht in Frage kommt, wie das manchmal behauptet wird.HerrRücker- Hamburg: Am Hafenkrankenhaus in Hamburg wurde in früheren Untersuchungen bei schwer arbeitenden Hafenarbeitern keine Koronarsklerose gefunden, wenn gleichzeitig starker Alkohol- und Nicotinmißbrauch vorlag. Dagegen wurden neuerdings mehrere Fälle von isolierter Koronarsklerose bei Jugendlichen festgestellt, die starken Nicotinmißbrauch getrieben hatten.HerrKoopmann-Hamburg berichtet über eine einschlägige Beobachtung: 29 jähriger Arzt war wegen Nicotinvergiftung in Krankenhausbehandlung. 3 Tage nach Entlassung Suicid. Die Sektion ergab schwerste Lipoidose der Coronarien.HerrBonne (Schlußwort): Der Auffassung vonSchütt, daß der Alkohol keine Mutationen hervorrufe, wird widersprochen. Ebenso wird die Behauptung abgelehnt, daß alle Alkoholiker Psychopathen seien. Alkohol und Nicotin wirken deshalb so verhängnisvoll, weil sie gleichzeitig die endokrinen Drüsen, insbesondere die Geschlechtsdrüsen reizen und die Gehirnzellen, in denen die Hemmungen unserer Triebe verankert sind, lähmen.  相似文献   

20.
Ohne ZusammenfassungHerrLauer-Hamburg berichtet über 250 forensische Fälle des Vaterschaftsnachweises mit im ganzen 16% Ausschließungen der Vaterschaft nach der kombinierten Methode. Nach der Überzeugung der Hamburger und Altonaer Gerichte gehören zu einer vollständigen Blutuntersuchung auch die Bestimmung der Merkmale M und N, nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg sich für das neue Verfahren ausgesprochen habe.Herr AMayser-Stuttgart: Die seit 2 Jahren im Württembergischen Med. Landesuntersuchungsamt ausgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen im vollen Umfang die von HerrnSchiff berichteten Tatsachen der Eigenschaften M und N und der Unterteilung der Gruppe A in A, 1 und A, 2. Die an 200 einwandfreien Familien vorgenommenen Untersuchungen auf die klassischen Blutgruppen haben ebensowenig eine Ausnahme von den bekannten Vererbungsregeln erkennen lassen, wie die Untersuchungen von 111 Familien mit 338 Kindern auf M und N sowie von 79 Familien mit 159 Kindern auf A, 1 und A, 2. Für Vaterschaftsausschließungen werden daher beide Methoden als Erweiterung der Untersuchung auf die klassischen Blutgruppen angewandt. Für Institute, die sich mit der M- und N-Diagnose beschäftigen wollen, wird die Beschaffung eigener Immunseren und die Anstellung fortlaufender Untersuchungen in Frage kommen, da eben eingehende serologische Erfahrung, die nur in dauernder Übung erworben werden kann, erforderlich ist.HerrSchlirf-Oldenburg: Vor 1/2 Jahre wurde die MN-Bestimmung durch das Gericht in einem Falle gefordert. Herr KollegeSchiff konnte mir MN-Sera nicht zur Verfügung stellen, hatte jedoch die Liebenswürdigkeit, bei mir und meinem Personal die MN-Bestimmung vorzunehmen, damit ich selbst imstande wäre, mir MN-Sera herzustellen. Durch das Entgegenkommen von Herrn KollegenLauer, dem Vorstand des Erbbiologischen Instituts, Hamburg, hatte ich Gelegenheit, die MN-Bestimmung näher kennenzulernen und technisch selbst auszuführen.Ich habe anläßlich dieser Arbeiten und im weiteren Verlaufe die Überzeugung gewonnen, daß diese neue Untersuchungsmethode, die zwar eine gewisse serologische Schulung verlangt, ohne weiteres von jedem erfahrenen Blutgruppensachverständigen ausgeführt werden kann, wenn geeignete Testsera und Testblutkörperchen zur Verfügung stehen. Ich habe mich daher an die Serumwerke Marburg (Prof.Schmidt) gewandt mit der Bitte um Herstellung von MN-Immunsera. Wie mir Herr Prof.Schmidt jetzt persönlich mitgeteilt hat, werden in kurzem diese Sera geliefert werden können. Ich glaube nicht, daß sie schlechter haltbar sind als andere Immunsera.Durch Verwendung staatlich geprüfter Testsera, ferner frischer Blutkörperchen vom Institutspersonal oder andern Spendern, mit bekannten MN-Eigenschaften wird eine ganz wesentliche Vereinfachung der MN-Bestimmung bedingt sein, sodaß diese wichtige neue Untersuchungsmethode auch durch andere Sachverständige ausführbar ist. Nähere diesbezügliche Vorschriften wären evtl. durch den Reichsgesundheitsrat noch auszuarbeiten.HerrSeiffert-Freiburg: Das Referat von HerrnSchiff hat eingehend den komplizierten Charakter der M- und N-Bestimmung dargelegt. Derartig komplizierte Bestimmungen gehören zunächst grundsätzlich in die Hand des Spezialisten, in diesem Falle des Serologen. Solange genügend Serologen zur Herstellung der Sera, zur Durchführung der Untersuchungen und vor allem zur Bewertung (Fehlerquellen) zur Verfügung stehen, ist nicht einzusehen, warum man Nichtspezialisten damit betrauen soll. — Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera läßt sich zur Zeit nichts sagen.HerrB. Mudeller erwähnt, daß auch im Halleschen Institut mit der Ausarbeitung der Technik der Herstellung der Sera begonnen wurde. Er fragt, ob man immunisierte Kaninchen zwecks Serumgewinnung töten muß, oder ob sich der Titer hält, wenn das Tier am Leben bleibt. Er rät in Zweifelsfällen zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Serologen.HerrLaubenheimer-Frankfurt warnt vor Durchführung der Untersuchung auf M und N durch nicht genügend vorgebildete Untersucher, da sonst Fehlbestimmungen unvermeidlich sind und die Methode in Mißkredit kommen muß. Er verlangt für Antisera, die von der Industrie hergestellt werden, staatliche Kontrolle. Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera wissen wir noch nichts. Trookensera A und B sind 3 Jahre lang als wirksam beobachtet worden.HerrPietrusky-Bonn: Die Untersuchungen auf M und N lassen sich in gerichtsärztlichen Untersuchungen ausführen, wenn die Untersucher genügend eingearbeitet sind. Wenn darauf hingewiesen wird, daß Fehldiagnosen bei den alten Blutgruppen zu dem wenig erfreulichen bekannten Urteil des Kammergerichts geführt haben, so sei bemerkt, daß diese Diagnose nicht in einem gerichtlichmedizinischen Institut, sondern in einem serologischen gestellt worden sind.HerrCrome-Bonn betont, daß die Bonner Untersuchungen auf M und N durchaus, dem Ergebnis nach, das Merkmal der objektiven Sicherheit tragen.HerrMeixner-Innsbruck hat vor Jahren mit getrockneten Präcipitinen die in für die Einzeluntersuchungen abgemessenen Mengen abgegeben wurden, ausgezeichnete Erfolge gehabt und sie durch Jahre unverändert gefunden. Von der staatlichen Untersuchung solcher Sera verspricht er sich nichts, sie wird verhängnisvolle Fehlbestimmungen nicht verhüten. Die Hauptsache ist, daß Sachverständige, die nicht imstande sind, alle gegen Täuschungen erforderlichen Vergleichsuntersuchungen auszuführen, und die nicht das Verständnis für die Notwendigkeit solcher Vergleichsuntersuchungen haben, von diesen Aufgaben überhaupt die Hand lassen.HerrSchiff (Schlußwort): Die Frage der Haltbarkeit der Sera läßt sich nicht allgemeingültig beantworten. Ich habe ein Anti-M-Serum nach mehr als 4 Jahren noch brauchbar gefunden, andere Sera waren schon nach kurzer Zeit stark abgeschwächt; absorbierte gebrauchsfertige Sera halten sich im allgemeinen höchstens wenige Wochen, siekönnen aber gefroren auch einmal viele Monate brauchbar bleiben. Eigene Versuche mit getrocknetem Serum fielen ermutigend aus, sind aber noch nicht abgeschlossen. Im immunisierten Tier (Frage von HerrnB. Mueller) hält sich der Titer nicht dauernd, er kann aber auch nach dem Absinken durch eine oder wenige Reinjektionen (evtl. intraperitoneal) wieder hochgetrieben werden. Die MN-Methode ist im Prinzip einfach, mit den HerrenLaubenheimer, Mayser undSeiffert muß aber vor einer Unterschätzung der Gefahr von Fehldiagnosen gewarnt werden. Mit HerrnLaubenheimer halte ich die staatliche Kontrolle der Handelssera für unerläßlich, das Schwergewicht der Kontrolle muß unabhängig hiervon bei dem Untersucher selbst liegen, der nicht nur die Routinediagnose mit gebrauchsfertig absorbiertem Serum kennen darf, sondern auch die Verfahren zur Kontrolle der Sera und der Einzelbefunde beherrschen muß. Erst wenn man seine Befunde kontrolliert, erkennt man, ob serienweise ausgeführte Routineuntersuchungen zu 100% richtig waren, rein gefühlsmäßig kann niemand, am wenigsten der ungeübte Untersucher, die Überflüssigkeit von Kontrolluntersuchungen proklamieren. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse nicht anders als bei den 4 Blutgruppen.  相似文献   

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