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1.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Förster (Kindstötung) HerrBuhtz-Breslau weist darauf hin, daß es in jedem Fall ein Kunstfehler ist, bei fraglicher Kindstötung die histologische Lungenuntersuchung zu unterlassen. Bedeckung mit weichen Gegenständen (Tüchern, Betten, Kissen) ist die häufigste Todesursache bei Neugeborenen. Es ist hier besonders schwer, den Richter davon zu überzeugen, daß Vorsatz vorliegt.HerrHausbraand-Königsberg: Dem obersten Teil des kindlichen Rückenmarks drohen Gefahren, die durch verschiedene Stellungen der Wirbelsäule auch bei spontanen Geburten zustande kommen können. Es sind vorwiegend Verengerungen des Wirbelkanals durch Vortreten des Epistropheuszahnes und durch. Subluxation des 2. und 3. Halswirbels. An einer größeren Reihe von Neugeborenensektionen (103 Fälle) konnteHausbrand 4mal isolierte Blutungen in den obersten Epiduralraum verbunden mit kleinen Blutungen in der Rückenmarksubstanz, nachweisen. Ferner fand er im obersten Halsmark eines 5 Tage und eines 7 Tage alten Kindes umschriebene Anhäufungen von Fettkörnohenzellen ohne gröbere intrakranielle Verletzungen. Eines dieser Kinder hatte klinisch die Zeichen der allgemeinen Muskelhypertonie sowie eine Schiefhaltung des Kopfes dargeboten. Derartige Verletzungen kommen wohl auch als Ursache von vorzeitiger intrauteriner Atmung in Betracht. Zu ihrer Erfassung ist sachgemäße Öffnung des Wirbelkanals bei jeder Neugeborenensektion, besonders in unklaren Fällen, erforderlich. Die Sektionsvorschriften müßten entsprechend ergänzt werden.HerrSchmitz-Mannheim: Unter Schilderung eines Grenzfalles von Kindestötung- und fahrlässiger Tötung wird betont, daß im Unterlassen der Unterrichtung oder der Beiziehung eines Arztes bzw. Hebamme zu gegebener Zeit Fahrlässigkeitsbehandlung zu erblicken ist, für welche die Kindesmutter strafrechtlich einzutreten hat.HerrBöhmer -Düsseldorf: Die elastischen Fasern des Lungengewebes widerstehen auch der Eintrocknung und chemischen Einflüssen, so daß die zeitlichen Grenzen bei histologischen Lungenproben nicht weit genug gesteckt werden können.HerrMueller-Heidelberg regt Untersuchungen über die Frage an, wieviel Mädchen aus bestimmten Volksschichten über Geburtsvorgänge wissen.HerrSchneider-Wien verweist auf die Notwendigkeit der strengen begrifflichen Unterscheidung zwischen überstürzter Geburt (Partus praecipitatus im Sinne der Geburtshilfe) und Sturzgeburt nach Auffassung der gerichtlichen Medizin.  相似文献   

2.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Vorträgen über Blutalkohol HerrBuhtz-Breslsiu bemängelt die häufig unzureichende Ausfüllung der Fragebogen, die den Blutproben beiliegen. DieHuberschen Untersuchungen sind bedeutungsvoll für die Widerlegung des Einwands, daß Alkoholgewöhnte weniger in der Fahrtüchtigkeit beeinflußt werden. HerrJungmichel-Göttingen betont, daß die tierexperimentellen Untersuchungsergebnisse von Hecksteden nicht ohne weiteres auf den Menschen im öffentlichen Verkehr übertragen werden können. - Unveröffentlichte Versuche und praktische Erfahrungen an Radfahrern haben gezeigt, daß bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,7 an bei langsamem Fahren Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. Bei schnellerem Fahren verläuft zwar die Radspur gerader, jedoch war die Reaktion (z. B. bei der Notwendigkeit plötzlichen Ausbiegens) offenbar verlangsamt.HerrWickenhäuser-Heidelberg: In der Praxis ergibt sich öfters die Notwendigkeit, zur Frage des Trunkenheitszustandes von Radfahrern Stellung zu nehmen. Zu ihren Gunsten spricht die niedrige Geschwindigkeit (etwa 10 km/h im Stadtverkehr). Eine verkehrsgefährdende Steigerung der Geschwindigkeit, wie bei Kraftfahrern unter Alkoholeinfluß, ist nicht zu befürchten. Erschwerend ist dagegen, daß der Radfahrer beim Aufsteigen, Anfahren, Anhalten und Absteigen das Gleichgewicht verlagern und sich sofort in dem jeweils gegebenen Gleichgewichtszustand halten muß. Diese Anforderungen brauchen an den Autofahrer garnicht, an den Motorradfahrer nur in geringem Maße gestellt zu werden.HerrHuber-Würzburg berichtet über Versuche an der Augenklinik. An 11 Personen wurde bei Blutalkoholkonzentration von etwa 0,8 immer eine Störung der Koordination der Augenmuskeln im Sinne einer Exophorie bemerkt.HerrHecksteden-Berlin: Die Bedeutung der Kraftfahrversuche von Huber undBauer ist um so größer als es sich nur um sehr kurze Prüfungen handelte und die Versuchspersonen in Kenntnis der Versuche die Alkoholwirkung in gewissem Grade durch Willensanspannung überwinden konnten. Im Verkehr wären die Leistungen der Versuchspersonen noch geringer gewesen. - In seinem Schlußwort betonte er zu dem Einwand vonJungmichel, daß eine Übertragung der Ergebnisse der Tierversuche auf die Verhältnisse beim Menschen selbstverständlich nicht stattgefunden hat, daß aber bei Verkehrsunfällen sehr wohl Situationen vorkommen können, in denen eine starke Kraftstoffeinatmung stattfindet.  相似文献   

3.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zu den Vorträgen von Elbel, Jungmichel, Böhmer und Hallermann: HerrBlench-Manchester berichtet über die englischen Verhältnisse. Blutalkoholuntersuchungen bei Verkehrsunfällen sind dort nicht möglich. Denn jeder Versuch, das notwendige Blut zu entnehmen, würde ein Vergehen darstellen. Das Verfügungsrecht des Einzelnen wird von den englischen Gerichten peinlichst gewahrt. Bei dieser Lage ist es in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, daß die Blutalkoholuntersuchungen als Entscheidungsgrundlage vor den englischen Gerichten eine praktische Rolle spielen werden. Des weiteren wird auf die verschiedenen Faktoren hingewiesen, die die Konzentration des Alkohols im Blut beeinflussen können und noch näher zu ergründen sind. (Konstitution, Ermüdung, Alter, Gesundheitszustand, Stärke des alkoholischen Getränkes, rasches oder langsames Trinken, Alkoholaufnahme auf leeren Magen oder bei gleichzeitiger Nahrungszufuhr.)HerrKurg-Berlin regt die Klärung einiger besonderer Fragen an. Es muß einmal Vorsorge getroffen werden, daß die Blutentnahme sorgfältig und zuverlässig geschieht und in allen Fällen ausgeführt wird, wo Alkoholgenuß anzunehmen ist. Weiter müßte Klarheit über die einwandfreien Blutalkoholuntersuchungsverfahren geschaffen werden. Ferner wäre zu ergründen, ab wieviel Promille Alkoholgehalt im Blut dieser auf jeden Fall ais Ursache eines verkehrswidrigen Verhaltens zugrunde zu legen ist. Auch wäre zu erforschen, wieweit geringerer Blutalkoholgehalt noch normale Handlungen, insbesondere das Lenken eines Autos, ermöglicht. Diese Untersuchungen sind deshalb so notwendig, weil der Kausalzusammenhang zwischen Alkoholeinwirkung und fahrlässiger Handlung sehr oft bestritten und Alkoholgewöhnung und damit exaktes Verhalten trotz gewissen Alkoholgenusses behauptet wild.HerrMueller-Göttingen begrüßt die vorgenannten Anregungen und schlägt vor, die weitere Erforschung der Blutalkoholfrage systematisch zu organisieren.HerrMeixner-Innsbruck: Für die Erfassung der oberen Grenze des strittigen Bereiches von Blutalkoholgehalt ist auch die exakte Ausnutzung praktischer Fälle heranzuziehen. Dazu sind Blutuntersuchungen bei solchen Menschen wünschenswert, die nach Alkpholgenuß eine schwierige Verkehrsaufgabe gut gelöst haben.HerrKünkele-Bonn hebt die Wichtigkeit der Aufklärung von Polizeiorganen und Landärzten hervor, die für eine richtige Durchführung der Blutalkoholuntersuchungen erforderlich ist. Zu erstreben sind einheitliche Vorschriften durch das Reichsinnenministerium für das ganze Reich.HerrMerkel-München betont im Anschluß hieran die Bedeutung ärztlicher Fortbildungskurse, wobei die grundlegenden Gesichtspunkte über Technik und einwandfreie Blutentnahme in die breite Ärzteschaft getragen werden müsse. Die Vorteile derKollerschen Venüle für die Erzielung exakter Ergebnisse werden hervorgehoben.HerrMüller-Hess-Berlin gibt eine Richtigstellung eines zahlreiche Irrtümer enthaltenden Presseartikels in der Motorpost1936, Nr 28 und der Allgemeinen Automobilzeitung1936, Nr 33.HerrKünkele-Bonn bemerkt dazu, daß der genannte Artikel auch in der Deutschen Destillationszeitung1936 erschienen ist.  相似文献   

4.
Zusammenfassung Auf Grund eigener Beobachtungen an Leichen wird auf das Vorkommen charakteristischer violetter, häufig symmetrisch, besonders an den Knien, Knöcheln, Fersen, Fußsohlen und Zehen auftretender Flecke hingewiesen, welche offenbar als vasomotorische Störungen bzw. Druckbrandstellen aufzufassen sind und bei der Totenbeschau einen wichtigen Hinweis auf das Vorliegen einer Schlafmittelvergiftung geben können. Die Flecke entstehen bei Schlafmittelvergiftungen frühestens mehrere Stunden nach Einnahme des Mittels, sind an der Leiche gut erkennbar und von der Ausbildung der Totenflecke unabhängig.Mikroskopisch zeigen diese Flecke teils nur außerordentlich reiche Blutfülle der Gefäße, gelegentlich mit kleinen Blutaustritten, teilweise, zumal bei längerem Bestehen, ein Schwinden der Kernfärbbarkeit in der Keimschicht der Haut, Abhebung des Epithels von den Papillen und Blasenbildung mit Einwanderung weißer, vorwiegend polymorphkerniger Blutzellen in den Blaseninhalt und das angrenzende Gewebe.Gleichzeitig wird aus den 18000 Obduktionen der letzten 10 Jahre am Gerichtlich-medizinischen Institut Berlin an 300 Leichenöffnungen Schlafmittelvergifteter auf die sehr rasch einsetzende Blut- und Saftüberfüllung der Lunge und die regelmäßig nach kurzer Zeit sich einstellende Lungenentzündung hingewiesen, die sich bei über 21% der Totaufgefundenen, bei über 60% der im Krankenhaus oder auf dem Transport Gestorbenen und bei über 77 % der nach eintägigem Krankenhausaufenthalt Verstorbenen vorfand. Leichen Schlafmittelvergifteter, die noch 2 Tage und länger im Krankenhaus waren, boten bei der Obduktion alle herdförmige Lungenentzündung.Die Spättodesfälle erst mehrere Tage nach Schlafmittelvergiftung sind nach unserer Zusammenstellung außerordentlich selten. Ein Großteil, nämlich fast 45%, waren bereits tot aufgefunden worden.Einzelne Nebenbefunde werden mitgeteilt.HerrSchrader-Halle berichtet über innere Befunde bei Phanodormvergiftung, worüber im Schrifttum bislang noch nichts bekannt ist. Bei 2 Selbstmordfällen durch Aufnahme von 25 bzw. 27 Phanodormtabletten mit Tod 5 und 17 Stunden nach Giftaufnahme fand sich jeweils eine deutliche Hirnschwellung, ferner Nierenveränderungen im Sinne einer akuten Glomerulonephritis mit Exsudaten in denBowmannschen Kapseln und feinen Rundzelleinlagerungen. Letztgenannte Veränderungen stehen im Einklang mit (mündlich berichteten) klinischen Beobachtungen von vorübergehender Nierenschädigung (Eiweiß- und bisweilen auch Erythrocytenausscheidung im Urin) bei Phanodormvergiftung.Herrvon Neureiter-Hamburg fragt an, ob bei den vonHolzer beobachteten Vergiftungsfällen etwas über vorausgegangenen chronischen Schlafmittelmißbrauch bekannt sei. Es könnte dadurch eine Disposition für vasomotorische Störungen geschaffen sein, die für das Auftreten der Flecken zugrunde gelegt werden müssen.HerrBreitenecker-Wien berichtet, daß am Wiener Institut bei Schlafmittelvergiftungen wiederholt subendokardiale Blutungen und besondere Hyperämie der Hirnrinde aufgefallen seien. — An der 2. geburtshilflichen Klinik in Wien war ein Kind mit ähnlich angeordneten blauroten Flecken geboren worden, die sich als Blasen mit blutigserösem Inhalt erwiesen, aufplatzten und abheilten.HerrBuhtz-Breslau versucht die auffällige Hyperämie und die Drucknekrosen an den Fußsohlen durch festes Anliegen der Fußsohlen an dem Fußbrett der Bettlade während des bewußtlosen Zustandes zu erklären. Genaue Festlegung von Körperlänge, Bettlänge, Art und Einrichtung des Bettes bei derartigen Fällen ist wünschenswert.HerrGg. B. Gruber-Göttingen: Die auffallende Lokalisation entspricht hyperämischen Druckstellen, die man bei Menschen gelegentlich nach tiefem Schlaf finden kann. Es dürfte sich um vasomotorisch bedingte und durch Druckeinwirkung von außen her begünstigte Hyperämie handeln, wie sie als kollaterale Hyperämie nach vorausgegangener Druckanämie bekannt ist. Für die Vergiftungsfälle wird zusätzlich noch an toxisch-vasomotorische Schädigung zu denken sein.HerrSchneider-Wien: Hyperämische, livide verfärbte und manchmal symmetrische Hautflecken wurden am Wiener Leichengut bei Schlafmittelvergiftungen, die noch einige Zeit (etwa 2–3 Tage) überlebt wurden, gelegentlich beobachtet. Sie sind offenbar auf Gefäßnervenschädigung zurückzuführen.HerrTöbben-Münster berichtet, daß er an Lebenden ausgedehnte Exantheme bei Vergiftungen durch Barbitursäurepräparate nach Kumulierung gesehen habe. Sie erstreckten sich über Brust, Bauch, Rücken und Gliedmaßen und gingen erst mehrere Tage nach Absetzung des Medikamentes zurück.HerrHolzer (Schlußwort): Die Beobachtungen betrafen akute Schlafmittelvergiftungen. Über chronischen Schlafmittelmißbrauch war nichts zu erfahren. Die Flecken sind offenbar auf vasomotorische Störungen zurückzuführen. Druck von außen ist in einzelnen Fällen naheliegend. Doch wäre noch bei künftigen Beobachtungen im Krankenhaus besonders darauf zu achten. Die beschriebenen Veränderungen sind gleichen Ursprungs wie die am Lebenden beobachteten Hautflecken und Exantheme.  相似文献   

5.
Zusammenfassung Die keimzellenwidrigen Stoffe in den Kondomen sind dem Gummi eigen. Auch gewöhnlicher Schlauehgummi enthält sie. Sie sind weder durch Waschen noch durch Auskochen entfernbar. Sie gehen in eiweißhältige Lösungen (Serum) über, nicht dagegen in eiweißfreie Kochsalzlösungen.HerrBuhtz-Breslau weist auf die unbedingte Notwendigkeit hin, eine Täuschung durch mitgebrachtes Sperma auszuschließen. Er wirft die Frage der etwa zu verneinenden Zeugungsfähigkeit bei Oligospermie und Nekrospermie auf.HerrBreitenecker-Wien betont, daß für die Schädigung der Samenfäden auch die Temperaturverhältnisse sehr wesentlich sind. Bei Zimmertemperatur behalten sie ihre Beweglichkeit mehrere Tage lang, bei 37° ist die Beweglichkeit schon kürzer dauernd und bei steigernder Temperatur (38–40°) können sie in weniger als einer Stunde unbeweglich werden.HerrPanning-Berlin berichtet über eine Beobachtung, die die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung bei Samenuntersuchungen unterstreicht: Ein zu Untersuchender brachte das erstemal heimlich Sperma im Condom in seiner Tasche mit. Bei der zweiten Untersuchung unter schärfster Bewachung verbarg er die Samenprobe in einem Condom in der Backentasche. Er ging dabei so weit, auch eine positive Ausstreifprobe vorzutäuschen, indem er die Gliedspitze mit der in das Glas entleerten Probe benetzte. Dies konnte durch Nachweis von Condompuder in dem Ausstreifpräparat festgestellt werden. Nach Überführung lieferte er ein regelrechtes samenzellhaltiges Sperma.HerrMeixner-Innsbruck bestätigt aus reicher Erfahrung, daß die Samenfäden in gesundem Sperma bei Aufbewahrung unter selbst niedriger Zimmertemperatur tagelang beweglich bleiben. Er erinnert daran, daß auch in der Harnröhre männlicher Leichen bis zu 5 Tagen nach dem Tode bewegliche Samenfäden gefunden wurden. Im vorzeitigen Verlust der Beweglichkeit sieht er sogar einen Maßstab für mangelhafte. Befruchtungsfähigkeit des betreffenden Mannes. Auf eine Schädigung der Keimzellenbildung durch die Körperwärme hat man auch die Unfruchtbarkeit von Kryptorchen und die Tatsache zurückgeführt, daß bei einigen Säugern die Hoden nur während der Brunst aus der Bauchhöhle herabtreten. Wieweit diese Annahme zutrifft muß dahingestellt bleiben. Was die Gefahr einer Unterschiebung von mitgebrachtem Sperma anlangt, so wird betont, daßein solcher verflüssigter Samen doch mit dem frisch entleerten Sperma gar nicht zu verwechseln ist. Zur Frage der Zeugungsunfähigkeit wird der Standpunkt vertreten, daß man einen Mann, in dessen Sperma sich nur ein einzigergutbeweglicher Samenfaden fände, als zeugungsunfähig bezeichnen könne, vorausgesetzt, daß dieses Ergebnis sich auf wiederholte Untersuchungen stützt. Zu einem solchen Urteil berechtigt uns die Erfahrung, daß man derartiges Sperma vor allem bei kinderlosen oder seit längerer Zeit kinderlosen Männern findet. Bei Gutachten auf Grund naturwissenschaftlicher Erfahrung kommen wir über einen wenn auch hohen Grad von Wahrscheinlichkeit kaum je hinaus. Die Anwendung des Rechtsbegriffes offenbar unmöglich in einem medizinischen Gutachten wird abgelehnt, weil dessen juristische Auslegung eine Sicherheit voraussetzt, die es nicht gibt.HerrRücker-Hamburg betont die Notwendigkeit, daß stets mehrere Spermauntersuchungen vorgenommen werden müssen, da der Gehalt an Samenzellen sehr schwankend sein kann.HerrMayer-Wien: Es ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß den Gummilösungen, aus denen die Gummihüllen hergestellt werden, Desinfektionsmittel zugesetzt sind. Dementsprechende Beobachtungen über Thymolgehalt in Gummihüllen liegen bereits vor.  相似文献   

6.
Ohne Zusammenfassung Wechselrede zum Vortrage Panning: HerrSchrader-Marburg weist auf die vonBoeminghaus-Marburg ausgearbeitete Methodik der sofortigen Rivanolinjektion bei der Sterilisationsoperation hin; eine generelle Einführung dieser Methodik erscheine wünschenswert.HerrPonsold-Halle berichtet über einen vom Amtsarzt in Eisleben, Medizinalrat Dr.Neuheit, beobachteten Fall: Sterilisation am 22. V. 1934 wegen Epilepsie, Entlassung aus der Klinik am 1. VI. 1934, zu Hause Geschlechtsverkehr, letztes Unwohlsein der Frau am 9. VI. 1934, Geburt eines Kindes am 3. V. 1935, Empfängnis demnach ungefähr am 26. VII. 1934, also 2 Monate nach der Sterilisation. Die Frau behauptet, mit keinem anderen Manne verkehrt zu haben, und der behandelnde Arzt, der die Verhältnisse kennt, traut dies der Frau auch nicht zu. Durch Blutgruppen- und Faktorenbestimmung kein Ausschluß. — (Mutter AMN, Kind O MN, Vater O MN.)HerrJungmichel-München berichtet über einen Mann, der wegen chronischen Alkoholismus am 9. IV. 1935 sterilisiert wurde. Nach Sterilisation Entlassung aus dem Krankenhause, ohne daß weitere Maßnahmen (etwa eine Entziehungskur) angeregt wurden; er trinkt weiter, begeht im Rausch Ende August 1935 einen Lustmord an einem 12jährigen Mädchen und erhängt sich am nächsten Morgen. Im Hemd und an der Hose des Täters, im Hemde des Mädchens und auch auf der Haut des Oberschenkels des Mädchens vorgefundene Flecke werden untersucht. Spermien waren jedoch trotz positiven Ausfalles von Vorproben nicht nachweisbar. Es wäre zweckmäßiger gewesen, den Täter nach § 20 der Reichsfürsorgeverordnung (wie es in München auf Veranlassung von Herrn Ministerialdirektor Schnitze geschieht) unterzubringen, damit nicht versucht werden könne, einen solchen Fall dem Sterilisierungsgesetz zur Last zu legen.HerrMerkel-München möchte besonders die anwesenden Juristen auf folgende für den gerichtsmedizinischen Sachverständigen grundsätzlich wichtigen Gesichtspunkt aufmerksam machen: Wenn auch eine einmalige oder selbst später wiederholte, zweimalige Ejaculatuntersuchung samenfadenfreies Sperma ergibt, so beweist das nicht — weder im Vaterschaftsprozeß noch bei der Durchführung des Sterilisationsgesetzes — die absolute Fortpflanzungsunfähigkeit; andererseits gibt uns der positive Befund von Spermatozoen im Ejaculat, selbst wenn sie spärlich sein sollten, berechtigten Anlaß, dieMöglichkeit derBefruchtung undFortpflanzung des untersuchten Mannes gutachtlich festzulegen.  相似文献   

7.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Merkel: HerrBuhtz-Jena berichtet über die Thüringer Bestimmungen seit 1922 sowie die Beteiligung des Gerichtlich-Medizinischen Institutes an der Durchführung der Verwaltungssektionen seit 1935.HerrBerblinger-Jena, weist an Hand der Statistik des Pathologischen Institutes darauf hin, daß unter den Verwaltungssektionen die durch äußere Gewalteinwirkung hervorgerufenen Todesfälle zahlenmäßig zurücktreten.HerrStaemmler-Breslau betont die Notwendigkeit von Einbeziehung aller derjenigen Todesfälle unter die Verwaltungssektionen, die Menschen in einer dem Staat oder sonstigen Behörde unterstellten Anstalt betreffen (Wehrmacht, Arbeitsdienst, Landjahr, Lager irgendeiner Organisation, Kinderheime, Versorgungs- und Verwahrungsanstalten, Gefängnisse, Zuchthäuser u. a.). Eine restlose Klärung aller Todesfälle in solchen öffentlichen Einrichtungen ist schon aus dem Grunde geboten, damit Gerüchten über unsachgemäße Pflege, Überanstrengung o. Ä. mit klaren Unterlagen entgegengetreten werden kann.HerrKoopmann-Hamburg berichtet an Hand von 7 Tabellen über die Hamburger Verhältnisse. Unter den dorteingeführten Verwaltungssektionen, die im Gerichtlich-Medizinischen Universitätsinstitut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) vorgenommen werden (jährlich rund 500), finden sich durchschnittlich mehr Todesfälle durch äußere Gewalt als solche aus natürlicher Ursache.HerrKenyeres-Budapest erläutert die ungarischen Verhältnisse, wo durch Gesetz vom Jahre 1876 Verwaltungssektionen bei Leichen unbekannter Personen, bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit und bei allgemein öffentlichem Interesse eingeführt wurden; unter dem letztgenannten Gesichtspunkt läßt sich die Leichenöffnung fast sämtlicher Selbstmörder sichern. Jährlich werden im Budapester Gerichtlich-Medizinischen Institut etwa 1500 Leichenöffnungen vorgenommen.HerrMeixner-Innsbruck: In Österreich werden in den Universitätsstädten die Verwaltungssektionen durch die gerichtlich-medizinischen Institute ausgeführt (polizeiliche Leichenöffnungen). Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es dabei nur in einem geringen Bruchteil.HerrMarx-Prag schildert die Verhältnisse in der tschecho-slowakischen Republik. Bezüglich der Verwaltungssektionen gelten noch die alten österreichischen Bestimmungen. Durch Gesetz aus dem Jahre 1921 wurde angeordnet, daß bei Selbstmord sowie in allen gewaltsamen Todesfällen, wo die Leiche feuerbestattet werden soll, eine sanitätspolizeiliche Sektion durchgeführt werden muß.Herrv. Neureiter-Riga: Bei plötzlichen Todesfällen ohne vorhergehende ärztliche Behandlung sowie bei allen Arten gewaltsamen Todes wird eine Leichenöffnung teils von der Polizei, teils (bei Verdacht fremden Verschuldens) vom Gericht angeordnet; auf 2 polizeiliche Obduktionen kommt 1 gerichtliche. Diese Sektionen (rund 500 im Jahre) werden im Gerichtlich-Medizinischen Institut zu Riga ausgeführt. Für den Transport der Leiche in das Institut hat die Polizeiverwaltung zu sorgen.HerrWalcher-Halle a. d. S. weist auf die Tatsache hin, daß unter den 200 Polizeileichen des Gerichtlich-Medizinischen Institutes zu Halle im Jahre 1935 allein 40 plötzliche Todesfälle waren. (Nach der Reichsstatistik jährlich nur 300 im ganzen Reich.)HerrSchütt-Berlin: Das Reichsgesundheitsamt hat größtes Interesse an einer Verbesserung und wissenschaftlichen Untermauerung der Todesursachenstatistik, so insbesondere an der Aufklärung angeblicher Impfschädigungen sowie von Todesfällen in Anschluß an Unfruchtbarmachungen. Es wurde deshalb bereits ein Bericht an das Reichs- und Preußische Ministerium des Innern über die Notwendigkeit der Verwaltungssektionen in Arbeit genommen.HerrMerkel-München betont in seinem Schlußwort, daß der Anteil von Todesfällen durch äußere Gewalt bei den Verwaltungssektionen regionär verschieden sein wird, wie aus der Aussprache deutlich hervorging. Die Anregungen von HerrnStaemmler über die Ausdehnung der Verwaltungssektionen auf bestimmte staatliche Einrichtungen werden lebhaft begrüßt.  相似文献   

8.
    
Ohne Zusammenfassung Wechselrede zum Vortrag Nippe: HerrGoroncy-Greifswald fragt, ob die durch Urin unbeweglich gemachten Spermien durch andere Mittel wieder zur Bewegung gebracht werden können. Er selbst habe bei Zusatz von Tutocain nur negative Resultate gehabt.HerrPietrusky-Bonn führt aus, daß man die Zeugungsfähigkeit nicht ausschließen könne, wenn man in der Samenflüssigkeit Spermien gefunden habe, gleichgültig ob beweglich oder unbeweglich.HerrMeixner-Innsbruck nimmt zu den von HerrnGoroncy undPietrusky aufgeworfenen Fragen dahin Stellung, daß er bei einigen wenigen Versuchen durch Änderung der Reaktion unbewegliche Samenfäden nicht habe beweglich machen können. Wenn man auch beim Vorhandensein vereinzelter beweglicher Samenfäden eine Zeugung nicht mit voller Sicherheit ausschließen könne, so verdienten doch sowohl die Zahlen der beweglichen Spermien als auch andere Merkmale des Samens Beachtung. Überwögen krankhafte Formen und regelwidrige Beweglichkeit und fänden sich reichlich krankhafte Beimengungen (Zellen und Schleim), sei die Samenflüssigkeit an Menge sehr gering, so erkläre er eine Zeugung für unwahrscheinlich.HerrMerkel-München: Die MitteilungNippes über das Wiederdurchgängigwerden der durch doppelseitige gonorrhoische Nebenhodenentzündung ursprünglich verödeten Nebenhoden ist praktisch außerordentlich wichtig. Fachspezialisten sind nämlich erfahrungsgemäß sehr gerne bereit, bei doppelseitiger Nebenhodeninduration diedauernde Fortpflanzungsunfähigkeit anzunehmen und für die Erbgesundheitsgerichte und -obergerichte zu begutachten. Hier ist also Vorsicht bei der Bewertung derartiger Zeugnisse sehr wohl am Platze.  相似文献   

9.
Zusammenfassung In 2 Fällen elektrischer Stromeinwirkung von 15000 Volt gegen den Schädel wurden neben Sprüngen und Knochenausbrüchen in beiden vorderen Augenhöhlendächern — mit teilweiser Verschleppung der ausgebrochenen Knochenplättchen nach außen hin — auch noch Vorquellung des gesamten Augenhöhleninhaltes und eigenartige Verkochung und Versinterung von Hirngewebe an der Unterfläche beider Stirnlappen beobachtet, die lediglich auf Explosionswirkung von innen heraus durch plötzlich einsetzende Dampfentwicklung verkochten Liquors und Hirngewebes erklärt werden können.HerrMeixner-Innsbruck: Den mitgeteilten Befunden liegt offenbar eine schlagartige Dampfentwicklung zugrunde, auf der auch die Hitzewaben beruhen, an welchen die Strommarken mikroskopisch erkannt werden können. — Bei mehreren Hochspannungsunfällen wurde ebenfalls beobachtet, daß die äußeren Kleiderschichten, besonders der Oberstoff, entweder ganz unversehrt oder nur hier und da meist in der Nähe der Polstellen durchgebrannt, dagegen die Unterwäsche und der Futterstoff flächenhaft verkohlt oder verbrannt waren. Dies wird damit erklärt, daß das elektrische Spannungsgefälle über die durch Schweiß etwas feuchte Oberfläche abfließt und die Wäsche entzündet. Deren Brand erlischt rasch mit dem Verbrauch der geringen Luftmenge unter den Kleidern. Doch genügt die kurze Zeit, um ausgedehnteste Brandwunden zu hinterlassen. Die verunglückten Arbeiter sind trotz zahlreicher Strommarken nicht unmittelbar durch den Strom getötet worden, sondern erst im Krankenhaus ihren Brandwunden erlegen.HerrBreitenecker-Wien: Die eigentümliche Verteilung der vonFritz geschilderten Hautveränderung nur im Bereich der Augenlider, erinnert an Bilder von Starkstromverletzungen durch 5000 Volt, bei denen in der Achselhöhle,. Ellenbeuge und an den Handgelenken umschriebene Verbrennungen zu sehen sind. Diese dünneren Hautstellen bieten offenbar einen geringeren Widerstand, so daß die Stromstärke sich hier besonders schädigend auswirken kann.HerrSchrader-Halle berichtet über eine Beobachtung von starker Hitzeentwicklung im Schädelinnern bei Hochspannungsunfall. Der Stromübertritt war unter Lichtbogenbildung auf der Scheitelhöhe erfolgt. Neben ausgedehnten sekundären Verbrennungen im Gesicht, am Rumpf und den Armen fand sich eine Verkochung der Schläfenmuskeln, des Schädeldachperiost, der Dura und der Hirnrinde im Bereich der Scheitelhirnteile.  相似文献   

10.
Ohne ZusammenfassungHerrFritz-München macht auf den histologischen Nachweis von Nitraten und Nitriten mittels Nitron-Acetat aufmerksam. Es bilden sich bei größeren Nitritmengen lange zarte Krystallnadeln. Eine Nachprüfung wird angeregt, ob, dieses Reagens auch beim Pulvernachweis Anwendung finden könnte. — Ferner werden Bilder einer fahrlässigen Tötung mittels Tiertötungsapparates demonstriert. In der Bauchhöhle konnten ausgestanzte Kleiderplättchen gefunden werden.HerrKlauer-Halle: Der Nachweis von fetthaltigem Schmutzsaum auf Kleidern läßt sich gut durch Luminescenz im UV-Licht führen.HerrSchrader-Halle berichtet über 2 eigene Beobachtungen zur Frage, ob beim absoluten Nahschuß mit modernen Faustfeuerwaffen CO-Hämoglobin am Einschuß zu finden ist. Bei entsprechenden Schußverletzungen wurde einmal im Schläfenmuskel und einmal im Brustmuskel ein derartiger Befund erhoben. Es handelte sich aber um seltene Vorkommnisse unter vielen absoluten Nahschüssen gleicher Waffen ohne diese Erscheinung.HerrBreitenecker-Wien berichtet über spektrophotometrischen CO-Hb-Nachweis bei angesetzten Schüssen, wobei im Schläfenmuskel bis zu 70% nachzuweisen war, während sich das übrige Blut CO-frei fand. Es liegt offenbar eine hofartige Bindung des CO der Explosionsgase an das Muskelhämoglobin vor. — Bei Schrotschüssen ist zur Feststellung der Schußentfernung die Verwendung der Tatwaffe bei den Probeschüssen besonders wichtig, da Wilderer mitunter den Waffenlauf kürzen zwecks besseren Transportes unter der Kleidung. Dadurch entsteht eine stärkere Streuung, wodurch größere Schußentfernung vorgetäuscht wird. — Als Kuriosum wird eine Kindestötung im Mutterleibe durch Schuß mit Steckschuß im Kopf des Kindes mitgeteilt, wobei die Kindesmutter ohne wesentliche Krankheitserscheinungen am Leben blieb.HerrBuhtz-Breslau: Hinweis auf den spektrographischen Nachweis von Kupfer, das von der Patronenhülse stammt. Mit den jetzt kupferfreien Kohlen vonZeiss ist auch ein einwandfreier quantitativer Kupfernachweis möglich. — Ferner wird über mehrere Fälle von Fehlbeurteilungen bei Schußverletzungen berichtet: 1. Absoluter Nahschuß als Ausschuß angesprochen, woraus Mordverdacht folgte. 2. Schußverletzung eines erfroren aufgefundenen Motorradfahrers als Aufprallverletzung gedeutet. 3. Übersehen einer tödlichen Schrotschußverletzung in den Rücken infolge oberflächlicher äußerer Besichtigung. — Querschlägerverletzungen auf kurze Entfernungen sind fast ausschließlich durch Geschoßabprallen bedingt. Hierzu zwei weitere Beobachtungen: Abprallen eines Teschinggeschosses von Wasseroberfläche (beim Schießen auf Hechte) mit Querschlägerverletzung der Stirn eines am anderen Ufer stehenden Kindes. Ferner Querschlägerverletzung einer Frau durch Abprallen von Hauswand bei Abgabe eines Schreckschusses. — Fingerabdrücke von unbekannten Erschossenen dürfen erst abgenommen werden, wenn die Hände auf Schußspuren (Schmauch) sachgemäß untersucht sind.HerrJungmichel-Göttingen berichtet über einen Selbstmord mittels Viehtötungsbolzenapparates. Die Haut- und Schädelverletzungen boten unter dem Bild einer Schußverletzung typische Nahschußzeichen.HerrBöhmer-Düsseldorf macht geltend, daß Verkennung von Ein- oder Ausschuß vorkommen kann, wenn eine Schußverletzung in einem Bezirk liegt, wie Nase oder Mund, in welchem blutige Ödemflüssigkeit die Annahme einer anderweitigen Verletzung unterstützt.HerrKamerer-München bringt einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit nach Schädelschuß; Selbstmordversuch eines 51 jährigen Mannes mit Einschuß an der rechten Schläfe und Ausschuß auf der Scheitelhöhe. Keine Bewußtlosigkeit, nur kurz dauernde Lähmung des 3. Facialisastes und motorische Unruhe in der rechten Hand. Röntgenologisch deutliche Berstungssprünge des Schädeldaches. 5 Wochen später geheilt entlassen ohne neurologischen oder psychiatrischen Befund. Nach 8 Jahren Selbstmord durch Erhängen. Bei der Sektion fanden sich als Restzustände des Schädeldurchschusses: Kleine weiße Einschußnarbe der rechten Schläfe mit verheilten Knochensprüngen. Trichterförmige Ausschußlücke auf der Scheitelhöhe. Feste Duraverwachsung mit Schußlücken. Keine Blutungsreste. Fingerdicker cystisch entarteter Schußkanal an der Grenze zwischen dem rechten Stirn- und Scheitellappen bis zur linken Hirnhälfte hinüber reichend.HerrRücker-Hamburg berichtet über die Untersuchungshandhabung in Hamburg. Bei Leichenfunden von nieht ganz klarer Sachlage tritt stets die Mordkommission in Tätigkeit. Die Fälle liegen oft sehr schwierig wie an bemerkenswertem Beispiel gezeigt wird: Bewußtlos aufgefundener Gastwirt wird wegen Augenverletzung in die Augenklinik geschafft. Dort Tod einige Stunden nach Operation. Bei der Sektion fand sich ein Einschuß im Hinterkopf mit Ausschuß durch das Auge. — In den Fällen, wo kein strafrechtliches Interesse vorliegt, wird zum mindesten eine Verwaltungssektion veranlaßt, deren Ergebnis den rechtlich interessierten Stellen mitgeteilt wird.HerrMeixner-Innsbruck berichtet über eine bemerkenswerte Querschlägerverletzung aus einem alten Trommelrevolver: Schießversuche mit der Waffe ergaben, daß das Geschoß sich bald nach dem Verlassen der Mündung überschlug und regelmäßig in 1 und 3 m Entfernung quer stand. Da die Wirkung bei diesen Abständen verschieden waren, ließ sich sogar die Entfernung bestimmen.HerrWalcher-Würzburg: Schießversuche müssen unter möglichst gleichen Bedingungen angestellt werden. Dabei ist auch der Zustand der Munition wesentlich, weil schlechtgewordenes Pulver mehr Schmauch liefert als guterhaltenes. Dadurch kann bei gleicher Schußentfernung verschieden starke Schmauchbildung am Einschuß zustande kommen und verschiedene Distanz vorgetäuscht werden. Da wir den Zustand der bei der Tat verwandten Munition fast niemals kennen, kann man sich hinsichtlich des Ergebnisses der Schießversuche und seiner Auswertung für die. Entfernungsbestimmung des Tatschusses nicht auf den Zentimeter genau festlegen.HerrÖkrös-Debrecen weist darauf hin, daß prä- und postmortale Schußwunden auf Grund der histologischen Befunde gut voneinander unterschieden werden können. Anden elastischen Fasern sind nämlich die Veränderungen bei vitalgesetzten Wunden viel ausgeprägter und durch Aufrollung, Zerreißung bzw. Zusammenballung gekennzeichnet.  相似文献   

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