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1.
Zusammenfassung Die keimzellenwidrigen Stoffe in den Kondomen sind dem Gummi eigen. Auch gewöhnlicher Schlauehgummi enthält sie. Sie sind weder durch Waschen noch durch Auskochen entfernbar. Sie gehen in eiweißhältige Lösungen (Serum) über, nicht dagegen in eiweißfreie Kochsalzlösungen.HerrBuhtz-Breslau weist auf die unbedingte Notwendigkeit hin, eine Täuschung durch mitgebrachtes Sperma auszuschließen. Er wirft die Frage der etwa zu verneinenden Zeugungsfähigkeit bei Oligospermie und Nekrospermie auf.HerrBreitenecker-Wien betont, daß für die Schädigung der Samenfäden auch die Temperaturverhältnisse sehr wesentlich sind. Bei Zimmertemperatur behalten sie ihre Beweglichkeit mehrere Tage lang, bei 37° ist die Beweglichkeit schon kürzer dauernd und bei steigernder Temperatur (38–40°) können sie in weniger als einer Stunde unbeweglich werden.HerrPanning-Berlin berichtet über eine Beobachtung, die die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung bei Samenuntersuchungen unterstreicht: Ein zu Untersuchender brachte das erstemal heimlich Sperma im Condom in seiner Tasche mit. Bei der zweiten Untersuchung unter schärfster Bewachung verbarg er die Samenprobe in einem Condom in der Backentasche. Er ging dabei so weit, auch eine positive Ausstreifprobe vorzutäuschen, indem er die Gliedspitze mit der in das Glas entleerten Probe benetzte. Dies konnte durch Nachweis von Condompuder in dem Ausstreifpräparat festgestellt werden. Nach Überführung lieferte er ein regelrechtes samenzellhaltiges Sperma.HerrMeixner-Innsbruck bestätigt aus reicher Erfahrung, daß die Samenfäden in gesundem Sperma bei Aufbewahrung unter selbst niedriger Zimmertemperatur tagelang beweglich bleiben. Er erinnert daran, daß auch in der Harnröhre männlicher Leichen bis zu 5 Tagen nach dem Tode bewegliche Samenfäden gefunden wurden. Im vorzeitigen Verlust der Beweglichkeit sieht er sogar einen Maßstab für mangelhafte. Befruchtungsfähigkeit des betreffenden Mannes. Auf eine Schädigung der Keimzellenbildung durch die Körperwärme hat man auch die Unfruchtbarkeit von Kryptorchen und die Tatsache zurückgeführt, daß bei einigen Säugern die Hoden nur während der Brunst aus der Bauchhöhle herabtreten. Wieweit diese Annahme zutrifft muß dahingestellt bleiben. Was die Gefahr einer Unterschiebung von mitgebrachtem Sperma anlangt, so wird betont, daßein solcher verflüssigter Samen doch mit dem frisch entleerten Sperma gar nicht zu verwechseln ist. Zur Frage der Zeugungsunfähigkeit wird der Standpunkt vertreten, daß man einen Mann, in dessen Sperma sich nur ein einzigergutbeweglicher Samenfaden fände, als zeugungsunfähig bezeichnen könne, vorausgesetzt, daß dieses Ergebnis sich auf wiederholte Untersuchungen stützt. Zu einem solchen Urteil berechtigt uns die Erfahrung, daß man derartiges Sperma vor allem bei kinderlosen oder seit längerer Zeit kinderlosen Männern findet. Bei Gutachten auf Grund naturwissenschaftlicher Erfahrung kommen wir über einen wenn auch hohen Grad von Wahrscheinlichkeit kaum je hinaus. Die Anwendung des Rechtsbegriffes offenbar unmöglich in einem medizinischen Gutachten wird abgelehnt, weil dessen juristische Auslegung eine Sicherheit voraussetzt, die es nicht gibt.HerrRücker-Hamburg betont die Notwendigkeit, daß stets mehrere Spermauntersuchungen vorgenommen werden müssen, da der Gehalt an Samenzellen sehr schwankend sein kann.HerrMayer-Wien: Es ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß den Gummilösungen, aus denen die Gummihüllen hergestellt werden, Desinfektionsmittel zugesetzt sind. Dementsprechende Beobachtungen über Thymolgehalt in Gummihüllen liegen bereits vor.  相似文献   

2.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat und den Vorträgen über Abtreibung HerrPietrusky-Bonn: Einige Worte zur Frage des Schmerzes bei einem instrumentellen Eingriff zum Zwecke der Fruchtabtreibung. Nicht so selten wird eingewandt, daß die Einführung eines Gegenstandes in die Gebärmutter nicht vorgelegen haben könne, weil die Frau keine Schmerzen dabei spürte. Das ist falsch. Seit 15 Jahren habe ich dieser Frage besondere Beachtung geschenkt. Nach einer Zusammenstellung von etwa 200 Abtreibungsfällen hat nur eine einzige Frau angegeben, sie hätte dabei starke Schmerzen verspürt. Alle anderen nicht. Diese Frau hatte im übrigen keinen Erfolg gehabt und hat das Kind ausgetragen.Herr Buthz-Breslau weist auf die Verwendung von Pessaren zu Abtreibungszwecken hin. Der Verkauf von Intrauterinpessaren müßte verboten werden.HerrBöhmer -Düsseldorf: Das freie Intervall bei protrahierter Luftembolie kann nach Erfahrungen vonZiemke und eigenen bis 8 Stunden und mehr betragen. Das ist für die Suche nach dem Tatort kriminalistisch bedeutsam. Bei protrahierter Luftembolie kann die meiste Luft im linken Herzen sein.HerrWeyrich-Graz: In der Steiermark werden nicht selten Fruchtabtreibungen durch Anwendung von Arsenik per vaginam (in großen Stücken oder in Pulver) durchgeführt. Daraus resultiert schwerste nekrotisierende Colpitis und Resorption des Arseniks mit den typischen Symptomen der Arsenikvergiftung. Der Tod der Frauen erfolgt meist vor dem Fruchtabgang.HerrWerkgartner-Graz: In tödlichen Fällen von Luftembolie durch Fruchtabtreibung ist es zweckmäßig, zum Nachweis von Luft in der Gebärmutter und zur Feststellung des Weges, den die Luft genommen hat, die Bauchhöhle nach Ablösung des Darmes am Gekröseansatz mit Wasser zu füllen und die Gebärmutter nebst zugehörigen Venen, die erfahrungsgemäß meist Luft enthalten, unter dem Wasserspiegel zu eröffnen.  相似文献   

3.
Ohne ZusammenfassungHerrLauer-Hamburg berichtet über 250 forensische Fälle des Vaterschaftsnachweises mit im ganzen 16% Ausschließungen der Vaterschaft nach der kombinierten Methode. Nach der Überzeugung der Hamburger und Altonaer Gerichte gehören zu einer vollständigen Blutuntersuchung auch die Bestimmung der Merkmale M und N, nachdem das Oberlandesgericht in Hamburg sich für das neue Verfahren ausgesprochen habe.Herr AMayser-Stuttgart: Die seit 2 Jahren im Württembergischen Med. Landesuntersuchungsamt ausgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen im vollen Umfang die von HerrnSchiff berichteten Tatsachen der Eigenschaften M und N und der Unterteilung der Gruppe A in A, 1 und A, 2. Die an 200 einwandfreien Familien vorgenommenen Untersuchungen auf die klassischen Blutgruppen haben ebensowenig eine Ausnahme von den bekannten Vererbungsregeln erkennen lassen, wie die Untersuchungen von 111 Familien mit 338 Kindern auf M und N sowie von 79 Familien mit 159 Kindern auf A, 1 und A, 2. Für Vaterschaftsausschließungen werden daher beide Methoden als Erweiterung der Untersuchung auf die klassischen Blutgruppen angewandt. Für Institute, die sich mit der M- und N-Diagnose beschäftigen wollen, wird die Beschaffung eigener Immunseren und die Anstellung fortlaufender Untersuchungen in Frage kommen, da eben eingehende serologische Erfahrung, die nur in dauernder Übung erworben werden kann, erforderlich ist.HerrSchlirf-Oldenburg: Vor 1/2 Jahre wurde die MN-Bestimmung durch das Gericht in einem Falle gefordert. Herr KollegeSchiff konnte mir MN-Sera nicht zur Verfügung stellen, hatte jedoch die Liebenswürdigkeit, bei mir und meinem Personal die MN-Bestimmung vorzunehmen, damit ich selbst imstande wäre, mir MN-Sera herzustellen. Durch das Entgegenkommen von Herrn KollegenLauer, dem Vorstand des Erbbiologischen Instituts, Hamburg, hatte ich Gelegenheit, die MN-Bestimmung näher kennenzulernen und technisch selbst auszuführen.Ich habe anläßlich dieser Arbeiten und im weiteren Verlaufe die Überzeugung gewonnen, daß diese neue Untersuchungsmethode, die zwar eine gewisse serologische Schulung verlangt, ohne weiteres von jedem erfahrenen Blutgruppensachverständigen ausgeführt werden kann, wenn geeignete Testsera und Testblutkörperchen zur Verfügung stehen. Ich habe mich daher an die Serumwerke Marburg (Prof.Schmidt) gewandt mit der Bitte um Herstellung von MN-Immunsera. Wie mir Herr Prof.Schmidt jetzt persönlich mitgeteilt hat, werden in kurzem diese Sera geliefert werden können. Ich glaube nicht, daß sie schlechter haltbar sind als andere Immunsera.Durch Verwendung staatlich geprüfter Testsera, ferner frischer Blutkörperchen vom Institutspersonal oder andern Spendern, mit bekannten MN-Eigenschaften wird eine ganz wesentliche Vereinfachung der MN-Bestimmung bedingt sein, sodaß diese wichtige neue Untersuchungsmethode auch durch andere Sachverständige ausführbar ist. Nähere diesbezügliche Vorschriften wären evtl. durch den Reichsgesundheitsrat noch auszuarbeiten.HerrSeiffert-Freiburg: Das Referat von HerrnSchiff hat eingehend den komplizierten Charakter der M- und N-Bestimmung dargelegt. Derartig komplizierte Bestimmungen gehören zunächst grundsätzlich in die Hand des Spezialisten, in diesem Falle des Serologen. Solange genügend Serologen zur Herstellung der Sera, zur Durchführung der Untersuchungen und vor allem zur Bewertung (Fehlerquellen) zur Verfügung stehen, ist nicht einzusehen, warum man Nichtspezialisten damit betrauen soll. — Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera läßt sich zur Zeit nichts sagen.HerrB. Mudeller erwähnt, daß auch im Halleschen Institut mit der Ausarbeitung der Technik der Herstellung der Sera begonnen wurde. Er fragt, ob man immunisierte Kaninchen zwecks Serumgewinnung töten muß, oder ob sich der Titer hält, wenn das Tier am Leben bleibt. Er rät in Zweifelsfällen zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Serologen.HerrLaubenheimer-Frankfurt warnt vor Durchführung der Untersuchung auf M und N durch nicht genügend vorgebildete Untersucher, da sonst Fehlbestimmungen unvermeidlich sind und die Methode in Mißkredit kommen muß. Er verlangt für Antisera, die von der Industrie hergestellt werden, staatliche Kontrolle. Über die Haltbarkeit der M- und N-Sera wissen wir noch nichts. Trookensera A und B sind 3 Jahre lang als wirksam beobachtet worden.HerrPietrusky-Bonn: Die Untersuchungen auf M und N lassen sich in gerichtsärztlichen Untersuchungen ausführen, wenn die Untersucher genügend eingearbeitet sind. Wenn darauf hingewiesen wird, daß Fehldiagnosen bei den alten Blutgruppen zu dem wenig erfreulichen bekannten Urteil des Kammergerichts geführt haben, so sei bemerkt, daß diese Diagnose nicht in einem gerichtlichmedizinischen Institut, sondern in einem serologischen gestellt worden sind.HerrCrome-Bonn betont, daß die Bonner Untersuchungen auf M und N durchaus, dem Ergebnis nach, das Merkmal der objektiven Sicherheit tragen.HerrMeixner-Innsbruck hat vor Jahren mit getrockneten Präcipitinen die in für die Einzeluntersuchungen abgemessenen Mengen abgegeben wurden, ausgezeichnete Erfolge gehabt und sie durch Jahre unverändert gefunden. Von der staatlichen Untersuchung solcher Sera verspricht er sich nichts, sie wird verhängnisvolle Fehlbestimmungen nicht verhüten. Die Hauptsache ist, daß Sachverständige, die nicht imstande sind, alle gegen Täuschungen erforderlichen Vergleichsuntersuchungen auszuführen, und die nicht das Verständnis für die Notwendigkeit solcher Vergleichsuntersuchungen haben, von diesen Aufgaben überhaupt die Hand lassen.HerrSchiff (Schlußwort): Die Frage der Haltbarkeit der Sera läßt sich nicht allgemeingültig beantworten. Ich habe ein Anti-M-Serum nach mehr als 4 Jahren noch brauchbar gefunden, andere Sera waren schon nach kurzer Zeit stark abgeschwächt; absorbierte gebrauchsfertige Sera halten sich im allgemeinen höchstens wenige Wochen, siekönnen aber gefroren auch einmal viele Monate brauchbar bleiben. Eigene Versuche mit getrocknetem Serum fielen ermutigend aus, sind aber noch nicht abgeschlossen. Im immunisierten Tier (Frage von HerrnB. Mueller) hält sich der Titer nicht dauernd, er kann aber auch nach dem Absinken durch eine oder wenige Reinjektionen (evtl. intraperitoneal) wieder hochgetrieben werden. Die MN-Methode ist im Prinzip einfach, mit den HerrenLaubenheimer, Mayser undSeiffert muß aber vor einer Unterschätzung der Gefahr von Fehldiagnosen gewarnt werden. Mit HerrnLaubenheimer halte ich die staatliche Kontrolle der Handelssera für unerläßlich, das Schwergewicht der Kontrolle muß unabhängig hiervon bei dem Untersucher selbst liegen, der nicht nur die Routinediagnose mit gebrauchsfertig absorbiertem Serum kennen darf, sondern auch die Verfahren zur Kontrolle der Sera und der Einzelbefunde beherrschen muß. Erst wenn man seine Befunde kontrolliert, erkennt man, ob serienweise ausgeführte Routineuntersuchungen zu 100% richtig waren, rein gefühlsmäßig kann niemand, am wenigsten der ungeübte Untersucher, die Überflüssigkeit von Kontrolluntersuchungen proklamieren. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse nicht anders als bei den 4 Blutgruppen.  相似文献   

4.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Pietrusky: HerrNeugebauer-Prag berichtet über 2 Fälle von Selbstmord durch elektrischen Strom. Der eine geschah durch Erklettern eines Hochspannungsmastes; bei dem zweiten wurde Strom von 220 Volt Spannung benutzt. Gegenüber solchen erwiesenen Selbstmordhandlungen stehen Starkstromtodesfälle infolge von leichtsinnigem Erklettern von Hochspannungsmasten. Die letzte Entscheidung, ob es sich um Selbstmord oder Unglücksfall handelt, kann nur durch Sicherstellung der näheren Tatumstände erbracht werden.HerrMeixner-Innsbruck macht darauf aufmerksam, daß durch künstliche Atmung die Blutverteilung nach Tod aus verschiedener Todesursache vollständig geändert wird. Er fand in solchen Fällen mehrmals sehr frühzeitig das Bauchfell lebhaft rot verfärbt oder auch sonst Zeichen früher Blutdurchtränkung. Solche Leichen faulen rasch. Die postmortale Blutsenkung wird bei künstlicher Atmung deutlich verzögert, während wieder nach deren Aufhören die Totenflecke sehr rasch auftreten. — Bei einem Hochspannungsunfall (120000 Volt) fand sich ausgedehnte Verbrennung 1. und 2. Grades der Körperoberfläche und in ungefähr gleicher Ausdehnung Brandspuren der Kleider, jedoch nur an deren innersten Schichten. Es wird daraus geschlossen, daß der Strom offenbar an der Körperfläche abgeflossen ist. Ähnliche Veränderungen wurden angrenzend an Zerstörungen durch elektrischen Lichtbogen gefunden, indem weit unter die Kleidung hin flächenhafte Brandwunden mit Verbrennung der inneren Kleiderschichten zustande gekommen waren.HerrWalcher-Würzburg weist auf das gelegentliche Fehlen von Strommarken hin. Bei einem Massenunfall, wo 6 Arbeiter in einem Niederspannungsstromkreis geraten waren, hatten die 5 Überlebenden deutliche Strommarken. Der 6. tödlich Verunglückte zeigte dagegen keine Strommarke, wies aber deutliches Lungenödem auf.HerrK. Reuter-Breslau empfiehlt auf Grund einschlägiger Beobachtungen bei Hochspannungstodesfällen die Lungen auch auf Fettembolie zu untersuchen.HerrSchrader-Halle a. d. S. weist die völlig einseitige AuffassungKoeppens zurück, daß angeblich Lungenödem bei elektrischem Tode nicht vorkommen könne, weil dieser Tod ein Sekundenherztod sei (nachKoeppens Ansicht) und sich Lungenödem im günstigen Fall erst zunehmend im Verlauf von Stunden entwickle.Herr Buhtz-Jena macht auf die mikrospektrographische Identifizierung des Stromleiters aufmerksam. Weiterhin gibt er eine Beobachtung bekannt, wo es infolge Übersehens der Strommarke und Verkennung von Verletzungen zu einer Verwechslung eines elektrischen Todes mit einem Verkehrsunfall kam; erst die Sektion brachte die Klärung.  相似文献   

5.
Ohne ZusammenfassungIn Anlehnung an den auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin im September 1932 gehaltenen Experimentalvortrag.HerrSchwarzacher: Es ist der Einwand zu erheben, daß bei dem O-Nachweis technisch in den Lungen die unüberwindliche Schwierigkeit besteht, wie man die Lungen ohne fremde O-Zufuhr an die Reaktionen heranbringt.HerrMueller weist darauf hin, daß das Lungengas allmählich den Sauerstoff fast verliert, daß es anderseits praktisch nicht recht möglich ist, das Lungen gas ohne Verunreinigung durch Luftsauerstoff zu gewinnen.HerrMeixner: Für die Anwendbarkeit des vorgeschlagenen Verfahrens zum Nachweis der Luftembolie muß die Vorfrage geprüft werden, was freier Sauerstoff in einem Gasgemisch innerhalb des Herzens bedeutet; ob er auch in Fäulnis-gasen vorkommt, und wieviel anderseits vom O eingedrungener Luft verschwindet. Ich habe vor mehr als 10 Jahren Gasanalysen zur Prüfung dieser Frage anstellen lassen. Sie wurden nicht beendet, da ich die Chemikerin durch Heirat verlor. Die anfänglichen Ergebnisse waren nicht ermutigend, doch möchte ich nicht ausschließen, daß ihre Fortsetzung Grundlagen für die Anwendung des empfohlenen Verfahrens schafft.  相似文献   

6.
    
Ohne Zusammenfassung Wechselrede, zum Vortrage Pietrusky: HerrB. Mueller-Göttingen weist auf die Notwendigkeit eines gerichtlich-medizinischen Unterrichts der Polizei- und Gendarmeriebeamten hin. Die staatliche Kriminalpolizei sei meist ganz gut unterrichtet, Gendarmerie- und Polizeibeamte seien jedoch diejenigen, die zuerst am Tatort wären.HerrMerkel-München betont nachdrücklichst für die anwesenden Vertreter der Rechtspflege die aus den Darlegungen des Vortragenden sich ergebenden praktischen Gesichtspunkte, insbesondere die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Vornahme von Leichenöffnungen bei nicht ganz einwandfreien und unklaren Todesfällen; dieselben sollten aber auch nur vontüchtig gerichtlich-medizinisch geschulten Gerichtsärzten vorgenommen werden. Die dabei entstehenden Kosten sollten keine so große Rolle spielen gegenüber der Feststellung des Tatbestandes. Immer wieder sind von uns auf Grund unserer reichhaltigen Erfahrungenhauptamtlich tätige Gerichtsärzte zu fordern und eine Verbindung mit verwaltungsärztlicher Tätigkeit (Kreisärzte)abzulehnen, zumal diese letztere im neuen nationalsozialistischen Staate ganz andere Zwecke und Ziele verfolgt und allein die ganze Arbeitskraft des Kreisarztes absorbiert. Bei Doppelstellungen, wie sie meist — außer Bayern und in wenigen Fällen auch noch in Bayern — bestehen, muß daher notwendig die für Staat und Rechtssicherheit so unentbehrliche und wichtige gerichtsärztliche Tätigkeit zu kurz kommen; erfreut sie sich doch bei den Amtsärzten keiner besonderen Wertschätzung. In Bayern hat sich die seit vielen Jahrzehnten fast ganz durchgeführte Trennung in Bezirks- und Landgerichtsärzte zum Vorteil der praktischen Rechtspflege glänzend bewährt und sollte auch sonst außerhalb Bayerns, besonders in Preußen, durchgeführt werden. Es sind daher, wo notwendig, eher größere Gerichtsbezirke füreinen voll besoldeten Gerichtsarzt mit Beschränkung auf die gerichtsärztliehe und sozial-versicherungsärztliche Tätigkeit zu bilden. Wir wünschen aber auch entsprechend den größeren Anforderungen an die beruflichen Fähigkeiten der Gerichtsärzte im Dritten Reich eine intensivere Fachausbildung in der gerichtlichen Medizin, die zweckmäßig in den gerichtlich-medizinischen Universitätsinstituten zu bieten und evtl. noch außerdem in der Tätigkeit als Hilfsarzt oder Medizinal-Assessor bei größeren Gerichten bzw. anerkannt tüchtigen vollbesoldeten Gerichtsärzten gewährleistet wäre. Diese Hilfsarzttätigkeit müßte aber auch überall auf das Dienstalter bei der Anstellung als Gerichtsarzt angerechnet werden Andererseits muß noch mehr für die dauerndeFortbildung der Gerichtsärzte getan werden, insbesondere durch die Gewährung von Sektionsmöglichkeit und durch Kennenlernen der neueren kriminalistischen und gerichtlich-medizinischen Forschungsergebnisse und Untersuchungsmethoden, was wieder zweckmäßig in den gerichtlich-medizinischen Instituten zu geschehen hätte. Vorbildlich waren auch in dieser Beziehung die Verhältnisse inBayern, bis die landgerichtsärztliche Tätigkeit in den letzten Jahren etwas im Kurswert bei den Staatsbehörden — nicht bei den Richtern — gesunken ist; es wäre zu hoffen, daß auch die anderen Länder aus der Darstellung der Verhältnisse in Bayern Anregungen empfangen. Neben der Notwendigkeit häufigerer Sektionen zur Feststellung des Tatbestandes bei gewaltsamem Tod, von denen auch wieder in Bayern viel mehr Gebrauch gemacht wird wie außerhalb Bayerns, soll auch die Wichtigkeit der fachspezialistischen Untersuchungen betont werden. Ähnlich wie in Bayern die sog. Medizinal-Komités an den 3 Landesuniversitäten mit Anlehnung besonders an die gerichtlich-medizinischen Institute mit allen Spurenuntersuchungen (kriminalistische, chemische, physikalische, histologische, serologische usw.) regelmäßig betraut werden, was sich nach meiner mehr wie 20 jährigen Erfahrung sehr bewährt hat, so sollten auch anderwärts diese Spurenund fachwissenschaftlichen Untersuchungen ausschließlich solchen in den gerichtlich-medizinischen Instituten verankerten Untersuchungsstellen überwiesen werden und nicht auf Verdienst hin arbeitenden Privatinstituten. Gewisse, mit derartigen Untersuchungen verknüpfte Kosten lohnen sich reichlich für die Rechtspflege und sollten von allzu ängstlichen Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichtern nicht gescheut werden.HerrWirz-München betont, daß die im Vortrage gestellten Forderungen nur unter zwei Voraussetzungen erfüllt werden könnten: Es müsse eine größere Anzahl von gerichtlichen Medizinern zur Verfügung stehen, und es müsse fernerhin bei der Fortbildung der Ärzte, die in einem kommenden Reichsärztegesetz voraussichtlich allen Ärzten zur Pflicht gemacht werden würde, auch die gerichtliche Medizin ihren Platz haben.HerrPietrusky-Bonn stimmt in seinem Schlußwort HerrnWirz dahin zu, daß zur Zeit nicht die Möglichkeit bestehe, schon jetzt die erforderliche Zahl von Fachärzten für gerichtliche Medizin zu beschaffen. Ein großer Fortschritt wäre aber schon die Betrauung der gerichtlich-medizinischen Universitätsinstitute mit den Leichenöffnungen in einer ganzen Provinz oder in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken. Die Institute wären glücklich, die Leichenöffnungen auch ohne Entschädigung vornehmen zu können, wenn ihnen nur die Fahrtkosten ersetzt oder ein eigener Kraftwagen zur Verfügung stehen würde.  相似文献   

7.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Dierkes-Marburg: HerrBuhtz-Jena, fragt an, ob bei den Untersuchungen die Jahreszeiten berücksichtigt werden.HerrNippe-Königsberg wirft die Frage auf, wie schnell histologisch verwertbare Erscheinungen bei kurzfristig im Wasser gelegenen Leichen auftraten.HerrSchrader-Halle macht geltend, daß Zeitschätzungen aus der Lockerung und Ablösung der Oberhaut nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung zahl reicher üßerer Paktoren möglich sind. Schon nach 2–4 Tagen kann in heißer Jahreszeit in unseren Gegenden eine weitgehende Lockerung bis zur handschuhfingerartigen Ablösung zustande kommen, wie bei zwei einschlägigen Beobachtungen festzustellen war.HerrFörster-Marburg: Zweck der Untersuchungen war vor allem, die Wirkung des Wassers auf das funktioneile elastische System zu studieren. Whrend bei lngerer Wasserwirkung das übrige Gewebe noch frbbar ist, können die elastischen Fasern nicht mehr dargestellt werden, obwohl diese bekanntermaßen sonst gegen Fülnis resistent sind. Diese Ergebnisse sind auch für die Histologie der Lungen Ertrunkener bedeutungsvoll, bei denen dieser Schwund gleichfalls zu finden ist.HerrBreitenecher-Wien: Die Faltenbildung der Oberhaut in der Waschhaut erklrt sich in einfacher Weise dadurch, daß jede Epithelzelle durch Wasseraufnahme quillt. Geschieht dies im Zellverband, so ist die notwendige Folge, daß sich die Oberhaut in Falten legen muß, da sie gewissermaßen zu groß geworden ist. HerrDierkes-Marburg (Schlußwort) hält den Einfluß der Temperatur für Entstehung und Ablösung der Waschhaut für gering. Er konnte bei Einwirkung sehr niedriger und relativ hoher Temperaturen keine wesentlichen Unterschiede, besonders im elastischen System, feststellen. Auch erscheint es ihm unwahrscheinlich, die typische Faltenbildung als eine reine Folge von Quellungsvorgngen der Epithelzellen anzusehen.  相似文献   

8.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Vortrag Körtke-Hamburg: HerrSchrader-Halle weist auf die systematische hirnanatomischen Untersuchungen an Kriegsverletzten vonEsser hin. HerrNippe-Königsberg betont, daß progressive Paralyse und Schizophrenie durch Traumen in Auslösung und Verlauf nicht beeinflußbar sind.HerrMueller-Heidelberg hebt die rechtliche Fragestellung hervor. Der Gutachter muß beweisen, daß mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein kausaler Zusammenhang besteht; Möglichkeiten genügen nicht. HerrBöhmer-Düsseldorf: Die Tabes zeigte bei Kriegsteilnehmern keinen anderen Verlauf als sonst. Dies spricht gegen die Annahme, daß die Krankheit durch exogene Faktoren wesentlich beeinflußt werden könne.  相似文献   

9.
Ohne Zusammenfassung Aussprache zum Referat Förster (Kindstötung) HerrBuhtz-Breslau weist darauf hin, daß es in jedem Fall ein Kunstfehler ist, bei fraglicher Kindstötung die histologische Lungenuntersuchung zu unterlassen. Bedeckung mit weichen Gegenständen (Tüchern, Betten, Kissen) ist die häufigste Todesursache bei Neugeborenen. Es ist hier besonders schwer, den Richter davon zu überzeugen, daß Vorsatz vorliegt.HerrHausbraand-Königsberg: Dem obersten Teil des kindlichen Rückenmarks drohen Gefahren, die durch verschiedene Stellungen der Wirbelsäule auch bei spontanen Geburten zustande kommen können. Es sind vorwiegend Verengerungen des Wirbelkanals durch Vortreten des Epistropheuszahnes und durch. Subluxation des 2. und 3. Halswirbels. An einer größeren Reihe von Neugeborenensektionen (103 Fälle) konnteHausbrand 4mal isolierte Blutungen in den obersten Epiduralraum verbunden mit kleinen Blutungen in der Rückenmarksubstanz, nachweisen. Ferner fand er im obersten Halsmark eines 5 Tage und eines 7 Tage alten Kindes umschriebene Anhäufungen von Fettkörnohenzellen ohne gröbere intrakranielle Verletzungen. Eines dieser Kinder hatte klinisch die Zeichen der allgemeinen Muskelhypertonie sowie eine Schiefhaltung des Kopfes dargeboten. Derartige Verletzungen kommen wohl auch als Ursache von vorzeitiger intrauteriner Atmung in Betracht. Zu ihrer Erfassung ist sachgemäße Öffnung des Wirbelkanals bei jeder Neugeborenensektion, besonders in unklaren Fällen, erforderlich. Die Sektionsvorschriften müßten entsprechend ergänzt werden.HerrSchmitz-Mannheim: Unter Schilderung eines Grenzfalles von Kindestötung- und fahrlässiger Tötung wird betont, daß im Unterlassen der Unterrichtung oder der Beiziehung eines Arztes bzw. Hebamme zu gegebener Zeit Fahrlässigkeitsbehandlung zu erblicken ist, für welche die Kindesmutter strafrechtlich einzutreten hat.HerrBöhmer -Düsseldorf: Die elastischen Fasern des Lungengewebes widerstehen auch der Eintrocknung und chemischen Einflüssen, so daß die zeitlichen Grenzen bei histologischen Lungenproben nicht weit genug gesteckt werden können.HerrMueller-Heidelberg regt Untersuchungen über die Frage an, wieviel Mädchen aus bestimmten Volksschichten über Geburtsvorgänge wissen.HerrSchneider-Wien verweist auf die Notwendigkeit der strengen begrifflichen Unterscheidung zwischen überstürzter Geburt (Partus praecipitatus im Sinne der Geburtshilfe) und Sturzgeburt nach Auffassung der gerichtlichen Medizin.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Eisen- und Stahlwerkzeuge rosten bei sonst gleichen Bedingungenan blutbefleckten Stellen schneller als an nichtbefleckten, selbst wenn das Blut sofort lufttrocken war.Offenbar beschleunigen noch im Blut vorhandene katalytisch wirkende Stoffe die Reaktion Eisen-Sauerstoff. An Werkzeugen aus nichtrostendem Eisen und Stahl wird dieRostbildung je nach der Güte und Zusammensetzungunterbunden oder mindestens sehr stark herabgesetzt. An guten, nichtrostenden Eisen- undStahlsorten bleiben Formelemente und Farbstoff des Blutes selbst bei ungünstigen Witlerungseinflüssen verhältnismäßiggut erhalten, während der Blutnachweis an den zur Untersuchung verwendetenleichtrostenden gewöhnlichen Eisenklingen selbst bei glatter Oberfläche unter ungünstigen Witterungsverhältnissen oft schon nach 5–6 Wochen nicht mehr gelingt. Blutbeschmutzungen fördern also die Rostbildung, während andererseits der Rost den Blutnachweis beeinträchtigt. Für die Praxis ergibt sich hieraus, daß dergerichtliche Sachverständige, besondersbei blutigen Verbrechen bereits zu der ersten Ermittlung am Tatort zugezogen werden muß, damit unter seiner fachmännischen Leitung Blutflecke und blutbeschmutzte Tatwerkzeuge sofort nach der Tat sachgemäß aufgehoben und untersucht werden. Nur so kann vermieden werden, daß Umfang, Form und Verteilung oder das Vorhandensein von Blutspuren überhaupt infolge nachträglicher Veränderung durch. Rostbildung nicht mehr nachweisbar ist.HerrR. M. Mayer empfiehlt Darstellung von Hämatoporphyrin und Isolierung unter Zugrundelegen der Willstaedterschen Salzsäurezahl.HerrFraenckel: Der Blutnachweis zwischen Rost auf Klingen durch den Opakilluminator sollte nicht vergessen werden. Die recht einfache Technik gibt doch ausgezeichnete Formbilder des angetrockneten Blutes, die von Rost gut zu unterscheiden sind.HerrZiemke bemerkt, daß die Versuche des Vortragenden sehr interessant und verdienstvoll sind. Den Opakilluminator in der alten Form hält er nicht für leistungsfähig und benutzt ihn in vorkommenden Fällen überhaupt nicht mehr.  相似文献   

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