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1.
Zusammenfassung Die Beobachtung eines absoluten Nahschusses aus einem Jagdgewehr (Drilling) mit Ausbildung einer charakteristischenWerkgartnerschen Schürfungs- und Stanzverletzung, die zu einer vollständigen Wiedergabe des Waffengesichtes führte, wird mitgeteilt. Aus dem Mechanismus des Schußablaufes und dem Stanzmarkenbefund werden Rückschlüsse auf die Entstehung der Schürfungs- und Stanzverletzung im allgemeinen gezogen. Danach ist allein maßgebend die rückwirkende Expansionskraft der Explosivgase unter Mitwirkung der Eigenelastizität der im Schuß gespannten Haut. Im Bereich der Schrotläufe ließ sich neben dem äußeren Dehnungsring (Hausbrandt) durch die äußere Laufkante auch eine Schürfungslinie durch die innere Laufkante beobachten. Die Annahme, daß der unmittelbar nach Austritt der Explosivgase an der Laufmündung wirksam werdende Sog für die Entstehung des Schürfhofes mit verantwortlich ist, ist nicht erforderlich. Im übrigen decken sich die eigenen Beobachtungen mit den diesbezüglichen experimentellen Untersuchungsergebnissen vonHausbrandt.  相似文献   

2.
Zusammenfassung Die Bedeutung der Anastomosen zwischen Arteria pulmonalis und Arteria bronchialis und der davon abgehenden arterio-venösen Anastomosen für die Mikroembolie in der Lunge wird dargestellt. Da bei Luftembolie nur sehr selten eine Mikroembolie zustande kommt, müssen für den Übertritt kleiner Luftblasen über die genannten Anastomosen in die Vena bronchialis besondere Verhältnisse gegeben sein. Der Druck in der Arteria bronchialis muß abfallen, so daß über eine Strömungsumkehr Blut und damit möglicherweise auch kleine Luftblasen aus der Arteria pulmonalis über die genannten Anastomosen in die Vena pulmonalis gelangen können.Nach einem Vortrag, gehalten auf der 65. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin St. Gallen 9.–13.9.1986  相似文献   

3.
Zusammenfassung Funktioneller und nutritiver Lungenkreislauf sind durch Anastomosen zwischen Arteria pulmonaris und Arteria bronchialis verbunden. Diese Anastomosen haben die Struktur von Sperrarterien, von denen arterio-venöse Anastomosen in den Plexus peribronchialis ausgehen. Über die Anastomosen wird der Arteria pulmonalis Strömungsenergie zugeführt und arterielles Blut dem venösen beigemischt. Dadurch ist eine Aortalisation der Lunge möglich. Bei einer Strömungsumkehr gelangt venöses Blut in die Arteria bronchialis. Die Besonderheiten des Lungenkreislaufs haben für die vitalen Reaktionen in Form von Embolien Bedeutung. Dies gilt für die Makroembolie und für die Mikroembolie. Die Makroembolie beweist die Funktionalität des Systems, wenn die Arteria pulmonalis vor dem Abgang der Anastomosen verschlossen ist einmal dadurch, daß unter bestimmten Bedingungen kein Infarkt, zum anderen dadurch, daß unter gewissen Gegebenheiten ein Infarkt entsteht und der Infarkt hämorrhagisch ist und eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Die Mikroembolie liegt jenseits der beschriebenen Anastomosen. Steigt bei Mikroembolie stärkeren Grades der Druck in der Arteria pulmonalis, kann Blut aus der Arteria pulmonalis in die Arteria bronchialis übertreten. Da von den Sperrarterien auch arteriovenöse Anastomosen abzweigen, können so Mikroemboli in den großen Kreislauf gelangen. Demnach erklärt das beschriebene System den Übertritt von Mikroemboli in den großen Kreislauf, ohne daß das Kapillarfilter der Lunge passiert wird, eine stärkere Mikroembolie ihrerseits wiederum beweist die Funktionalität des Systems.Referat, gehalten auf der 66. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Bonn (8.–12. September 1987)  相似文献   

4.
Zusammenfassung Am auffälligsten ist das geradezu lawinenartige Anwachsen der Rechtsmaterie Arztrecht. Zwar besteht generell zwischen medizinischer und rechtlicher Entwicklung ein enger Zusammenhang; es läßt sich aber fragen, inwieweit dabei Neuentdeckungen und Fortentwicklungen der Medizin im Vordergrund stehen und inwieweit der Schwerpunkt im Bereich der Rechtsfortbildung liegt.Wie medizinische Fortschritte zu neuen Rechtsproblemen führen können, hatte besonders eindrucksvoll die schon länger zurückliegende Diskussion um den Hirntod gezeigt. Aktuell ist jetzt angesichts der Fortschritte der Wiederbelebung und der Intensivmedizin die Frage der Begrenzung von ärztlichen Pflichten und Rechten zur Lebenserhaltung bei entscheidungsunfähigen Patienten in aussichtslosen Fällen. Das zeigt besonders die Diskussion um die Verbindlichkeit von Patiententestamenten, in denen Gesunde für den Eintritt eines derartigen Falles auf Behandlung verzichten. Entscheidend wird der nach den Gesamtumständen zu ermittelnde, jeweils gegenwärtige mutmaßliche Patientenwille bleiben. — Neue Fragen der ethischen und rechtlichen Begrenzung des technisch Machbaren geben auch die Möglichkeiten der Weiterzüchtung von Embryonen aus legalen Schwangerschaftsabbrüchen oder extrakorporal befruchteten Eizellen zur Gewinnung von Transplantaten auf, ebenso die Möglichkeiten der Implantation extrakorporal befruchteten Eizellen in die Gebärmutter, u. U. einer gemieteten Gebär-Amme. Neben ethischen und arztrechtlichen Problemen würden hier ähnliche Abstammungsfragen auftreten, wie sie jetzt bei der künstlichen heterologen Insemination aktuell geworden sind. Hier könnten in nächster Zukunft auch für Ärzte, die solche Maßnahmen durchführen, Fragen der Haftung und der Begrenzung der Schweigepflicht gegenüber dem Samenspender zum Gegenstand von Prozessen werden. — Aktuelle Probleme der fehlgeschlagenen Sterilisation und der aus ärztlichem Verschulden unterbliebenen, aus eugenischen Gründen indizierten Schwangerschaftsunterbrechung sind jedoch primär dadurch bedingt, daß die Rechtsordnung — wenn auch vielleicht mit akzeptablen Gründen — ärztliche Rechtspflichten statuiert, die letztlich auf eine Verhinderung der Entstehung menschlichen Lebens hinauslaufen. — Als weitere, primär durch Fortschritte auf medizinischem Gebiet ausgelöste Rechtsfragen wird man noch die durch die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung gegebenen Konflikte zwischen Allgemeininteressen, Datenschutz und Schweigepflicht ansehen können, ferner Fragen des Strahlenschutz- und Arzneimittelrechts sowie die Rechtsfragen bei kontrollierten Therapiestudien, bei denen ein Zufallsentscheid über die Behandlungsart zur Ermittlung der besseren Therapie mit statistischen Methoden getroffen werden müßte, nach den Grundsätzen der Rechtsprechung aber bereits eine Patientenaufklärung über statistisch nicht signifikante Trends zu erfolgen hätte. Schließlich mag man angesichts der zunehmend differenzierten Arbeitsteilung noch die Rechtsprobleme der Verantwortlichkeit beim Teamwork zu den primär durch Fortschritte der Medizin bedingten Rechtsproblemen rechnen, wenn man diesen Problemkreis weit faßt.Trotzdem ist das Anwachsen der Rechtsmaterie ganz überwiegend auf die Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Schrifttum zurückzuführen. Dabei liegt der Schwerpunkt deutlich auf der Fortbildung des zivilen Haftungsrechts, weit weniger im Bereich des Strafrechts. — Dies hängt insofern wieder mit den allgemeinen Fortschritten der Medizin zusammen, als mit der Erweiterung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten nicht nur die Zahl der unvermeidbaren Eingriffsrisiken, sondern auch die Zahl der vermeidbaren Fehler, insbesondere aber die der schwer vermeidbaren Fehler zunimmt, so daß immer schwerer zwischen unvermeidbaren Eingriffsrisiken und vermeidbaren Behandlungsfehlern unterschieden werden kann.Um die heikle Verschuldensfrage von der finanziellen Arzthaftung abzukoppeln, war deshalb vorgeschlagen worden, über eine ärztliche Gefährdungshaftung oder eine Patienten-Risikoversicherung die Entschädigung fur Behandlungsmißerfolge unabhängig vom Verschulden zu regeln. Diese Bemühungen wurden aber als letztlich doch nicht sachgerecht empfunden und sind inzwischen aufgegeben worden.Es blieb die Einsicht, daß die zivile Arzthaftung oft an minimale Fehlleistungen und ein Verschulden minder schwerer Art anknüpfen muß — an schwer beweisbare Sachverhalte also, für die auch der strafrechtliche ethisch-moralische Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung nicht angemessen wäre. Die Rechtsprechung fand den problematischen Ausweg, die zivilrechtliche Arzthaftung vorzugsweise über den minder schwerer Vorwurf der Aufklärungspflichtverletzung zu begründen, da für die Aufklärung der Arzt beweispflichtig ist. Daraufhin wurden jedoch die Anforderungen an die Aufklärung zunehmend höhergeschraubt, und dies zwang die Ärzteschaft, die Aufklärung immer weiter auszudehnen und durch Aufklärungs-broschüren sowie durch vom Patienten zu unterzeichnende Aufklärungs-formulare beweismäßig abzusichern. Es entstand eine spezifisch deutsche Spielart der Defensivmedizin, eine Kultur des Kleingedruckten (Weyers 1978), die das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu zerstören droht. — Die Rechtsprechung hat dies erkannt und versucht offenbar, sich wieder näher am Behandlungsfehler als dem eigentlichen Haftungsgrund zu orientieren: Sie stellt besondere Anforderungen an den ärztlichen Sachverständigen und die richterliche Auseinandersetzung mit seinem Gutachten. Dem Arzt werden Pflichten zur Dokumentation wichtiger Befunde und Behandlungsmaßnahmen auferlegt; bei Dokumentationslücken und Befunderhebungsmängeln trifft ihn jetzt die Beweislast. Dem Patienten werden Einsichtsrechte in die objektiven Daten der Krankenunterlagen zugebilligt, nicht jedoch in persönliche Aufzeichnungen des Arztes und in psychiatrische Unterlagen.Dies mag noch zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen; im Prinzip scheint dieser Weg jedoch besser als der Umweg über die Aufklärungspflichtverletzung — vorausgesetzt, daß es der Rechtsprechung gelingt, damit die Aufklärungspflicht allmählich wieder auf ein erträgliches Maß zurückzuschrauben, ohne gleichzeitig die Anforderungen an die Dokumentations- und Befunderhebungspflicht zu überspannen und den Ärzten generell die Beweislast bei Behandlungsmißerfolgen aufzubürden. Dazu bedarf es allerdings der kritischen Objektivität ärztlicher Sachverständiger. Zunehmend wichtiger wird auch die Aus- und Fortbildung von Berufsregeln und beruflichen Standards durch ärztliche Organisationen und Fachgesellschaften, die der Ärzteschaft Orientierungshilfen und dem Recht zugleich Beurteilungsmaßstäbe bieten können.Einführungsreferat, gehalten auf der 62. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Lübeck, 6.–10. September 1983  相似文献   

5.
Zusammenfassung Bei gleichzeitiger Bestimmung des Alkoholgehaltes im Serum und in dem von der freigelegten Grundfläche einer Cantharidenblase mittels Unterdruck abgesaugten Gewebssaft (Intercellularflüssigkeit) liegen die Gewebssaftwerte stets unter den Serumspiegeln. Während die Abstände beider Kurven im ansteigenden Kurventeil infolge der unübersichtlichen Resorptionsverhältnisse meist unregelmäßig sind, laufen die Kurven im absteigenden Teil fast parallel. Der Gipfelwert wird gleichzeitig erreicht.Die geringeren Saftwerte lassen sich durch Verdampfen größerer Alkoholmengen infolge der Absaugung durch Unterdruck, womit im Prinzip eine Vakuumdestillation nachgeahmt wurde, erklären.Das wiederum läßt die Vermutung gerechtfertigt erscheinen, daß die Gewebssaftwerte in Wirklichkeit höher als festgestellt liegen und daß die resultierenden Kurven in Übereinstimmung mit den bisher bekannten experimentellen Ergebnissen zumindest in der Abbauphase nicht wesentlich von den Serumkurven abweichen, wobei es offen bleiben muß, ob eine geringe zeitliche Verspätung der Saftkurven statt hat.Trotz der methodischen Schwächen unserer Untersuchung, wird man vor allem auch im Hinblick auf das gleichzeitige Erreichen der Gipfelwerte beider Kurven den Schluß ziehen dürfen, daß sich der Diffusionsausgleich zwischen Blut und Gewebe nach abgeschlossener Resorption recht schnell vollzieht und daß demzufolge ein Blutalkoholgehalt auch für den Gewebsalkoholspiegel repräsentativ ist.Die vorliegende Mitteilung wurde auszugsweise als Vortrag auf dem Kongreß der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin in Marburg 1956 gehalten.  相似文献   

6.
Zusammenfassung Es werden zunächst einige Vergiftungsfälle aus der Literatur der letzten Jahre angeführt und dann 2 tödliche medizinale Kupfersulfatvergiftungen, die sich durch Verwechslung von zur Magenausheberung verwendeter Coffeinreizlösung mit Kupfersulfatlösung ereignet haben, eingehender beschrieben. Die Verteilung des Kupfers im Körper und seine Ausscheidung konnte vonSchubert durch experimentelle Verwendung von Badiokupfer einwandfrei geklärt werden. Nach diesen Untersuchungen weist die Leber zu allen Zeiten den weitaus größten Kupfergehalt auf. Die Kupferausscheidung vollzieht sich im wesentlichen über das Gallengangsystem in bedeutend geringerem Ausmaße durch die Nieren. Kupfer wirkt außer auf den peripheren Kreislauf hauptsächlich auf die roten Blutkörperchen im Sinne einer Hämolyse. Bei länger dauernder Vergiftungszeit findet sich ein ganz ähnliches Blutbild wie bei der perniziösen Anämie. Auf Grund der hier beschriebenen Vergiftungsfälle spielt für den Verlauf der Vergiftung außer der zugeführten Kupfersulfatlösung (Menge und Konzentration) dem Alter und der Konstitution, sicher auch die Temperatur der Lösung und der Zustand der Magenschleimhaut eine wesentliche Rolle. Schließlich wird noch gutachtlich zu diesen Fällen Stellung genommen.  相似文献   

7.
Zusammenfassung An 50 erwachsenen Männern und 30 erwachsenen Frauen wurde mit Hilfe der Langerschen Zahlen die Körpergröße aus der jeweiligen Fuß- und Handlänge errechnet.Dabei konnte eine Übereinstimmung mit der vonLanger für die Hand angegebenen Verhältniszahl festgestellt werden, während der Faktor für den Fuß bedeutend geringer war und einen Durchschnittswert von 6,88 für den Mann und 7,04 für die Frau ergab.  相似文献   

8.
Zusammenfassung In Fortführung früherer tierexperimenteller Untersuchungen konnte festgestellt werden, daß die abnormen Erscheinungen nach Einverleibung von Alkohol-Antabus genauso wie die nach gleichzeitiger Verabreichung von Präparaten der Pyrazolonreihe, von barbitursäure- sowie isonicotinsäurehydrazidhaltigen Medikamenten und Alkohol nur zum Teil auf eine Erhöhung des Acetaldehydspiegels im Blut zurückzuführen sind. Ein Teil der Symptome dürfte durch eine vielfach nicht unbeträchtliche Steigerung der Brenztraubensäure (BTS) im Blut, zumindest bei Ratten, hervorgerufen werden. Der Nachweis des Acetaldehyds sowie der BTS im Serum geschahen auf enzymatischem Weg. Normalerweise fanden sich im Serum von Ratten 1,2±0,15 mg-% BTS. Nach einer l–3tägigen Medikamentbehandlung (Antabus, Irgapyrin, Butazolidin, Rimifon Phenacetin und Luminal und nachfolgenden Alkoholgaben (1,5 g/kg) fanden sich Erhöhungen der BTS zumeist (außer Rimifon und Alkoholgaben) zwischen 3–5 mg-%, teils noch wesentlich mehr (bis zu 12mg-%). Der Acetaldehydspiegel überstieg selbst nach massiven Antabusgaben und Alkoholverabreichung nicht 0,3 mg-%. Es kann mit Recht vermutet werden, daß die BTS dadurch vermehrt auftritt, daß eine Inaktivierung der Cocarboxylase durch die obige Behandlung herbeigeführt wird, nachdem die Erhöhung des Acetaldehyd durch eine Hemmung einer der Leber-Aldehyddehydrasen zustande kommt.Beim Ablauf der Antabus-Alkohol-Reaktion und der zwischen verschiedenen Medikamenten und Alkohol handelt es sich somit um einen komplexen Eingriff in den intermediären Stoffwechsel, wobei eine Reihe von Enzymen in ihrer Aktivität gehemmt werden. Es muß weiteren Untersuchungen vorbehalten bleiben zu klären, welch vielfältiger Wirkungsmechanismus hier im einzelnen abläuft.Auf die gerichtsmedizinische Bedeutung dieser Befunde wird in Anbetracht der Verbindung: Schmerzmittelgebrauch—Alkohol und Kraftfahrer hingewiesen.Auszugsweise als Vortrag gehalten auf der 36. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in Heidelberg (3.–4. 6. 57).  相似文献   

9.
Zusammenfassung Die systematische histologische Untersuchung an den Herzkranzschlagadern bei 63 ausgesuchten Herztodesfällen, darunter 40 Coronarthrombosen, hatten das Ziel, Altersschätzungen der Thromben durchzuführen.Bei Plättchenthromben, bei denen die Grenzen der Plättchen lichtoptisch noch erkennbar sind, war unter Berücksichtigung der Krankheitserscheinungen und der übrigen anatomischen Befunde das Alter auf 6–8 Std zu schätzen. Doch können Plättchenthromben an verengten Gefäßstellen offenkundig in Minuten zum vollständigen Verschluß führen.Bei Abscheidung von sog. Fibrinoid an der Innenwand der Gefäße handelt es sich wahrscheinlich um die Retraktion von wandständigen Plättchenthromben und Fibrin. Je nach dem Grad der anschließenden Organisation kann das Alter des Thrombus von einer bis auf mehrere Wochen geschätzt werden.Für die Begutachtung ist es wichtig, daß mit zufälligem Zusammentreffen von Gewalteinwirkungen und hochgradigen atheromatösen Prozessen mit Thrombosen zu rechen ist, so daß der Zusammenhang nur scheinbar ist.Bei einer 75jährigen Frau, die einen Verkehrsunfall (Rippen- und Beckenbrüche) 18 Std überlebt hatte, fand sich als Todesursache eine Ruptur der linken Herzkammer an der Spitze, die durch eine Cholesterinkristallembolie des entsprechenden Schlagaderzweiges mit ganz frischer Thrombose ausgelöst wurde. Hier war ein Zusammenhang mit dem Unfall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.Nach einem Vortrag anläßlich der 41. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in Münster am 2. 10. 1962.  相似文献   

10.
Zusammenfassung Kurz nach der Einführung des Wirkstoffes (1945) konnten Vergiftungen mit Diphenhydramin beobachtet werden. Seit Diphenhydramin, zusammen mit 8-Chlortheophyllin als Dimenhydrinat im Handel, anstelle des gefährlicheren Diethylpentenamid als rezeptfreies Schlafmittel angeboten wird, stiegen auch die Zahlen von Vergiftungen und Verkehrsunfällen unter Diphenhydramin-Einfluß. Der Vergleich von vier klinisch behandelten und überlebenden Patienten mit sieben unter Diphenhydramin-Einfluß verunfallten Verkehrsteilnehmern zeigt, daß hier massive Intoxikationen bei erheblichem Tablettenmißbrauch vorgelegen haben. Aus den Verhältnissen der Diphenhydramin-Konzentration in Blut und Urin sowie den Konzentrationen der als Hauptstoffwechselprodukt entstehenden Diphenmethoxyessigsäure lassen sich wertvolle Hinweise auf chronischen Mißbrauch bzw. den Aufnahmezeitpunkt der Tabletten gewinnen. Bei verschiedenen tödlichen Vergiftungen wurde unter anderem eine massive Vergiftung vorgefunden, die zu bisher noch nicht beschriebenen hohen Konzentrationen von Diphenhydramin in Körperflüssigkeiten und Geweben geführt hat.Poster-Demonstration auf der 59. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Heidelberg, September 1980  相似文献   

11.
Zusammenfassung Die mitgeteilten Versuche zeigen, daß im Anschluß an einen tödlichen Schlag auf den Kopf augenblicklich eine generelle, von einer Erweiterung der Venen und vor allen Dingen der Venülen begleitete Kreislaufsstörung auftritt in den inneren Organen unter Exsudation (Ödembildung) aus den erweiterten Capillaren (Venülen) und Blutungen in den Lungen, dem Mesenterium usw. mit oder ohne Steigerung des Venendruckes. Gleichzeitig mit dieser Kreislaufsstörung oder etwas früher als diese hört die Respiration auf, auch die Herztätigkeit wird oberflächlich, schnell und unregelmäßig, um nach kurzer Zeit ganz aufzuhören.Diese Veränderungen, die in der gewöhnlichen Agonie bei Todesfällen infolge anderer Ursachen, mehr oder weniger langsam und in verschiedener Reihenfolge stattfinden, treten bei starken Kopftraumen momentan auf, sind aber im übrigen von derselben Art. Der Gefäßtonus, insbesondere derjenige der Eingeweidevenen, verschwindet alsbald, und die Blutmasse sammelt sich in letzteren an, indem sich die Arterien und Capillaren entleeren, genau so wie das bei der agonalen Gefäßkontraktion aus anderer Ursache der Fall ist. Das Blut sammelt sich auch in den Venen im Gehirn ebenso wie in denjenigen der anderen inneren Organe, und liefert dadurch die Möglichkeit oder die Bedingung für Rupturen einer Reihe der übermäßig dilatierten Venülen an der Hirnoberfläche und in den lockeren subependymalen Gewebe in der nämlicheren Weise wie in den Lungen, dem Mesenterium und an anderen Stellen.Selbstredend sind diese Blutungen nicht die Todesursache, sondern eine Folge der wirklichen Todesursache, genau so wie die üblichen agonalen Blutungen. Wir sahen, wie sich die Symptome der tödlichen Hirnerschütterung vom unteren Teile der Med. obl. auslösen lassen, und wie die Funktion sämtlicher Hirnzentren ausgelöscht werden kann, vergleichbar dem Umdrehen eines elektrischen Hauptschalters an dieser Stelle. Die Wirkung ist vermutlich dieselbe, wenn man sich denkt, das Trauma träfe jedes der Zentren des Gehirns und lähme jedes für sich. Wesentlich ist jedoch, daß die lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Herztätigkeit und Gefäßtonus) gleichzeitig gelähmt werden und zu dem fatalen Ergebnisse vermutlich in gleich hohem Ausmaße beitragen.Die Arbeit wurde nach Dr. med.Dahls Tod hinsichtlich einiger Punkte nach seinen Protokollen und Präparaten ergänzt, insbesondere durch seine eigenhändige Beschreibung der Serienschnitte eines Falles.  相似文献   

12.
Zusammenfassung Das Referat gibt eine Übersicht über die Mechanogenese und Pathomorphologie der traumatischen Hirnschäden. In der Einführung wird auf die wirtschaftliche Bedeutung der ZNS-Traumen hingewiesen. Schädelhirntraumen sind die Folge einer kurzdauernden mechanischen Gewalteinwirkung auf den Schädel, bei denen je nach der Querschnittfläche der einwirkenden Masse stumpfe und scharfe Gewalteinwirkungen unterschieden werden, die geschlossene oder gedeckte bzw. offene Hirnverletzungen erzengen. Die entstehenden Gewebeschäden sind primär- oder sekundärtraumatischer (kreislaufbedingter) Natur. Gewalteinwirkung auf den frei beweglichen Schädel erzeugt Beschleunigungs- bzw. Verzögerungstraumen, während bei fixiertem Schädel Kompressions- oder Quetschungstraumen entstehen. Es handelt sich um Translationstraumen, wenn die Stoßachse durch den Mittelpunkt des Schädels oder in seiner Nähe verläuft, um Rotationstraumen (Winkelbeschleunigungen), wenn die Stoßachse tangential zum Schädel verläuft. Beide Beschleunigungsformen kommen kombiniert vor. Impressionstraumen entstehen, wenn die Gewalt auf eine kleine Fläche des Schädels einwirkt; sie sind mit Gewebeschäden an der Stoßstelle verbunden. Die in Tierversuchen genannte Percussion concussion wird kurz erwähnt. Die verschiedenen traumatischen Schäden des Gehirns und seiner Hüllen werden sodann besprochen. Beginnend mit den epiduralen Blutungen wird besonders deren Mechanogenese hervorgehoben. In gleicher Weise werden die Häufigkeit der subduralen Blutungen und ihre Entstehungsmechanismen besprochen. Auf die akuten, subakuten und chronischen Verlaufsformen wird hingewiesen. Die kombinierten traumatischen intrakraniellen Hämatome werden dargestellt. Auf die subduralen Hygrome und Empyeme wird kurz eingegangen. Bei der Besprechung der traumatischen subarachnoidealen Blutungen und Hämatome wird besonders auf deren Pathomorphologie eingegangen. Die sog. corticalen Kontusionen oder Rindenprellungsherde, typische primärtraumatische Gewebealterationen, werden in ihrer Abhängigkeit von der Stoßrichtung betrachtet, und es wird ihre Pathomorphologie dargestellt. Mechanogenese und Pathomorphologie der zentralen traumatischen Großhirnschäden werden zusammenfassend referiert. Es wird für die Aufgabe der Diagnose Duret-Bernersche Blutung eingetreten. Auch die Diagnose der sog. Hirnstammkontusion wird geprüft. Es wird gezeigt, daß echte Kontusionen im Hirnstamm nicht auftreten, daß vielmehr den anzutreffenden primärtraumatischen Alterationen Zug- und Scherbeanspruchung mit Gefäßrissen zugrunde liegen. Die sog. Bollingersche Spätapoplexie wird kritisch betrachtet, und es wird hervorgehoben, daß sie nicht Gegenstand von Bollingers Ausführungen war. Die traumatischen Encephalopathien mit prolongierten Bewußtseinsstörungen werden abgehandelt. Sie sind unter zahlreichen Bezeichnungen beschrieben worden, denen doch ähnliche oder gleichartige Symptome zugrunde liegen. Es handelt sich um Endzustände recht verschiedenartiger Prozesse, wie epi-, subduraler, kombinierter und intracerebraler Hämatome, sowie ausgedehnter frontotemporaler raumfordernder Rindenprellungsherde, wie auch gedeckter Hirnschäden mit nur geringen oder keinen primärtraumatischen Schäden. Als Folgen schwerer Schädelhirnverletzungen kann ein klinisches Bild auftreten, das Coma dépassé genannt wurde. Mit der Aufrechterhaltung von Atmung und Körperkreislauf durch den Respirator bilden sich Gewebeveränderungen, die postmortalen Veränderungen gleichen. Man spricht vom Hirntod, cerebral death, respirator brain, morts du cerveau. Ärztlich-ethische, juristische und medizinische Gesichtspunkte werden berührt. Die traumatischen Gefäßverletzungen werden an Hand ihrer Mechanogenese dargestellt und sodann nach ihrer Lokalisation besprochen. Ein besonderer Abschnitt befaßt sich mit den arteriovenösen Fisteln. Die Häufigkeit von traumatischen Schäden der Hypophyse wird betont. Die traumatischen Hirnnervenschäden sind kurz erwähnt. Auf das gemeinsame Vorkommen von traumatischen Schäden an Gehirn und Wirbelsäule und/oder Rückenmark wird aufmerksam gemacht. Der anschließende Abschnitt befaßt sich mit den Besonderheiten kindlicher Schädelhirnverletzungen. Wegen der extremen Deformierbarkeit des Schädels treten andere Gewebeschäden auf als beim Erwachsenen. Die morphologischen Alterationen bei cerebraler Fettembolie werden kurz beschrieben. Grundzüge der Ballistik der Schußverletzungen werden dargestellt und die Gewebeschäden mechanogenetisch abgeleitet. Schußverletzungen durch Militärwaffen und zivile Waffen erzeugen verschiedenartige Gewebeschäden. Kurz sind noch die Verletzungen des Gehirns durch Bolzenschuß- sowie durch Nagelschuß- oder Bolzensetzgeräte erwähnt. Es wird die klinische Diagnose Hirnerschutterung definiert und festgestellt, daß mit dem Syndrom keine lichtmikroskopisch faßbaren morphologischen Befunde verbunden sind. Ein weiterer Abschnitt befaßt sich mit den Explosions-und Detonationserschütterungen. Hirnödem und Hirnschwellung werden besprochen und ihre Folgeerscheinungen dargestellt. Abschließend wird am praktischen Beispiel des Boxers die Frage diskutiert, ob die Übertragung einiger eigener Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen berechtigt ist. Dafür spricht u. a. die Beobachtung, daß die gehäuften Gewalteinwirkungen beim Boxen zu einem Hirndauerschaden führen, der um so stärker ist, je früher mit dem Boxen begonnen, je häufiger und je länger geboxt wurde. Eigene tierexperimentelle Untersuchungen mit linearer sowie mit Rotationsbeschleunigungen an verschiedenen Tierspecies werden zusammenfassend dargestellt. Die Gewalteinwirkungen erfolgten mit bekannten Intensitäten verschiedenen Grades, so daß für die verwandten Tierspecies ein Kontinuum an Befunden vorliegt, das vom unauffälligen klinischen Befund über die Commotio cerebri, die primärtraumatischen Alterationen bis zu Gewebeschäden reicht, die nicht mehr überlebt werden.Dr. med. Milton Helpern, Professor fü Rechtsmedizin, Chief Medical Examiner, City of New York, und Direktor, Department of Forensic Medicine, New York University Schools of Medicine, New York, N.Y., zum 70. Geburstag gewidmet.  相似文献   

13.
Zusammenfassung Es wird ein erster Überblick über den Gehalt der Grundnahrungsmittel an Strontium 90 gegeben. Vor allem der Anstieg dieses aus dem Fallout der Atombombenexperimente stammenden langlebigen -Strahlers in der Milch Deutschlands Scit 1955 um den Faktor 3 wird demonstriert. Eine erste Untersuchungsserie an menschlichen Knochen des Jahres 1958 im Kieler Raum zeigt, daß bei jugendlichen Individuen ein um rund den Faktor 10 höherer Gehalt an Sr90 gegenüber den Altersklassen 20–90 Jahren erreicht ist. Dies steht in Übereinstimmung mit ausländischen Erfahrungen. Es erscheint wegen der noch völlig ungeklärten Bedeutung des Einbaus eines Radioisotopes in den Knochen selbst erforderlich, die begonnenen Untersuchungen im größeren Rahmen fortzusetzen, um weitere Grundlagen zur Abschätzung des biologischen Risikos der Atombombenexperimente vor allem im Hinblick auf Leukämo- und Carcinogenese des Menschen zu erarbeiten. Um Übersendung entsprechenden Untersuchungsmaterials wird gebeten.Nach einem Vortrag, gehalten von O.Pribilla auf dem Kongreß der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin, Zürich, September 1958.  相似文献   

14.
Zusammenfassung Die Untersuchungen ergaben, daß sich die Zusammengehörigkeit zerschnittener Stricke (starker Bindfaden) aus Sisalhanf nur unter günstigen Umständen feststellen läßt. Dies ist der Fall, wenn die Faserenden nicht gleich lang sind, sondern einzelne Bündel verschiedener Länge und Stärke vorhanden sind, oder Fasern andersartiger Farbe oder Stärke in gleicher Anzahl vorhanden sind. Das Vorhandensein eines Bündels langer Fasern, die die Schnittstelle weit überragen, deutet darauf hin, daß der Strick beim Zerschneiden unter Zug gestanden hatte.Bei Stricken (starker Bindfaden) aus gewöhnlichem Hanf lassen sich die zusammengehörigen Stücke meistens gut erkennen. Die Art der Schnittfläche läßt gewisse Rückschlüsse auf die Art der Zertrennung zu. Vollkommen glatte Schnittflächen mit glatten Rändern deuten auf Zerschneiden mit der Schere hin. Stoßen die beiden Strickenden, wenn man sie richtig aneinanderpaßt, in einem Winkel zusammen, und überragen einige verfilzte oder verholzte Fasern die Schnittfläche, so wurde der Strick höchstwahrscheinlich in üblicher Weise mit dem Messer zerschnitten.Findet man an einer sonst glatten Schnittfläche ein Büschel kurzer Fransen, so deutet dies darauf hin, daß der Strick höchstwahrscheinlich beim Zerschneiden unter Zug gestanden hatte.Nach einem Vortrag, gehalten auf der 24. Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in München.In derWechselrede weist HerrSpecht-Jena darauf hin, daß aus den Richtungen und der Art der Schnitte auf die Anzahl der Leute geschlossen werden könne, die am Zerschneiden beteiligt waren.  相似文献   

15.
Schlußfolgerungen Aus dem Obigen geht hervor, daß: Vergiftungen mit Phenolphthalein äußerst selten vorkommen und in der Fachliteratur weder Verfahren zur Absonderung des Giftstoffes aus biologischem Material, noch zur Bestimmung desselben angegeben werden.Durch die Anwendung der klassischen Extraktionsmethode (Stasotto-Ogier) und der neuen Reinigungstechnik mit Aceton waren wir imstande das Phenolphthalein aus den Organen abzusondern.Nach Überprüfung jener zwei Bestimmungsverfahren, die nach pharmazeutischen Formeln zur Anwendung kamen, haben wir ein neues Verfahren verwendet, das zufriedenstellende Ergebnisse zeitigte.Durch die Auflösung des Phenolphthaleins in Natriumcarbonatlösung n/10 konnten wir Daten erzielen, die zur Ausarbeitung der geeichten Kurve dienten, dem Gesetz vonLambert-Beer genügten, die aber nur bis zu Konzentrationen von 10g/ml gültig sind.Die größten Mengen von Phenolphthalein können in sich verringerender Reihenfolge, außer im Mageninhalt, in den Eingeweiden, Leber-Galle und Blut vorgefunden werden.Das Vorhandensein einer gesteigerten Phenolphthaleinmenge in der Leber und in der Galle bestätigt die Aussage vonZunz, daß die größte Giftstoffmenge in die Galle gelangt und von dort in den Kreislauf der Gedärme, wo es sich unter Umständen anhäuft.  相似文献   

16.
Zusammenfassung Es war das Ziel dieser Arbeit, eine quantitative Vorstellung über den Einfluß der Muskelkontraktion auf das Ausmaß experimenteller Verletzungen zu gewinnen. Damit sollte eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob die am Corpus mortuum gewonnenen Erkenntnisse auf Schädigungen des lebenden Menschen übertragbar sind. Durch die vorgelegten Untersuchungsergebnisse ließ sich zeigen, daß der intravitale muskuläre Kontraktionszustand für die forensische Rekonstruktion bedeutungslos ist. Experimentelle Meßergebnisse von Stich- und Schnittversuchen am Corpus mortuum sind als Mindestintensitäten einer intravitalen Verletzungsdynamik zu werten.  相似文献   

17.
Ohne ZusammenfassungHerrn Prof.Fritz Reuter in Wien und Herrn Prof.V. Müller-Hess in Berlin danke ich verbindlichst für die Erlaubnis, daß ich die am Material ihrer Institute angestellten Beobachtungen verwerten konnte. Aussprache zum Vortrag Schneider: HerrWalcher-Würzburg erinnert an die Feststellung von F. Strassmann aus dem Jahre 1888, der schon durch die Bewegung eingestochener Nadeln die langsame Ausbildung der Totenstarre des Herzens nachwies.HerrMeixner-Innsbruck berichtet über Untersuchungen von Herrn Fritz. Ausgehend von der Beobachtung einer ungewöhnlich starken Fragmentatio cordis bei plötzlichem Herztod durch Coronarembolie, wurden eine Zeit lang alle Herzen daraufhin näher untersucht. Irgendeine Gesetzmäßigkeit ließ sich aber nicht erkennen.HerrK. Reuter-Breslau macht auf die Beobachtungen an Herzen Hingerichteter aufmerksam, die keine Rückschlüsse auf die Bedeutung psychischer Erregungen für den Ablauf der Totenstarre gestatten.HerrSchneider (Schlußwort): Zu vorstehendem Hinweis wird geltend gemacht, daß es sich bei Enthauptungen nicht um eine direkte Beeinflussung des Herzmuskels oder unvermitteltes Stillstehen des Herzens handelt. Die Verhältnisse sind ganz anders gelagert, wenn das Herz aus voller Gesundheit heraus durch ein Trauma plötzlich in den Ruhezustand abgebremst wird; dabei kann eine vorausgegangene besondere Erregung vielleicht ein rascheres Auftreten der Starre begünstigen. Eine solche rasch auftretende und lange anhaltende Herzstarre ist am ehesten noch mit einer Erhöhung des Milchsäurespiegels im Herzmuskel zu erklären.  相似文献   

18.
Zusammenfassung Die durch experimentelle Untersuchungen für uns bisher verbindlichen Erkenntnisse über die Flüssigkeitspenetration durch die Haut bedürfen bezüglich der Entstehungsweise der Waschhautbildung nach den vorgelegten Untersuchungsergebnissen einer Korrektur. Die makroskopisch sichtbare Waschhautfalte ist ein Summationseffekt subepidermal angesammelter Flüssigkeit. Bereits nach wenigen Stunden kommt es postmortal zur Epidermolyse und zum Abriß von Schweißdrüsenausführungsgängen an der Basalmembran. Mit großer Wahrscheinlichkeit spielt intravital und frühpostmortal ein vasomotorischer Effekt bei der Faltenbildung eine wesentliche Rolle. Es wird die Meinung vertreten, daß — wenn überhaupt — die Quellung der Epidermis nur einen geringen Anteil an der makroskopischen Faltenbildung der Waschhaut hat. Innerhalb der Versuchszeiten gab es keinen Anhalt für eine Epidermolyse durch Fäulnis bzw. durch Kontraktion elastischer Hautfasern.Auszugsweise vorgetragen auf der 61. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Kiel, September 1981  相似文献   

19.
Zusammenfassung An autoptisch gewonnenem Wundgewebe aus verschiedenen Körperpartien von Patienten unterschiedlichen Lebensalters und beiderlei Geschlechts wurde versucht, eine Wundaltersbestimmung mittels quantitativer und qualitativer Kollagenanalyse durchzuführen. Die quantitative Bestimmung des gesamten Wundkollagens pro Gewichtseinheit ergab keine zeitkorrelierten gesetzmäßigen Veränderungen. Bei der immunhistologisch getrennten Darstellung von Kollagen III und Prokollagen und Kollagen I konnte Kollagen III frühestens nach mehr als 2 Tagen, Prokollagen I nach 4 Tagen und Kollagen I nach 6 Tagen nachgewiesen werden. Die Darstellung der epithelialen Basalmembran mittels immunhistologischem Nachweis von Laminin und Kollagen IV ergab, daß mit einer Neubildung erst nach mehr als 5 Tagen und mit einer Komplettierung, in Abhängigkeit von Wundgröße und -behandlung, in den meisten Fällen erst nach 14 Tagen zu rechnen ist.Auszugsweise vorgetragen auf der 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Hamburg, 1985. Die Untersuchungen wurden unterstützt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, D-5300 Bonn 2, Bundesrepublik Deutschland  相似文献   

20.
Zusammenfassung Da das Ausmaß der Veränderungen in und an Knochen sicher mit den äußeren Bedingungen variiert, denen die Knochen nach dem Tode ausgesetzt waren, kann man den Grad von Umbildungsvorgängen nicht schematisch als ein Maß der Zeit betrachten, die seit dem Ableben des Individuums verstrichen ist.Wenn auch naturgemäß die Wahrscheinlichkeit umfangreicherer postmortaler Umsetzungen mit der Länge der Liegezeit steigt, so wird sich doch voraussichtlich aus Einzelkriterien des Dekompositionsgrades keine allgemein gültige Beziehung zwischen der Zerstörung der organischen Substanz und dem Alter von Knochen finden lassen, sieht man von der Radiocarbonmethode, der einzigen Möglichkeit ab, die an sich geeignet ist, aus der Bestimmung des C14: C12-Verhältnisses in der organischen Substanz die absolute Länge der Zeit zu erfassen, die seit dem Tode des Individuums vergangen ist. Der Anwendung dieser Methode auf Objekte mit geringer Alterung scheint indessen vorerst noch die zu hohe Fehlergrenze entgegen zu stehen.Erwartungsgemäß ergibt sich aus den bisherigen Untersuchungsbefunden, daß die Beurteilungsgrundlage einer Knochenaltersbestimmung letztlich nur aus der Summe aller aus den bisher bekannten und den mitgeteilten neuen Verfahren erzielbaren Detailergebnisse zu schaffen ist. So gelangt man zu Aussagen, die zumindest der Durchschnittswahrheit entsprechen.Unverkennbare diagnostische Vorteile, die die erstmals zur Diskussion gestellte Ultraschall-Meßmethode im Rahmen der Problemstellung bietet, leiten sich aus der, der fortschreitenden Liegedauer entsprechend kontinuierlich sinkenden Longitudinalgeschwindigkeit (V L) des Knochenmaterials ab.Vor allem für das zweite bis fünfte Jahrzehnt der Lagerung im Erdgrab ergaben sich bei allen Methoden keine so markannten Veränderungen des Dekompositionsgrades, daß eine Unterscheidung der Liegezeiten innerhalb dieser Phase mit der wünschenswerten Regelmäßigkeit gewährleistet erschiene. Auch die Ultraschall-Methode verlangt selbstverständlich die Berücksichtigung all jener milieubedingter Faktoren, die für die Entstehung von Merkmalen einer bevorzugten oder verzögerten Knochenalterung verantwortlich sind. Die kombinatorische Prüfung des Materials im UV-Licht, hinsichtlich der Anfärbbarkeit mit Indophenol/ Nilblau sowie des mikroanatomischen Strukturzersatzes und der Ultraschallgeschwindigkeit läßt aber eine zweifelsfreie Abgrenzung von Skeletteilen des ersten postmortalen Jahrzehnts gegenüber solchen der vier Folgejahrzehnte und vor allem der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts zu.Deutliche, die Altersansprache ermöglichende Wertabstufungen erhält man mit diesen Methoden, besonders drastisch mit dem Ultraschallverfahren, bei der Prüfung historischer Knochenfunde, und zwar im Gegensatz zu manchen chemischen Prüfmethoden, die über Jahrhunderte hinweg weitgehend gleichbleibende, diagnostisch somit kaum voll verwertbare Ergebnisse liefern können.Die objektive Abgrenzung solcher älteren Knochenfunde entspricht einer Notwendigkeit; denn die subjektive, grobsinnliche Schätzung der Liegedauer kann — wie die Praxis zeigt — zu erheblichen Irrtümern führen, und zwar auf Grund speziell konservierender Einflüsse des Einbettungsmaterials gelegentlich sogar noch bei subfossilen Skeleten.  相似文献   

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