Abstract: | Abstrakt Bei der Bestimmung des Individualbudgets eines haus?rztlich t?tigen Vertragsarztes sind auch von diesem im Bemessungszeitraum zul?ssig erbrachte sog. „KO-Leistungen“ zu berücksichtigen. Es ist irrelevant, wenn diese Leistungen nach Ende des Bemessungszeitraums vom Leistungserbringer nicht mehr abgerechnet werden dürfen. (Leitsatz des Bearbeiters) |